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Micha - Kapitel 7

Klage über die Verderbnis des Volkes

1 Ach, es geht mir wie einem, der im Weinberge nachliest, da man keine Trauben findet zu essen, und wollte doch gerne die besten Früchte haben. 2 Die frommen Leute sind weg in diesem Lande, und die Gerechten sind nicht mehr unter den Leuten. Sie lauern alle auf Blut; ein jeglicher jagt den andern, daß er ihn verderbe, (Psalm 12.2) 3 und meinen, sie tun wohl daran, wenn sie Böses tun. Was der Fürst will, das spricht der Richter, daß er ihm wieder einen Dienst tun soll. Die Gewaltigen raten nach ihrem Mutwillen, Schaden zu tun, und drehen's wie sie wollen. 4 Der Beste unter ihnen ist wie ein Dorn und der Redlichste wie eine Hecke. Aber wenn der Tag deiner Prediger kommen wird, wenn du heimgesucht sollst werden, da werden sie dann nicht wissen, wo aus. 5 Niemand glaube seinem Nächsten, niemand verlasse sich auf einen Freund; bewahre die Tür deines Mundes vor der, die in deinen Armen schläft.
6 Denn der Sohn verachtet den Vater, die Tochter setzt sich wider die Mutter, die Schwiegertochter ist wider die Schwiegermutter; und des Menschen Feinde sind sein eigenes Hausgesinde. (Jeremia 9.3-4) (Matthäus 10.35-36) 7 Ich aber will auf den HERRN schauen und des Gottes meines Heils warten; mein Gott wird mich hören.

Die Hoffnung der Gemeinde auf Gottes Gnade

8 Freue dich nicht, meine Feindin, daß ich darniederliege! Ich werde wieder aufkommen; und so ich im Finstern sitze, so ist doch der HERR mein Licht. (Obadja 1.12)
9 Ich will des HERRN Zorn tragen, denn ich habe wider ihn gesündigt, bis er meine Sache ausführe und mir Recht schaffe; er wird mich ans Licht bringen, daß ich meine Lust an seiner Gnade sehe. (Jeremia 14.7) 10 Meine Feindin wird's sehen müssen und mit aller Schande bestehen, die jetzt zu mir sagt: Wo ist der HERR, dein Gott? Meine Augen werden's sehen, daß sie dann wie Kot auf der Gasse zertreten wird. (Psalm 79.10) 11 Zu der Zeit werden deine Mauern gebaut werden, und Gottes Wort wird weit auskommen.
12 Und zur selben Zeit werden sie von Assur und von den Städten Ägyptens zu dir kommen, von Ägypten bis an den Strom, von einem Meer zum andern, von einem Gebirge zum andern. 13 Denn das Land wird wüst sein seiner Einwohner halben, um der Frucht willen ihrer Werke. 14 Du aber weide dein Volk mit deinem Stabe, die Herde deines Erbteils, die da besonders wohnt im Walde, mitten auf dem Karmel; laß sie zu Basan und Gilead weiden wie vor alters. (4. Mose 23.9) (Micha 5.3)
15 Ich will sie Wunder sehen lassen gleichwie zur Zeit, da sie aus Ägyptenland zogen, 16 daß es die Heiden sehen und alle ihre Gewaltigen sich schämen sollen und ihre Hand auf ihren Mund legen und ihre Ohren zuhalten. (Hiob 21.5) 17 Sie sollen Staub lecken wie die Schlangen und wie das Gewürm auf Erden zitternd hervorkommen aus ihren Burgen; sie werden sich fürchten vor dem HERRN, unserm Gott, und vor dir sich entsetzen. (Jesaja 49.23)

Vertrauen auf die Gnade Gottes

18 Wo ist solch ein Gott, wie du bist, der die Sünde vergibt und erläßt die Missetat den übrigen seines Erbteils, der seinen Zorn nicht ewiglich behält! denn er ist barmherzig. (Psalm 103.3) (Psalm 103.8)
19 Er wird sich unser wieder erbarmen, unsere Missetaten dämpfen und alle unsre Sünden in die Tiefen des Meeres werfen. 20 Du wirst dem Jakob die Treue und Abraham die Gnade halten, wie du unsern Vätern vorlängst geschworen hast. (1. Mose 22.16-18) (1. Mose 28.13-15) (Lukas 1.73)

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.