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Micha - Kapitel 2

Weheruf über die Machthaber, die das Volk berauben

1 Weh denen, die Schaden zu tun trachten und gehen mit bösen Tücken um auf ihrem Lager, daß sie es früh, wenn's licht wird, vollbringen, weil sie die Macht haben. (Psalm 36.5) 2 Sie reißen Äcker an sich und nehmen Häuser, welche sie gelüstet; also treiben sie Gewalt mit eines jeden Hause und mit eines jeden Erbe. 3 Darum spricht der HERR also: Siehe, ich gedenke über dies Geschlecht Böses, daß ihr euren Hals nicht daraus ziehen und daß ihr nicht so stolz dahergehen sollt; denn es soll eine böse Zeit sein. (Amos 5.13)
4 Zur selben Zeit wird man einen Spruch von euch machen und klagen: Es ist aus (wird man sagen), wir sind verstört. Meines Volkes Land wird eines fremden Herrn. Wann wird er uns die Äcker wieder zuteilen, die er uns genommen hat? 5 Jawohl, ihr werdet keinen Teil behalten in der Gemeinde des HERRN. 6 Predigt nicht! predigen sie, denn solche Predigt trifft uns nicht; wir werden nicht so zu Schanden werden. (Amos 7.16)
7 Das Haus Jakob tröstet sich also: Meinst du, der HERR sei schnell zum Zorn? Sollte er solches tun wollen? Es ist wahr, meine Reden sind freundlich den Frommen. (Amos 6.3) 8 Aber mein Volk hat sich aufgemacht wie ein Feind, denn sie rauben beides, Rock und Mantel, denen, so sicher dahergehen, gleich wie die, so aus dem Kriege kommen.
9 Ihr treibt die Weiber meines Volkes aus ihren lieben Häusern und nehmt von ihren jungen Kindern meinen Schmuck auf immer. 10 Darum macht euch auf! Ihr müßt davon, ihr sollt hier nicht bleiben; um ihrer Unreinigkeit willen müssen sie unsanft zerstört werden. 11 Wenn ich ein Irrgeist wäre und ein Lügenprediger und predigte, wie sie saufen und schwelgen sollten, das wäre eine Predigt für dies Volk.

Verheißung des künftigen Heils

12 Ich will aber dich, Jakob, versammeln ganz und die übrigen in Israel zuhauf bringen; ich will sie wie Schafe miteinander in einen festen Stall tun und wie eine Herde in ihre Hürden, daß es von Menschen tönen soll.
13 Es wird ein Durchbrecher vor ihnen herauffahren; sie werden durchbrechen und zum Tor ausziehen; und ihr König wird vor ihnen her gehen und der HERR vornean. (Jesaja 52.12)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.