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Nehemia - Kapitel 10

Das Volk verpflichtet sich zur Beobachtung des Gesetzes

1 Und in diesem allem machen wir einen festen Bund und schreiben und lassen's unsere Fürsten, Leviten und Priester versiegeln. 2 Die Versiegler aber waren: Nehemia, der Landpfleger, der Sohn Hachaljas, und Zedekia, 3 Seraja, Asarja, Jeremia, 4 Pashur, Amarja, Malchia, 5 Hattus, Sebanja, Malluch, 6 Harim, Meremoth, Obadja, 7 Daniel, Ginthon, Baruch, 8 Mesullam, Abia, Mijamin, 9 Maasja, Bilgai und Semaja, das waren die Priester; 10 die Leviten aber waren: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Kindern Henadads, Kadmiel
11 und ihre Brüder: Sechanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan, 12 Micha, Rehob, Hasabja, 13 Sakkur, Serebja, Sebanja, 14 Hodia, Bani und Beninu; 15 die Häupter im Volk waren: Pareos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani, (Esra 2.3) (Esra 2.6)
16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonia, Bigevai, Adin, 18 Ater, Hiskia, Assur, 19 Hodia, Hasum, Bezai, 20 Hariph, Anathoth, Nobai, 21 Magpias, Mesullam, Hesir, 22 Mesesabeel, Zadok, Jaddua, 23 Pelatja, Hanan, Anaja, 24 Hosea, Hananja, Hassub, 25 Halohes, Pilha, Sobek, 26 Rehum, Hasabna, Maaseja, 27 Ahia, Hanan, Anan, 28 Malluch, Harim und Baana. 29 Und das andere Volk, Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelknechte und alle, die sich von den Völker in den Landen abgesondert hatten zum Gesetz Gottes, samt ihren Weibern, Söhnen und Töchtern, alle, die es verstehen konnten, (Esra 2.70)
30 hielten sich zu ihren Brüdern, den Mächtigen, und kamen, daß sie schwuren und sich mit einem Eide verpflichteten, zu wandeln im Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben ist, daß sie es hielten und tun wollten nach allen Geboten, Rechten und Sitten des HERRN, unsers Herrschers; 31 und daß wir den Völkern im Lande unsere Töchter nicht geben noch ihre Töchter unsern Söhnen nehmen wollten;
32 auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten. (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5)
33 Und wir legten ein Gebot auf uns, daß wir jährlich einen dritten Teil eines Silberlings gäben zum Dienst im Hause unsers Gottes,
34 nämlich zu Schaubrot, zu täglichem Speisopfer, zum täglichen Brandopfer, zum Opfer des Sabbats, der Neumonde und Festtage und zu dem Geheiligten und zum Sündopfer, damit Israel versöhnt werde, und zu allem Geschäft im Hause unsers Gottes. 35 Und wir warfen das Los unter den Priestern, Leviten und dem Volk um das Opfer des Holzes, das man zum Hause unsers Gottes bringen sollte jährlich nach unsern Vaterhäusern auf bestimmte Zeit, zu brennen auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie es im Gesetz geschrieben steht. (3. Mose 6.5)
36 Und wir wollen jährlich bringen die Erstlinge unsers Landes und die Erstlinge aller Früchte auf allen Bäumen zum Hause des HERRN; (2. Mose 23.19)
37 und die Erstlinge unsrer Söhne und unsres Viehs, wie es im Gesetz geschrieben steht, und die Erstlinge unsrer Rinder und unsrer Schafe wollen wir zum Hause unsres Gottes bringen den Priestern, die im Hause unsres Gottes dienen. (2. Mose 13.2)
38 Auch wollen wir bringen das Erste unsres Teiges und unsre Hebopfer und Früchte von allerlei Bäumen, Most und Öl den Priestern in die Kammern am Hause unsres Gottes und den Zehnten unsres Landes den Leviten, daß die Leviten den Zehnten haben in allen Städten unsres Ackerwerks. (4. Mose 18.21)
39 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll mit den Leviten sein, wenn sie den Zehnten nehmen, daß die Leviten den Zehnten ihrer Zehnten heraufbringen zum Hause unsres Gottes in die Kammern im Vorratshause. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28) 40 Denn die Kinder Israel und die Kinder Levi sollen die Hebe des Getreides, Mosts und Öls herauf in die Kammern bringen. Daselbst sind die Gefäße des Heiligtums und die Priester, die da dienen, und die Torhüter und Sänger. So wollen wir das Haus unsres Gottes nicht verlassen.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)