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Josua - Kapitel 9

Die List der Gibeoniter

1 Da nun das hörten alle Könige, die jenseit des Jordans waren auf den Gebirgen und in den Gründen und an allen Anfurten des großen Meers, auch die neben dem Berge Libanon waren, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, 2 sammelten sie sich einträchtig zuhauf, daß sie wider Josua und wider Israel stritten. 3 Aber die Bürger zu Gibeon, da sie hörten, was Josua mit Jericho und Ai gemacht hatte, erdachten sie eine List, (Josua 6.20-21) (Josua 8.26) (Josua 8.28)
4 gingen hin und versahen sich mit Speise und nahmen alte Säcke auf ihre Esel, 5 und alte, zerrissene, geflickte Weinschläuche und alte, geflickte Schuhe an ihre Füße und zogen alte Kleider an, und alles Brot, das sie nahmen, war hart und schimmlig. 6 Und gingen zu Josua ins Lager gen Gilgal und sprachen zu ihm und zum ganzen Israel: Wir kommen aus fernen Landen; so macht einen Bund mit uns. 7 Da sprach das ganze Israel zu dem Heviter: Vielleicht möchtest du unter uns wohnend werden; wie könnte ich dann einen Bund mit dir machen? (2. Mose 23.32) (Josua 11.19) 8 Sie aber sprachen zu Josua: Wir sind deine Knechte. Josua sprach zu ihnen: Was seid ihr, und woher kommt ihr?
9 Sie sprachen: Deine Knechte sind aus sehr fernen Landen gekommen um des Namens willen des HERRN, deines Gottes; denn wir haben sein Gerücht gehört und alles, was er in Ägypten getan hat, 10 und alles, was er den zwei Königen der Amoriter jenseit des Jordans getan hat: Sihon, dem König zu Hesbon, und Og, dem König von Basan, der zu Astharoth wohnte. (4. Mose 21.21) 11 Darum sprachen unsere Ältesten und alle Einwohner unsers Landes: Nehmt Speise mit euch auf die Reise und geht hin, ihnen entgegen, und sprecht zu ihnen: Wir sind eure Knechte. So macht nun einen Bund mit uns. 12 Dies unser Brot, das wir aus unsern Häusern zu unsrer Speise nahmen, war noch frisch, da wir auszogen zu euch, nun aber, siehe, es ist hart und schimmlig; 13 und diese Weinschläuche füllten wir neu, und siehe, sie sind zerrissen; und diese unsre Kleider und Schuhe sind alt geworden über der sehr langen Reise. 14 Da nahmen die Hauptleute ihre Speise an und fragten den Mund des HERRN nicht. (4. Mose 27.21) 15 Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie leben bleiben sollten. Und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen. (Josua 9.7) 16 Aber über drei Tage, nachdem sie mit ihnen einen Bund gemacht hatten, kam es vor sie, daß jene nahe bei ihnen waren und würden unter ihnen wohnen.
17 Denn da die Kinder Israel fortzogen, kamen sie des dritten Tages zu ihren Städten, die hießen Gibeon, Kaphira, Beeroth und Kirjath-Jearim, 18 und schlugen sie nicht, darum daß ihnen die Obersten der Gemeinde geschworen hatten bei dem HERRN, dem Gott Israels. Da aber die ganze Gemeinde wider die Obersten murrte, 19 sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels; darum können wir sie nicht antasten. 20 Aber das wollen wir tun: laßt sie leben, daß nicht ein Zorn über uns komme um des Eides willen, den wir ihnen getan haben. (2. Samuel 21.1-2) 21 Und die Obersten sprachen zu ihnen: Laßt sie leben, daß sie Holzhauer und Wasserträger seien der ganzen Gemeinde, wie ihnen die Obersten gesagt haben. 22 Da rief sie Josua und redete mit ihnen und sprach: Warum habt ihr uns betrogen und gesagt, ihr seid sehr ferne von uns, so ihr doch unter uns wohnet?
23 Darum sollt ihr verflucht sein, daß unter euch nicht aufhören Knechte, die Holz hauen und Wasser tragen zum Hause meines Gottes. 24 Sie antworteten Josua und sprachen: Es ist deinen Knechten angesagt, daß der HERR, dein Gott, Mose, seinem Knecht, geboten habe, daß er euch das ganze Land geben und vor euch her alle Einwohner des Landes vertilgen wolle. Da fürchteten wir für unser Leben vor euch sehr und haben solches getan. 25 Nun aber, siehe, wir sind in deinen Händen; was dich gut dünkt uns zu tun, das tue. 26 Und er tat ihnen also und errettete sie von der Kinder Israel Hand, daß sie sie nicht erwürgten. 27 Also machte sie Josua desselben Tages zu Holzhauern und Wasserträgern für die Gemeinde und den Altar des HERRN bis auf diesen Tag, an dem Ort, den er erwählen würde. (5. Mose 29.10)

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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.