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Maleachi - Kapitel 1

Gottes Liebe zu Israel

1 Dies ist die Last, die der HERR redet wider Israel durch Maleachi.

Gottes Liebe zu Israel

2 Ich habe euch lieb, spricht der HERR. So sprecht ihr: "Womit hast du uns lieb?" Ist nicht Esau Jakobs Bruder? spricht der HERR; und doch habe ich Jakob lieb (1. Mose 25.23) (Römer 9.13) 3 und hasse Esau und habe sein Gebirge öde gemacht und sein Erbe den Schakalen zur Wüste. (Jesaja 34.13) 4 Und ob Edom sprechen würde: Wir sind verderbt, aber wir wollen das Wüste wieder erbauen! so spricht der HERR Zebaoth also: Werden sie bauen, so will ich abbrechen, und es soll heißen die verdammte Grenze und ein Volk, über das der HERR zürnt ewiglich. 5 Das sollen eure Augen sehen, und ihr werdet sagen: Der HERR ist herrlich in den Grenzen Israels.

Verachtung Gottes durch minderwertige Opfer

6 Ein Sohn soll seinen Vater ehren und ein Knecht seinen Herrn. Bin ich nun Vater, wo ist meine Ehre? bin ich HERR, wo fürchtet man mich? spricht der HERR Zebaoth zu euch Priestern, die meinen Namen verachten. So sprecht ihr: "Womit verachten wir deinen Namen?" (2. Mose 20.12) (Johannes 8.49)
7 Damit daß ihr opfert auf meinem Altar unreines Brot. So sprecht ihr: "Womit opfern wir dir Unreines?" damit daß ihr sagt: "Des HERRN Tisch ist verachtet." 8 Und wenn ihr ein Blindes opfert, so muß es nicht böse heißen; und wenn ihr ein Lahmes oder Krankes opfert, so muß es auch nicht böse heißen. Bringe es deinem Fürsten! Was gilt's, ob du ihm gefallen werdest, oder ob er deine Person ansehen werde? spricht der HERR Zebaoth. (3. Mose 22.20) (3. Mose 22.23) 9 So bittet nun Gott, daß er uns gnädig sei! denn solches ist geschehen von euch. Meint ihr, er werde eure Person ansehen? spricht der HERR Zebaoth. 10 Daß doch einer unter euch die Türen zuschlösse, damit ihr nicht umsonst auf meinem Altar Feuer anzündet! Ich habe kein Gefallen an euch, spricht der HERR Zebaoth, und das Speisopfer von euren Händen ist mir nicht angenehm. (Jesaja 1.13) (Maleachi 2.13)
11 Aber von Aufgang der Sonne bis zum Niedergang soll mein Name herrlich werden unter den Heiden, und an allen Orten soll meinem Namen geräuchert werden und ein reines Speisopfer geopfert werden; denn mein Name soll herrlich werden unter den Heiden, spricht der HERR Zebaoth. (Jesaja 60.1) 12 Ihr aber entheiligt ihn damit, daß ihr sagt: "Des HERR Tisch ist unheilig, und sein Opfer ist verachtet samt seiner Speise."
13 Und ihr sprecht: "Siehe, es ist nur Mühe!" und schlagt es in den Wind, spricht der HERR Zebaoth. Und ihr bringt her, was geraubt, lahm und krank ist, und opfert dann Speisopfer. Sollte mir solches gefallen von eurer Hand? spricht der HERR. 14 Verflucht sei der Betrüger, der in seiner Herde ein Männlein hat, und wenn er ein Gelübde tut, opfert er dem HERR ein untüchtiges. Denn ich bin ein großer König, spricht der HERR Zebaoth, und mein Name ist schrecklich unter den Heiden. (3. Mose 22.19)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)