zurückEinzelansichtvor

Klagelieder - Kapitel 5

Gebet des Volkes in seiner tiefsten Erniedrigung

1 Gedenke, HERR, wie es uns geht; schaue und siehe an unsre Schmach! 2 Unser Erbe ist den Fremden zuteil geworden und unsre Häuser den Ausländern. 3 Wir sind Waisen und haben keinen Vater; unsre Mütter sind Witwen. 4 Unser Wasser müssen wir um Geld trinken; unser Holz muß man bezahlt bringen lassen. 5 Man treibt uns über Hals; und wenn wir schon müde sind, läßt man uns doch keine Ruhe. 6 Wir haben uns müssen Ägypten und Assur ergeben, auf daß wir Brot satt zu essen haben. 7 Unsre Väter haben gesündigt und sind nicht mehr vorhanden, und wir müssen ihre Missetaten entgelten. (2. Mose 20.5) (Jeremia 31.29) (Hesekiel 18.2) 8 Knechte herrschen über uns, und ist niemand, der uns von ihrer Hand errette.
9 Wir müssen unser Brot mit Gefahr unsers Lebens holen vor dem Schwert in der Wüste. 10 Unsre Haut ist verbrannt wie in einem Ofen vor dem greulichen Hunger. 11 Sie haben die Weiber zu Zion geschwächt und die Jungfrauen in den Städten Juda's. 12 Die Fürsten sind von ihnen gehenkt, und die Person der Alten hat man nicht geehrt. 13 Die Jünglinge haben Mühlsteine müssen tragen und die Knaben über dem Holztragen straucheln. 14 Es sitzen die Alten nicht mehr unter dem Tor, und die Jünglinge treiben kein Saitenspiel mehr. 15 Unsers Herzens Freude hat ein Ende; unser Reigen ist in Wehklagen verkehrt. 16 Die Krone unsers Hauptes ist abgefallen. O weh, daß wir so gesündigt haben! (Jeremia 13.18) 17 Darum ist auch unser Herz betrübt, und unsre Augen sind finster geworden 18 um des Berges Zion willen, daß er so wüst liegt, daß die Füchse darüber laufen. 19 Aber du, HERR, der du ewiglich bleibst und dein Thron für und für,
20 warum willst du unser so gar vergessen und uns lebenslang so gar verlassen? (Psalm 13.2) 21 Bringe uns, HERR, wieder zu dir, daß wir wieder heimkommen; erneuere unsre Tage wie vor alters! 22 Denn du hast uns verworfen und bist allzusehr über uns erzürnt.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.