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Nahum - Kapitel 1

Der vergeltende Gott: Gericht über Ninive

1 Dies ist die Last über Ninive und das Buch der Weissagung Nahums von Elkos. 2 Der HERR ist ein eifriger Gott und ein Rächer, ja, ein Rächer ist der HERR und zornig; der HERR ist ein Rächer wider seine Widersacher und der es seinen Feinden nicht vergessen wird. (2. Mose 20.5) (5. Mose 4.24)
3 Der HERR ist geduldig und von großer Kraft, vor welchem niemand unschuldig ist; er ist der HERR, des Weg in Wetter und Sturm ist und Gewölke der Staub unter seinen Füßen, (2. Mose 34.7) 4 der das Meer schilt und trocken macht und alle Wasser vertrocknet. Basan und Karmel verschmachten; und was auf dem Berge Libanon blüht, verschmachtet. 5 Die Berge zittern vor ihm, und die Hügel zergehen; das Erdreich bebt vor ihm, der Weltkreis und alle, die darauf wohnen. (Psalm 97.5) 6 Wer kann vor seinem Zorn stehen, und wer kann seinen Grimm bleiben? Sein Zorn brennt wie Feuer, und die Felsen zerspringen vor ihm. 7 Der HERR ist gütig und eine Feste zur Zeit der Not und kennt die, die auf ihn trauen. (5. Mose 4.31) (Psalm 1.6) 8 Er läßt die Flut überher laufen und macht derselben Stätte ein Ende, und seine Feinde verfolgt er mit Finsternis. 9 Was gedenkt ihr wider den HERRN? Er wird doch ein Ende machen; es wird das Unglück nicht zweimal kommen.
10 Denn wenn sie gleich sind wie die Dornen, die noch ineinanderwachsen und im besten Saft sind, so sollen sie doch verbrannt werden wie dürres Stroh. 11 Denn von dir ist gekommen der Schalksrat, der Böses wider den HERRN gedachte. 12 So spricht der HERR: Sie kommen so gerüstet und mächtig, wie sie wollen, so sollen sie doch umgehauen werden und dahinfahren. Ich habe dich gedemütigt; aber ich will dich nicht wiederum demütigen.
13 Alsdann will ich sein Joch, das du trägst, zerbrechen und deine Bande zerreißen. 14 Aber wider dich hat der HERR geboten, daß deines Namens kein Same mehr soll bleiben. Vom Hause deines Gottes will ich dich ausrotten, die Götzen und Bilder will ich dir zum Grab machen; denn du bist zunichte geworden.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)