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Klagelieder - Kapitel 3

Klage und Trost eines Leidenden

1 Ich bin ein elender Mann, der die Rute seines Grimmes sehen muß. 2 Er hat mich geführt und lassen gehen in die Finsternis und nicht in Licht. 3 Er hat seine Hand gewendet wider mich und handelt gar anders mit mir für und für. 4 Er hat mir Fleisch und Haut alt gemacht und mein Gebein zerschlagen. 5 Er hat mich verbaut und mich mit Galle und Mühe umgeben. 6 Er hat mich in Finsternis gelegt wie die, so längst tot sind. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich vermauert, daß ich nicht heraus kann, und mich in harte Fesseln gelegt. (Hiob 19.8) 8 Und wenn ich gleich schreie und rufe, so stopft er die Ohren zu vor meinem Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Er hat meinen Weg vermauert mit Werkstücken und meinen Steig umgekehrt. 10 Er hat auf mich gelauert wie ein Bär, wie ein Löwe im Verborgenen. (Hiob 10.16) 11 Er läßt mich des Weges fehlen. Er hat mich zerstückt und zunichte gemacht. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich dem Pfeil zum Ziel gesteckt. 13 Er hat aus dem Köcher in meine Nieren schießen lassen. 14 Ich bin ein Spott allem meinem Volk und täglich ihr Liedlein. (Hiob 30.9) 15 Er hat mich mit Bitterkeit gesättigt und mit Wermut getränkt. 16 Er hat meine Zähne zu kleinen Stücken zerschlagen. Er wälzt mich in der Asche. 17 Meine Seele ist aus dem Frieden vertrieben; ich muß des Guten vergessen. 18 Ich sprach: Mein Vermögen ist dahin und meine Hoffnung auf den HERRN.
19 Gedenke doch, wie ich so elend und verlassen, mit Wermut und Galle getränkt bin! 20 Du wirst ja daran gedenken; denn meine Seele sagt mir es.
21 Das nehme ich zu Herzen, darum hoffe ich noch. 22 Die Güte des HERRN ist's, daß wir nicht gar aus sind; seine Barmherzigkeit hat noch kein Ende, (Nehemia 9.31) 23 sondern sie ist alle Morgen neu, und deine Treue ist groß. 24 Der HERR ist mein Teil, spricht meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Denn der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und der Seele, die nach ihm fragt. 26 Es ist ein köstlich Ding, geduldig sein und auf die Hilfe des HERRN hoffen. (Römer 12.12) 27 Es ist ein köstlich Ding einem Mann, daß er das Joch in seiner Jugend trage; 28 daß ein Verlassener geduldig sei, wenn ihn etwas überfällt, 29 und seinen Mund in den Staub stecke und der Hoffnung warte 30 und lasse sich auf die Backen schlagen und viel Schmach anlegen. 31 Denn der HERR verstößt nicht ewiglich; 32 sondern er betrübt wohl, und erbarmt sich wieder nach seiner Güte. (Jesaja 54.8) 33 Denn er nicht von Herzen die Menschen plagt und betrübt, 34 als wollte er die Gefangenen auf Erden gar unter seine Füße zertreten
35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 und eines Menschen Sache verkehren lassen, gleich als sähe es der HERR nicht. 37 Wer darf denn sagen, daß solches geschehe ohne des HERRN Befehl (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 und daß nicht Böses und Gutes komme aus dem Munde des Allerhöchsten? 39 Wie murren denn die Leute im Leben also? Ein jeglicher murre wider seine Sünde! 40 Und laßt uns erforschen und prüfen unser Wesen und uns zum HERRN bekehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen aufheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir haben gesündigt und sind ungehorsam gewesen; darum hast du billig nicht verschont; (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 sondern du hast uns mit Zorn überschüttet und verfolgt und ohne Barmherzigkeit erwürgt. 44 Du hast dich mit einer Wolke verdeckt, daß kein Gebet hindurch konnte. 45 Du hast uns zu Kot und Unflat gemacht unter den Völkern. 46 Alle unsre Feinde sperren ihr Maul auf wider uns. 47 Wir werden gedrückt und geplagt mit Schrecken und Angst. 48 Meine Augen rinnen mit Wasserbächen über den Jammer der Tochter meines Volks. (Jeremia 8.23)
49 Meine Augen fließen und können nicht ablassen; denn es ist kein Aufhören da, 50 bis der HERR vom Himmel herabschaue uns sehe darein. 51 Mein Auge frißt mir das Leben weg um die Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Meine Feinde haben mich gehetzt wie einen Vogel ohne Ursache;
53 sie haben mein Leben in einer Grube fast umgebracht und Steine auf mich geworfen; 54 sie haben mein Haupt mit Wasser überschüttet; da sprach ich: Nun bin ich gar dahin. 55 Ich rief aber deinen Namen an, HERR, unten aus der Grube, (Psalm 130.1) 56 und du erhörtest meine Stimme: Verbirg deine Ohren nicht vor meinem Seufzen und Schreien! 57 Du nahest dich zu mir, wenn ich dich anrufe, und sprichst: Fürchte dich nicht! 58 Du führest, HERR, die Sache meiner Seele und erlösest mein Leben. 59 Du siehest, HERR, wie mir so Unrecht geschieht; hilf mir zu meinem Recht! 60 Du siehst alle ihre Rache und alle ihre Gedanken wider mich. 61 HERR, du hörest ihr Schmähen und alle ihre Gedanken über mich, 62 die Lippen meiner Widersacher und ihr Dichten wider mich täglich. 63 Schaue doch, sie sitzen oder stehen auf, so singen sie von mir ein Liedlein. (Klagelieder 3.14) 64 Vergilt ihnen, HERR, wie sie verdient haben! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Laß ihnen das Herz erschrecken, laß sie deinen Fluch fühlen! 66 Verfolge sie mit deinem Grimm und vertilge sie unter dem Himmel des HERRN.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.