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Maleachi - Kapitel 2

Strafrede gegen die Priester

1 Und nun, ihr Priester, dies Gebot gilt euch. 2 Wo ihr's nicht hört noch zu Herzen nehmen werdet, daß ihr meinem Namen die Ehre gebt, spricht der HERR Zebaoth, so werde ich den Fluch unter euch schicken und euren Segen verfluchen, ja verfluchen werde ich ihn, weil ihr's nicht wolltet zu Herzen nehmen. (5. Mose 28.15) 3 Siehe, ich will schelten euch samt der Saat und den Kot eurer Festopfer euch ins Angesicht werfen, und er soll an euch kleben bleiben. 4 So werdet ihr dann erfahren, daß ich solches Gebot zu euch gesandt habe, daß es mein Bund sein sollte mit Levi, spricht der HERR Zebaoth. 5 Denn mein Bund war mit ihm zum Leben und Frieden, und ich gab ihm die Furcht, daß er mich fürchtete und meinen Namen scheute. 6 Das Gesetz der Wahrheit war in seinem Munde, und ward kein Böses in seinen Lippen gefunden. Er wandelte vor mir friedsam und aufrichtig und bekehrte viele von Sünden. 7 Denn des Priesters Lippen sollen die Lehre bewahren, daß man aus seinem Munde das Gesetz suche; denn er ist ein Engel des HERRN Zebaoth. (5. Mose 33.10) (Haggai 1.13) 8 Ihr aber seid von dem Wege abgetreten und ärgert viele im Gesetz und habt den Bund Levis gebrochen, spricht der HERR Zebaoth.
9 Darum habe ich auch euch gemacht, daß ihr verachtet und unwert seid vor dem ganzen Volk, weil ihr meine Wege nicht haltet und seht Personen an im Gesetz.

Gegen Ehen mit heidnischen Frauen und gegen Ehescheidung

10 Haben nicht alle einen Vater? Hat uns nicht ein Gott geschaffen? Warum verachten wir denn einer den andern und entheiligen den Bund, mit unsern Vätern gemacht? (Hiob 31.15) (Maleachi 1.6)
11 Denn Juda ist ein Verräter geworden, und in Israel und zu Jerusalem geschehen Greuel. Denn Juda entheiligt, was dem HERRN heilig ist und was er liebhat, und buhlt mit eines fremden Gottes Tochter. (Esra 9.2) 12 Aber der HERR wird den, so solches tut, ausrotten aus der Hütte Jakobs, beide, Meister und Schüler, samt dem, der dem HERRN Zebaoth Speisopfer bringt. 13 Weiter tut ihr auch das: ihr bedeckt den Altar des HERRN mit Tränen und Weinen und Seufzen, daß ich nicht mehr mag das Speisopfer ansehen noch etwas Angenehmes von euren Händen empfangen. (Maleachi 1.10)
14 Und so sprecht ihr: "Warum das?" Darum daß der HERR zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend Zeuge war, die du verachtest, so sie doch deine Gesellin und ein Weib deines Bundes ist. 15 Also tat der Eine nicht, und war doch großen Geistes. Was tat aber der Eine? Er suchte den Samen, von Gott verheißen. Darum so sehet euch vor vor eurem Geist und verachte keiner das Weib seiner Jugend. (1. Mose 15.5-6) (1. Mose 21.12) (Jesaja 51.2) (Hesekiel 33.24) 16 Wer ihr aber gram ist und verstößt sie, spricht der HERR, der Gott Israels, der bedeckt mit Frevel sein Kleid, spricht der HERR Zebaoth. Darum so seht euch vor vor eurem Geist und verachtet sie nicht. (5. Mose 24.1)

Gottes Gericht kommt bald

17 Ihr macht den HERRN unwillig durch eure Reden. So sprecht ihr: "Womit machen wir ihn unwillig?" damit daß ihr sprecht: "Wer Böses tut, der gefällt dem HERRN, und zu solchen hat er Lust", oder: "Wo ist der Gott, der da strafe?" (Maleachi 3.13-14)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)