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Klagelieder - Kapitel 4

Zions Elend und Schmach

1 Wie ist das Gold so gar verdunkelt und das feine Gold so häßlich geworden und liegen Steine des Heiligtums vorn auf allen Gassen zerstreut! (Klagelieder 1.6) (Klagelieder 1.10) 2 Die edlen Kinder Zions, dem Golde gleich geachtet, wie sind sie nun den irdenen Töpfen gleich, die ein Töpfer macht! 3 Auch Schakale reichen die Brüste ihren Jungen und säugen sie; aber die Tochter meines Volks muß unbarmherzig sein wie ein Strauß in der Wüste. 4 Dem Säugling klebt seine Zunge am Gaumen vor Durst; die jungen Kinder heischen Brot, und ist niemand, der es ihnen breche. 5 Die zuvor leckere Speisen aßen, verschmachten jetzt auf den Gassen; die zuvor in Scharlach erzogen sind, die müssen jetzt im Kot liegen. 6 Die Missetat der Tochter meines Volks ist größer denn die Sünde Sodoms, die plötzlich umgekehrt ward, und kam keine Hand dazu. (1. Mose 18.20) (1. Mose 19.24-25) 7 Ihre Fürsten waren reiner denn der Schnee und klarer denn Milch; ihre Gestalt war rötlicher denn Korallen; ihr Ansehen war wie Saphir.
8 Nun aber ist ihre Gestalt so dunkel vor Schwärze, daß man sie auf den Gassen nicht kennt; ihre Haut hängt an den Gebeinen, und sind so dürr wie ein Scheit. 9 Den Erwürgten durchs Schwert geschah besser als denen, so da Hungers starben, die verschmachteten und umgebracht wurden vom Mangel der Früchte des Ackers. 10 Es haben die barmherzigsten Weiber ihre Kinder selbst müssen kochen, daß sie zu essen hätten im Jammer der Tochter meines Volks. (Klagelieder 2.20) 11 Der HERR hat seinen Grimm vollbracht; er hat seinen grimmigen Zorn ausgeschüttet; er hat zu Zion ein Feuer angesteckt, das auch ihre Grundfesten verzehrt hat. 12 Es hätten's die Könige auf Erden nicht geglaubt noch alle Leute in der Welt, daß der Widersacher und Feind sollte zum Tor Jerusalems einziehen.
13 Es ist aber geschehen um der Sünden willen ihrer Propheten und um der Missetaten willen ihrer Priester, die darin der Gerechten Blut vergossen. 14 Sie gingen hin und her auf den Gassen wie die Blinden und waren mit Blut besudelt, daß man auch ihre Kleider nicht anrühren konnte; 15 man rief sie an: Weicht, ihr Unreinen, weicht, weicht, rührt nichts an! Wenn sie flohen und umherirrten, so sagte man auch unter den Heiden: Sie sollten nicht länger dableiben. 16 Des HERRN Zorn hat sie zerstreut; er will sie nicht mehr ansehen. Die Priester ehrte man nicht, und mit den Alten übte man keine Barmherzigkeit. (5. Mose 28.50) (Jesaja 47.6) (Klagelieder 5.12) 17 Noch gafften unsre Augen auf die nichtige Hilfe, bis sie müde wurden, da wir warteten auf ein Volk, das uns doch nicht helfen konnte.
18 Man jagte uns, daß wir auf unsern Gassen nicht gehen durften. Da kam auch unser Ende; unsre Tage sind aus, unser Ende ist gekommen. 19 Unsre Verfolger waren schneller denn die Adler unter dem Himmel; auf den Bergen haben sie uns verfolgt und in der Wüste auf uns gelauert. 20 Der Gesalbte des HERRN, der unser Trost war, ist gefangen worden, da sie uns verstörten; des wir uns trösteten, wir wollten unter seinem Schatten leben unter den Heiden. (Jeremia 52.8) (Jeremia 52.11) 21 Ja, freue dich und sei fröhlich, du Tochter Edom, die du wohnst im Lande Uz! denn der Kelch wird auch über dich kommen; du mußt auch trunken und entblößt werden. (Psalm 137.7) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21) (Klagelieder 1.21)
22 Aber deine Missetat hat ein Ende, du Tochter Zion; er wird dich nicht mehr lassen wegführen. Aber deine Missetat, du Tochter Edom, wird er heimsuchen und deine Sünden aufdecken. (Jesaja 40.2)

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.