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Markus - Kapitel 5

Die Heilung des besessenen Geraseners

1 Und sie kamen jenseits des Meers in die Gegend der Gadarener. 2 Und als er aus dem Schiff trat, lief ihm alsbald entgegen aus den Gräbern ein besessener Mensch mit einem unsaubern Geist, 3 der seine Wohnung in den Gräbern hatte; und niemand konnte ihn binden, auch nicht mit Ketten. 4 Denn er war oft mit Fesseln und Ketten gebunden gewesen, und hatte die Ketten abgerissen und die Fesseln zerrieben; und niemand konnte ihn zähmen. 5 Und er war allezeit, Tag und Nacht, auf den Bergen und in den Gräbern, schrie und schlug sich mit Steinen. 6 Da er aber Jesum sah von ferne, lief er zu und fiel vor ihm nieder, schrie laut und sprach: 7 Was habe ich mit dir zu tun, o Jesu, du Sohn Gottes, des Allerhöchsten? Ich beschwöre dich bei Gott, daß du mich nicht quälest! (Markus 1.24) 8 Denn er sprach zu ihm: Fahre aus, du unsauberer Geist, von dem Menschen! 9 Und er fragte ihn: Wie heißt du? Und er antwortete und sprach: Legion heiße ich; denn wir sind unser viele. 10 Und er bat ihn sehr, daß er sie nicht aus der Gegend triebe. 11 Und es war daselbst an den Bergen eine große Herde Säue auf der Weide.
12 Und die Teufel baten ihn alle und sprachen: Laß uns in die Säue fahren! 13 Und alsbald erlaubte es ihnen Jesus. Da fuhren die unsauberen Geister aus und fuhren in die Säue; und die Herde stürzte sich von dem Abhang ins Meer (ihrer waren aber bei zweitausend) und ersoffen im Meer. 14 Und die Sauhirten flohen und verkündigten das in der Stadt und auf dem Lande. Und sie gingen hinaus, zu sehen, was da geschehen war,
15 und kamen zu Jesu und sahen den, der von den Teufeln besessen war, daß er saß und war bekleidet und vernünftig, und fürchteten sich. 16 Und die es gesehen hatten, sagten ihnen, was dem Besessenen widerfahren war, und von den Säuen. 17 Und sie fingen an und baten ihn, daß er aus ihrer Gegend zöge. 18 Und da er in das Schiff trat, bat ihn der Besessene, daß er möchte bei ihm sein.
19 Aber Jesus ließ es nicht zu, sondern sprach zu ihm: Gehe hin in dein Haus und zu den Deinen und verkündige ihnen, wie große Wohltat dir der HERR getan und sich deiner erbarmt hat. 20 Und er ging hin und fing an, auszurufen in den zehn Städten, wie große Wohltat ihm Jesus getan hatte; und jedermann verwunderte sich. (Markus 7.31)

Die Heilung einer blutflüssigen Frau und die Auferweckung der Tochter des Jaïrus

21 Und da Jesus wieder herüberfuhr im Schiff, versammelte sich viel Volks zu ihm, und er war an dem Meer.
22 Und siehe, da kam der Obersten einer von der Schule, mit Namen Jairus; und da er ihn sah, fiel er ihm zu Füßen 23 und bat ihn sehr und sprach: Meine Tochter ist in den letzten Zügen; Du wollest kommen und deine Hand auf sie legen, daß sie gesund werde und lebe. 24 Und er ging hin mit ihm; und es folgte ihm viel Volks nach, und sie drängten ihn. 25 Und da war ein Weib, das hatte den Blutgang zwölf Jahre gehabt 26 und viel erlitten von vielen Ärzten und hatte all ihr Gut darob verzehrt, und half ihr nichts, sondern vielmehr ward es ärger mit ihr. 27 Da die von Jesu hörte, kam sie im Volk von hintenzu und rührte sein Kleid an. 28 Denn sie sprach: Wenn ich nur sein Kleid möchte anrühren, so würde ich gesund. 29 Und alsbald vertrocknete der Brunnen ihres Bluts; und sie fühlte es am Leibe, daß sie von ihrer Plage war gesund geworden. 30 Und Jesus fühlte alsbald an sich selbst die Kraft, die von ihm ausgegangen war, und wandte sich um zum Volk und sprach: Wer hat meine Kleider angerührt? (Lukas 6.19) 31 Und die Jünger sprachen zu ihm: Du siehst, daß dich das Volk drängt, und sprichst: Wer hat mich angerührt? 32 Und er sah sich um nach der, die das getan hatte. 33 Das Weib aber fürchtete sich und zitterte (denn sie wußte, was an ihr geschehen war), kam und fiel vor ihm nieder und sagte die ganze Wahrheit. 34 Er sprach aber zu ihr; Meine Tochter, Dein Glaube hat dich gesund gemacht; gehe hin mit Frieden und sei gesund von deiner Plage! 35 Da er noch also redete, kamen etliche vom Gesinde des Obersten der Schule und sprachen: Deine Tochter ist gestorben; was bemühst du weiter den Meister?
36 Jesus aber hörte alsbald die Rede, die da gesagt ward, und sprach zu dem Obersten der Schule: Fürchte dich nicht, glaube nur! 37 Und ließ niemand ihm nachfolgen denn Petrus und Jakobus und Johannes, den Bruder des Jakobus. (Matthäus 17.1) 38 Und er kam in das Haus des Obersten der Schule und sah das Getümmel und die da weinten und heulten.
39 Und er ging hinein und sprach zu ihnen: Was tummelt und weinet ihr? Das Kind ist nicht gestorben, sondern es schläft. Und sie verlachten ihn. (Johannes 11.11) 40 Und er trieb sie alle aus und nahm mit sich den Vater des Kindes und die Mutter die bei ihm waren, und ging hinein, da das Kind lag, 41 und ergriff das Kind bei der Hand und sprach zu ihr: Talitha kumi! das ist verdolmetscht: Mägdlein, ich sage dir stehe auf! (Lukas 7.14) (Apostelgeschichte 9.40) 42 Und alsbald stand das Mägdlein auf und wandelte; es war aber zwölf Jahre alt. Und sie entsetzten sich über die Maßen. 43 Und er verbot ihnen hart, daß es niemand wissen sollte, und sagte, sie sollten ihr zu essen geben.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.