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Josua - Kapitel 7

Achans Diebstahl

1 Aber die Kinder Israel vergriffen sich an dem Verbannten; denn Achan, der Sohn Charmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serahs, vom Stamm Juda nahm des Verbannten etwas. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über die Kinder Israel. (Josua 6.18) 2 Und Josua sandte Männer aus von Jericho gen Ai, das bei Beth-Aven liegt, gegen Morgen vor Beth-El, und sprach zu ihnen: Geht hinauf und erkundet das Land! Und da sie hinaufgegangen waren und Ai erkundet hatten,
3 kamen sie wieder zu Josua und sprachen zu ihm: Laß nicht das ganze Volk hinaufziehen, sondern bei zwei- oder dreitausend Mann, daß sie hinaufziehen und schlagen Ai, daß nicht das ganze Volk sich daselbst bemühe; denn ihrer ist wenig. 4 Also zogen hinauf des Volks bei dreitausend Mann, und sie flohen vor den Männern zu Ai. 5 Und die von Ai schlugen ihrer bei sechsunddreißig Mann und jagten sie vor dem Tor bis gen Sabarim und schlugen sie den Weg herab. Da ward dem Volk das Herz verzagt und ward zu Wasser. 6 Josua aber zerriß seine Kleider und fiel auf sein Angesicht zur Erde vor der Lade des HERRN bis auf den Abend samt den Ältesten Israels, und sie warfen Staub auf ihre Häupter.
7 Und Josua sprach: Ach Herr, HERR, warum hast du dies Volk über den Jordan geführt, daß du uns in die Hände der Amoriter gäbest, uns umzubringen? O, daß wir's uns hätten gefallen lassen, jenseit des Jordans zu bleiben! 8 Ach, mein HERR, was soll ich sagen, weil Israel seinen Feinden den Rücken kehrt? 9 Wenn das die Kanaaniter und alle Einwohner des Landes hören, so werden sie uns umbringen und auch unsern Namen ausrotten von der Erde. Was willst du denn für deinen großen Namen tun? (2. Mose 32.12) 10 Da sprach der HERR zu Josua: Stehe auf! Warum liegst du also auf deinem Angesicht?
11 Israel hat sich versündigt, sie haben meinen Bund übertreten, den ich ihnen angeboten habe, und haben des Verbannten etwas genommen und gestohlen und es verleugnet und unter eure Geräte gelegt. 12 Die Kinder Israel können nicht stehen vor ihren Feinden, sondern müssen ihren Feinden den Rücken kehren; denn sie sind im Bann. Ich werde hinfort nicht mit euch sein, wo ihr nicht den Bann aus euch vertilgt. 13 Stehe auf und heilige das Volk und sprich: Heiligt euch auf morgen. Denn also sagte der HERR, der Gott Israels: Es ist ein Bann unter dir Israel; darum kannst du nicht stehen vor deinen Feinden, bis daß ihr den Bann von euch tut. (Josua 3.5) 14 Und sollt euch früh herzumachen, ein Stamm nach dem andern; und welchen Stamm der HERR treffen wird, der soll sich herzumachen, ein Geschlecht nach dem andern; und welch Geschlecht der HERR treffen wird, das soll sich herzumachen, ein Haus nach dem andern; und welch Haus der HERR treffen wird, das soll sich herzumachen, ein Hauswirt nach dem andern. 15 Und welcher gefunden wird im Bann, den soll man mit Feuer verbrennen mit allem, was er hat, darum daß er den Bund des HERRN übertreten und eine Torheit in Israel begangen hat. 16 Da machte sich Josua des Morgens früh auf und brachte Israel herzu, einen Stamm nach dem andern; und es ward getroffen der Stamm Juda. (1. Samuel 10.20-21) (1. Samuel 14.41-42)
17 Und da er die Geschlechter in Juda herzubrachte, ward getroffen das Geschlecht der Serahiter. Und da er das Geschlecht der Serahiter herzubrachte, einen Hauswirt nach dem andern, ward Sabdi getroffen. (4. Mose 26.20) 18 Und da er sein Haus herzubrachte, einen Wirt nach dem andern, ward getroffen Achan, der Sohn Charmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serahs, aus dem Stamm Juda. 19 Und Josua sprach zu Achan: Mein Sohn, gib dem HERRN, dem Gott Israels, die Ehre und gib ihm das Lob und sage mir an: Was hast du getan? und leugne mir nichts. 20 Da antwortete Achan Josua und sprach: Wahrlich, ich habe mich versündigt an dem HERRN, dem Gott Israels. Also und also habe ich getan: 21 ich sah unter dem Raub einen köstlichen babylonischen Mantel und zweihundert Silberlinge und eine goldene Stange, fünfzig Lot am Gewicht; des gelüstete mich, und ich nahm es. Und siehe es ist verscharrt in die Erde in meiner Hütte und das Silber darunter. 22 Da sandte Josua Boten hin, die liefen zur Hütte; und siehe, es war verscharrt in seiner Hütte und das Silber darunter.
23 Und sie nahmen's aus der Hütte und brachten's zu Josua und zu allen Kindern Israel und schütteten es vor den HERRN. 24 Da nahm Josua und das ganze Israel mit ihm Achan, den Sohn Serahs, samt dem Silber, Mantel und der goldenen Stange, seine Söhne und Töchter, seine Ochsen und Esel und Schafe, seine Hütte und alles, was er hatte, und führten sie hinauf ins Tal Achor. 25 Und Josua sprach: Weil du uns betrübt hast, so betrübe dich der HERR an diesem Tage. Und das ganze Israel steinigte ihn und verbrannte sie mit Feuer. Und da sie sie gesteinigt hatten, 26 machten sie über sie einen großen Steinhaufen, der bleibt bis auf diesen Tag. Also kehrte sich der HERR von dem Grimm seines Zorns, Daher heißt derselbe Ort das Tal Achor bis auf diesen Tag. (Jesaja 65.10) (Hosea 2.17)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.