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Micha - Kapitel 1

Gott erscheint zum Gericht über Israel und Juda

1 Dies ist das Wort des HERRN, welches geschah zu Micha von Moreseth zur Zeit des Jotham, Ahas und Hiskia, der Könige Juda's, das er gesehen hat über Samaria und Jerusalem. (Jesaja 1.1) (Jeremia 26.18) 2 Hört, alle Völker! merke auf, Land, und alles, was darinnen ist! denn Gott der HERR hat mit euch zu reden, ja, der HERR aus seinem heiligen Tempel.
3 Denn siehe, der HERR wird ausgehen aus seinem Ort und herabfahren und treten auf die Höhen im Lande, (Amos 4.13) 4 daß die Berge unter ihm schmelzen und die Täler reißend werden, gleichwie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, wie die Wasser, so niederwärts fließen. 5 Das alles um der Übertretung willen Jakobs und um der Sünden willen des Hauses Israel. Welches ist aber die Übertretung Jakobs? Ist's nicht Samaria? Welches sind aber die Höhen Juda's? Ist's nicht Jerusalem? (Jeremia 23.13-14) 6 Und ich will Samaria zum Steinhaufen im Felde machen, daß man ihre Steine um die Weinberge legt, und will ihre Steine ins Tal schleifen und sie bis zum Grund einbrechen. 7 Alle ihre Götzen sollen zerbrochen und all ihr Hurenlohn soll mit Feuer verbrannt werden; und ich will ihre Bilder verwüsten, denn sie sind von Hurenlohn zusammengebracht und sollen auch wieder Hurenlohn werden. (Hosea 2.7) (Hosea 2.14)

Unheil kommt über die Städte Judas

8 Darüber muß ich klagen und heulen, ich muß beraubt und bloß dahergehen; ich muß klagen wie die Schakale und trauern wie die Strauße.
9 Denn es ist kein Rat für ihre Plage, die bis gen Juda kommen und bis an meines Volkes Tor, bis Jerusalem hinanreichen wird. 10 Verkündigt's ja nicht zu Gath; laßt euer Weinen nicht hören zu Akko; in Beth-Leaphra setzt euch in die Asche. (2. Samuel 1.20)
11 Du Einwohnerin Saphirs mußt dahin mit allen Schanden; die Einwohnerin Zaenans wird nicht ausziehen; das Leid Beth-Haezels wird euch wehren, daß ihr da euch lagert. 12 Die Einwohnerin Maroths vermag sich nicht zu trösten; denn es wird das Unglück vom HERRN kommen auch bis an das Tor Jerusalems. 13 Du Stadt Lachis, spanne Renner an und fahre davon! denn du bist der Tochter Zion der Anfang zur Sünde, und in dir sind gefunden die Übertretungen Israels.
14 Du wirst dich müssen scheiden von Moreseth-Gath. Mit der Stadt Achsib wird's den Königen Israels fehlgehen. 15 Ich will dir, Maresa, den rechten Erben bringen und die Herrlichkeit Israels soll kommen bis gen Adullam. 16 Laß die Haare abscheren und gehe kahl um deiner zarten Kinder willen; mache dich ganz kahl wie ein Adler, denn sie sind von dir gefangen weggeführt.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.