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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Einwohner Jerusalems und der Landbewohner

1 Und die Obersten des Volks wohnten zu Jerusalem. Das andere Volk aber warf das Los darum, daß unter zehn ein Teil gen Jerusalem, in die heilige Stadt, zöge zu wohnen, und neun Teile in den Städten wohnten. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle die Männer, die willig waren, zu Jerusalem zu wohnen. 3 Dies sind die Häupter in der Landschaft, die zu Jerusalem und in den Städten Juda's wohnten. (Sie wohnten aber ein jeglicher in seinem Gut, das in ihren Städten war: nämlich Israel, Priester, Leviten, Tempelknechte und die Kinder der Knechte Salomos.) (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57)
4 Und zu Jerusalem wohnten etliche der Kinder Juda und Benjamin. Von den Kindern Juda: Athaja, der Sohn Usias, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, aus den Kindern Perez,
5 und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Chol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes des Selaniters. 6 Aller Kinder Perez, die zu Jerusalem wohnten, waren vierhundert und achtundsechzig, tüchtige Leute. 7 Dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesaja's, 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, neunhundert und achtundzwanzig; 9 und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorsteher, und Juda, der Sohn Hasnuas, über den andern Teil der Stadt. 10 Von den Priestern wohnten daselbst Jedaja, der Sohn Jojaribs, Jachin,
11 Seraja, der Sohn Hilkias, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitobs, ein Fürst im Hause Gottes, 12 und ihre Brüder, die im Hause schafften, derer waren achthundert und zweiundzwanzig; und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Pashurs, des Sohnes Malchias, 13 und seine Brüder, Oberste der Vaterhäuser, zweihundert und zweiundvierzig; und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Ahsais, des Sohnes Mesillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, gewaltige Männer, hundert und achtundzwanzig; und ihr Vorsteher war Sabdiel, der Sohn Gedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis,
16 und Sabthai und Josabad, aus der Leviten Obersten, an den äußerlichen Geschäften im Hause Gottes, 17 und Matthanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der das Haupt war, Dank anzuheben zum Gebet, und Bakbukja, der andere unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedithuns. 18 Alle Leviten in der heiligen Stadt waren zweihundert und vierundachtzig. 19 Und die Torhüter: Akkub und Talmon und ihre Brüder, die in den Toren hüteten, waren hundert und zweiundsiebzig.
20 Das andere Israel aber, Priester und Leviten, waren in allen Städten Juda's, ein jeglicher in seinem Erbteil.
21 Und die Tempelknechte wohnten am Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempelknechte. 22 Der Vorsteher aber über die Leviten zu Jerusalem war Usi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michas, aus den Kindern Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes.
23 Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr. 24 Und Pethahja, der Sohn Mesesabeels, aus den Kindern Serahs, des Sohnes Juda's, war zu Handen des Königs in allen Geschäften an das Volk.
25 Und der Kinder Juda, die außen auf den Dörfern auf ihrem Lande waren, wohnten etliche zu Kirjath-Arba und seinen Ortschaften und zu Dibon und seinen Ortschaften und zu Kabzeel und seinen Ortschaften (Josua 20.7) (Josua 21.11)
26 und zu Jesua, Molada, Beth-Pelet, 27 Hazar-Sual, Beer-Seba und ihren Ortschaften 28 und zu Ziklag und Mechona und ihren Ortschaften (Josua 15.31) 29 und zu En-Rimmon, Zora, Jarmuth, 30 Sanoah, Adullam und ihren Dörfern, zu Lachis und auf seinem Felde, zu Aseka und seinen Ortschaften. Und sie lagerten sich von Beer-Seba an bis an das Tal Hinnom. 31 Die Kinder Benjamin aber wohnten von Geba an zu Michmas, Aja, Beth-El und seinen Ortschaften (Josua 18.22)
32 und zu Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gitthaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono im Tal der Zimmerleute. 36 Und etliche Leviten, die Teile in Juda hatten, wohnten unter Benjamin.

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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"