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Maleachi - Kapitel 2

Strafrede gegen die Priester

1 Und nun, ihr Priester, dies Gebot gilt euch. 2 Wo ihr's nicht hört noch zu Herzen nehmen werdet, daß ihr meinem Namen die Ehre gebt, spricht der HERR Zebaoth, so werde ich den Fluch unter euch schicken und euren Segen verfluchen, ja verfluchen werde ich ihn, weil ihr's nicht wolltet zu Herzen nehmen. (5. Mose 28.15) 3 Siehe, ich will schelten euch samt der Saat und den Kot eurer Festopfer euch ins Angesicht werfen, und er soll an euch kleben bleiben. 4 So werdet ihr dann erfahren, daß ich solches Gebot zu euch gesandt habe, daß es mein Bund sein sollte mit Levi, spricht der HERR Zebaoth. 5 Denn mein Bund war mit ihm zum Leben und Frieden, und ich gab ihm die Furcht, daß er mich fürchtete und meinen Namen scheute. 6 Das Gesetz der Wahrheit war in seinem Munde, und ward kein Böses in seinen Lippen gefunden. Er wandelte vor mir friedsam und aufrichtig und bekehrte viele von Sünden. 7 Denn des Priesters Lippen sollen die Lehre bewahren, daß man aus seinem Munde das Gesetz suche; denn er ist ein Engel des HERRN Zebaoth. (5. Mose 33.10) (Haggai 1.13) 8 Ihr aber seid von dem Wege abgetreten und ärgert viele im Gesetz und habt den Bund Levis gebrochen, spricht der HERR Zebaoth.
9 Darum habe ich auch euch gemacht, daß ihr verachtet und unwert seid vor dem ganzen Volk, weil ihr meine Wege nicht haltet und seht Personen an im Gesetz.

Gegen Ehen mit heidnischen Frauen und gegen Ehescheidung

10 Haben nicht alle einen Vater? Hat uns nicht ein Gott geschaffen? Warum verachten wir denn einer den andern und entheiligen den Bund, mit unsern Vätern gemacht? (Hiob 31.15) (Maleachi 1.6)
11 Denn Juda ist ein Verräter geworden, und in Israel und zu Jerusalem geschehen Greuel. Denn Juda entheiligt, was dem HERRN heilig ist und was er liebhat, und buhlt mit eines fremden Gottes Tochter. (Esra 9.2) 12 Aber der HERR wird den, so solches tut, ausrotten aus der Hütte Jakobs, beide, Meister und Schüler, samt dem, der dem HERRN Zebaoth Speisopfer bringt. 13 Weiter tut ihr auch das: ihr bedeckt den Altar des HERRN mit Tränen und Weinen und Seufzen, daß ich nicht mehr mag das Speisopfer ansehen noch etwas Angenehmes von euren Händen empfangen. (Maleachi 1.10)
14 Und so sprecht ihr: "Warum das?" Darum daß der HERR zwischen dir und dem Weibe deiner Jugend Zeuge war, die du verachtest, so sie doch deine Gesellin und ein Weib deines Bundes ist. 15 Also tat der Eine nicht, und war doch großen Geistes. Was tat aber der Eine? Er suchte den Samen, von Gott verheißen. Darum so sehet euch vor vor eurem Geist und verachte keiner das Weib seiner Jugend. (1. Mose 15.5-6) (1. Mose 21.12) (Jesaja 51.2) (Hesekiel 33.24) 16 Wer ihr aber gram ist und verstößt sie, spricht der HERR, der Gott Israels, der bedeckt mit Frevel sein Kleid, spricht der HERR Zebaoth. Darum so seht euch vor vor eurem Geist und verachtet sie nicht. (5. Mose 24.1)

Gottes Gericht kommt bald

17 Ihr macht den HERRN unwillig durch eure Reden. So sprecht ihr: "Womit machen wir ihn unwillig?" damit daß ihr sprecht: "Wer Böses tut, der gefällt dem HERRN, und zu solchen hat er Lust", oder: "Wo ist der Gott, der da strafe?" (Maleachi 3.13-14)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)