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Matthäus - Kapitel 18

Der Rangstreit der Jünger

1 Zu derselben Stunde traten die Jünger zu Jesu und sprachen: Wer ist doch der Größte im Himmelreich? 2 Jesus rief ein Kind zu sich und stellte das mitten unter sie 3 und sprach: Wahrlich ich sage euch: Es sei denn, daß ihr umkehret und werdet wie die Kinder, so werdet ihr nicht ins Himmelreich kommen. (Matthäus 19.14) 4 Wer nun sich selbst erniedrigt wie dies Kind, der ist der Größte im Himmelreich. 5 Und wer ein solches Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf. (Matthäus 10.40)

Warnung vor Verführung zum Abfall

6 Wer aber ärgert dieser Geringsten einen, die an mich glauben, dem wäre es besser, daß ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ersäuft werde im Meer, da es am tiefsten ist. (Lukas 17.1-2)
7 Weh der Welt der Ärgernisse halben! Es muß ja Ärgernis kommen; doch weh dem Menschen, durch welchen Ärgernis kommt! 8 So aber deine Hand oder dein Fuß dich ärgert, so haue ihn ab und wirf ihn von dir. Es ist besser, daß du zum Leben lahm oder als Krüppel eingehst, denn daß du zwei Hände oder zwei Füße hast und wirst in das höllische Feuer geworfen. (Matthäus 5.29-30)
9 Und so dich dein Auge ärgert, reiß es aus und wirf's von dir. Es ist dir besser, daß du einäugig zum Leben eingehest, denn daß du zwei Augen habest und wirst in das höllische Feuer geworfen.

Vom verlorenen Schaf

10 Sehet zu, daß ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel. (Hebräer 1.14)
11 Denn des Menschen Sohn ist gekommen, selig zu machen, das verloren ist. (Matthäus 9.13) (Lukas 19.10) 12 Was dünkt euch? Wenn irgend ein Mensch hundert Schafe hätte und eins unter ihnen sich verirrte: läßt er nicht die neunundneunzig auf den Bergen, geht hin und sucht das verirrte?
13 Und so sich's begibt, daß er's findet, wahrlich ich sage euch, er freut sich darüber mehr denn über die neunundneunzig, die nicht verirrt sind. 14 Also auch ist's vor eurem Vater im Himmel nicht der Wille, daß jemand von diesen Kleinen verloren werde.

Zurechtweisung und Gebet in der Gemeinde

15 Sündigt aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. (3. Mose 19.17) (Lukas 17.3) (Galater 6.1)
16 Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund. (5. Mose 19.15) 17 Hört er die nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er die Gemeinde nicht, so halt ihn als einen Zöllner oder Heiden. (1. Korinther 5.13) (2. Thessalonicher 3.6) (Titus 3.10) 18 Wahrlich ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein. (Matthäus 16.19) (Johannes 20.23) 19 Weiter sage ich euch: wo zwei unter euch eins werden, warum es ist, daß sie bitten wollen, das soll ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. (Markus 11.24)
20 Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen. (Matthäus 28.20)

Von der Vergebung

21 Da trat Petrus zu ihm und sprach: HERR, wie oft muß ich denn meinem Bruder, der an mir sündigt, vergeben? Ist's genug siebenmal?
22 Jesus sprach zu ihm: Ich sage dir: Nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal. (1. Mose 4.24) (Lukas 17.4) (Epheser 4.32) 23 Darum ist das Himmelreich gleich einem König, der mit seinen Knechten rechnen wollte.
24 Und als er anfing zu rechnen, kam ihm einer vor, der war ihm zehntausend Pfund schuldig. 25 Da er's nun nicht hatte, zu bezahlen, hieß der Herr verkaufen ihn und sein Weib und seine Kinder und alles, was er hatte, und bezahlen. 26 Da fiel der Knecht nieder und betete ihn an und sprach: Herr, habe Geduld mit mir, ich will dir's alles bezahlen. 27 Da jammerte den Herrn des Knechtes, und er ließ ihn los, und die Schuld erließ er ihm auch. 28 Da ging derselbe Knecht hinaus und fand einen seiner Mitknechte, der war ihm hundert Groschen schuldig; und er griff ihn an und würgte ihn und sprach: Bezahle mir, was du mir schuldig bist!
29 Da fiel sein Mitknecht nieder und bat ihn und sprach: Habe Geduld mit mir; ich will dir's alles bezahlen. 30 Er wollte aber nicht, sondern ging hin und warf ihn ins Gefängnis, bis daß er bezahlte, was er schuldig war. 31 Da aber seine Mitknechte solches sahen, wurden sie sehr betrübt und kamen und brachten vor ihren Herrn alles, was sich begeben hatte.
32 Da forderte ihn sein Herr vor sich und sprach zu ihm: Du Schalksknecht, alle diese Schuld habe ich dir erlassen, dieweil du mich batest; (Lukas 6.36) 33 solltest du denn dich nicht auch erbarmen über deinen Mitknecht, wie ich mich über dich erbarmt habe? (1. Johannes 4.11) 34 Und sein Herr ward sehr zornig und überantwortete ihn den Peinigern, bis daß er bezahlte alles, was er ihm schuldig war. (Matthäus 5.26) 35 Also wird euch mein himmlischer Vater auch tun, so ihr nicht vergebt von eurem Herzen, ein jeglicher seinem Bruder seine Fehler. (Matthäus 6.14-15) (Jakobus 2.13)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."