zurückEinzelansichtvor

Markus - Kapitel 4

Vom Sämann

1 Und er fing abermals an, zu lehren am Meer. Und es versammelte sich viel Volks zu ihm, also daß er mußte in ein Schiff treten und auf dem Wasser sitzen; und alles Volk stand auf dem Lande am Meer. 2 Und er predigte ihnen lange durch Gleichnisse; und in seiner Predigt sprach er zu ihnen: 3 Höret zu! Siehe, es ging ein Sämann aus, zu säen.
4 Und es begab sich, indem er säte, fiel etliches an den Weg; da kamen die Vögel unter dem Himmel und fraßen's auf. 5 Etliches fiel in das Steinige, wo es nicht viel Erde hatte; und ging bald auf, darum daß es nicht tiefe Erde hatte. 6 Da nun die Sonne aufging, verwelkte es, und dieweil es nicht Wurzel hatte verdorrte es. 7 Und etliches fiel unter die Dornen; und die Dornen wuchsen empor und erstickten's, und es brachte keine Frucht. 8 Und etliches fiel auf ein gutes Land und brachte Frucht, die da zunahm und wuchs; etliches trug dreißigfältig und etliches sechzigfältig und etliches hundertfältig. 9 Und er sprach zu ihnen: Wer Ohren hat, zu hören, der höre!

Vom Sinn der Gleichnisse

10 Und da er allein war, fragten ihn um dies Gleichnis, die um ihn waren, mitsamt den Zwölfen.
11 Und er sprach zu ihnen: Euch ist's gegeben, das Geheimnis des Reiches Gottes zu wissen; denen aber draußen widerfährt es alles nur durch Gleichnisse, 12 auf daß sie es mit sehenden Augen sehen, und doch nicht erkennen, und mit hörenden Ohren hören, und doch nicht verstehen, auf daß sie sich nicht dermaleinst bekehren und ihre Sünden ihnen vergeben werden. (Jesaja 6.9-10)

Die Deutung des Gleichnisses vom Sämann

13 Und er sprach zu ihnen: Verstehet ihr dies Gleichnis nicht, wie wollt ihr denn die andern alle verstehen?
14 Der Sämann sät das Wort. 15 Diese sind's aber, die an dem Wege sind: Wo das Wort gesät wird und sie es gehört haben, so kommt alsbald der Satan und nimmt weg das Wort, das in ihr Herz gesät war. 16 Also auch die sind's, bei welchen aufs Steinige gesät ist: wenn sie das Wort gehört haben, nehmen sie es alsbald mit Freuden auf, 17 und haben keine Wurzel in sich, sondern sind wetterwendisch; wenn sich Trübsal oder Verfolgung um des Wortes willen erhebt, so ärgern sie sich alsbald. 18 Und diese sind's, bei welchen unter die Dornen gesät ist: die das Wort hören, 19 und die Sorgen dieser Welt und der betrügerische Reichtum und viele andere Lüste gehen hinein und ersticken das Wort, und es bleibt ohne Frucht. 20 Und diese sind's, bei welchen auf ein gutes Land gesät ist: die das Wort hören und nehmen's an und bringen Frucht, etliche dreißigfältig und etliche sechzigfältig und etliche hundertfältig.

Vom Licht und vom rechten Maß

21 Und er sprach zu ihnen: Zündet man auch ein Licht an, daß man es unter einen Scheffel oder unter einen Tisch setze? Mitnichten, sondern daß man's auf einen Leuchter setze. (Matthäus 5.15)
22 Denn es ist nichts verborgen, das es nicht offenbar werde, und ist nichts Heimliches, das nicht hervorkomme. (Matthäus 10.26-27) (Lukas 12.2) 23 Wer Ohren hat, zu hören, der höre! 24 Und er sprach zu ihnen: Sehet zu, was ihr höret! Mit welcherlei Maß ihr messet, wird man euch wieder messen, und man wird noch zugeben euch, die ihr dies hört. (Matthäus 7.2)
25 Denn wer da hat, dem wird gegeben; und wer nicht hat, von dem wird man nehmen, auch was er hat. (Matthäus 13.12-13)

Vom Wachsen der Saat

26 Und er sprach: Das Reich Gottes hat sich also, als wenn ein Mensch Samen aufs Land wirft
27 und schläft und steht auf Nacht und Tag; und der Same geht auf und wächst, daß er's nicht weiß. (Jakobus 5.7) 28 Denn die Erde bringt von selbst zum ersten das Gras, darnach die Ähren, darnach den vollen Weizen in den Ähren. 29 Wenn sie aber die Frucht gebracht hat, so schickt er bald die Sichel hin; denn die Ernte ist da.

Vom Senfkorn

30 Und er sprach: Wem wollen wir das Reich Gottes vergleichen, und durch welch Gleichnis wollen wir es vorbilden?
31 Gleichwie ein Senfkorn, wenn das gesät wird aufs Land, so ist's das kleinste unter allen Samen auf Erden; 32 und wenn es gesät ist, so nimmt es zu und wird größer denn alle Kohlkräuter und gewinnt große Zweige, also daß die Vögel unter dem Himmel unter seinem Schatten wohnen können. 33 Und durch viele solche Gleichnisse sagte er ihnen das Wort, nach dem sie es hören konnten.
34 Und ohne Gleichnis redete er nichts zu ihnen; aber insonderheit legte er's seinen Jüngern alles aus.

Die Stillung des Sturmes

35 Und an demselben Tage des Abends sprach er zu ihnen: Laßt uns hinüberfahren.
36 Und sie ließen das Volk gehen und nahmen ihn, wie er im Schiff war; und es waren mehr Schiffe bei ihm. 37 Und es erhob sich ein großer Windwirbel und warf Wellen in das Schiff, also daß das Schiff voll ward. 38 Und er war hinten auf dem Schiff und schlief auf einem Kissen. Und sie weckten ihn auf und sprachen zu ihm: Meister, fragst du nichts darnach, daß wir verderben? 39 Und er stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig und verstumme! Und der Wind legte sich, und es ward eine große Stille. 40 Und er sprach zu ihnen: Wie seid ihr so furchtsam? Wie, daß ihr keinen Glauben habt? 41 Und sie fürchteten sich sehr und sprachen untereinander: Wer ist der? denn Wind und Meer sind ihm gehorsam.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.