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Nahum - Kapitel 1

Der vergeltende Gott: Gericht über Ninive

1 Dies ist die Last über Ninive und das Buch der Weissagung Nahums von Elkos. 2 Der HERR ist ein eifriger Gott und ein Rächer, ja, ein Rächer ist der HERR und zornig; der HERR ist ein Rächer wider seine Widersacher und der es seinen Feinden nicht vergessen wird. (2. Mose 20.5) (5. Mose 4.24)
3 Der HERR ist geduldig und von großer Kraft, vor welchem niemand unschuldig ist; er ist der HERR, des Weg in Wetter und Sturm ist und Gewölke der Staub unter seinen Füßen, (2. Mose 34.7) 4 der das Meer schilt und trocken macht und alle Wasser vertrocknet. Basan und Karmel verschmachten; und was auf dem Berge Libanon blüht, verschmachtet. 5 Die Berge zittern vor ihm, und die Hügel zergehen; das Erdreich bebt vor ihm, der Weltkreis und alle, die darauf wohnen. (Psalm 97.5) 6 Wer kann vor seinem Zorn stehen, und wer kann seinen Grimm bleiben? Sein Zorn brennt wie Feuer, und die Felsen zerspringen vor ihm. 7 Der HERR ist gütig und eine Feste zur Zeit der Not und kennt die, die auf ihn trauen. (5. Mose 4.31) (Psalm 1.6) 8 Er läßt die Flut überher laufen und macht derselben Stätte ein Ende, und seine Feinde verfolgt er mit Finsternis. 9 Was gedenkt ihr wider den HERRN? Er wird doch ein Ende machen; es wird das Unglück nicht zweimal kommen.
10 Denn wenn sie gleich sind wie die Dornen, die noch ineinanderwachsen und im besten Saft sind, so sollen sie doch verbrannt werden wie dürres Stroh. 11 Denn von dir ist gekommen der Schalksrat, der Böses wider den HERRN gedachte. 12 So spricht der HERR: Sie kommen so gerüstet und mächtig, wie sie wollen, so sollen sie doch umgehauen werden und dahinfahren. Ich habe dich gedemütigt; aber ich will dich nicht wiederum demütigen.
13 Alsdann will ich sein Joch, das du trägst, zerbrechen und deine Bande zerreißen. 14 Aber wider dich hat der HERR geboten, daß deines Namens kein Same mehr soll bleiben. Vom Hause deines Gottes will ich dich ausrotten, die Götzen und Bilder will ich dir zum Grab machen; denn du bist zunichte geworden.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.