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Josua - Kapitel 4

Denksteine des Durchzugs

1 Da nun das Volk ganz über den Jordan gegangen war, sprach der HERR zu Josua: 2 Nehmt euch zwölf Männer, aus jeglichem Stamm einen, 3 und gebietet ihnen und sprecht: Hebt auf aus dem Jordan zwölf Steine von dem Ort, da die Füße der Priester stillgestanden sind, und bringt sie mit euch hinüber, daß ihr sie in der Herberge laßt, da ihr diese Nacht herbergen werdet. 4 Da rief Josua die zwölf Männer, die er verordnet hatte aus den Kindern Israel, aus jeglichem Stamm einen, 5 und sprach zu ihnen: Geht hinüber vor die Lade des HERRN, eures Gottes, mitten in den Jordan und hebe ein jeglicher einen Stein auf seine Achsel, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 daß sie ein Zeichen seien unter euch. Wenn eure Kinder hernach ihre Väter fragen werden und sprechen: Was tun diese Steine da? (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr ihnen sagen: Weil das Wasser des Jordans abgerissen ist vor der Lade des Bundes des HERRN, da sie durch den Jordan ging, sollen diese Steine den Kindern Israels ein ewiges Gedächtnis sein. 8 Da taten die Kinder Israel, wie ihnen Josua geboten hatte, und trugen zwölf Steine mitten aus dem Jordan, wie der HERR zu Josua gesagt hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, und brachten sie mit sich hinüber in die Herberge und ließen sie daselbst. 9 Und Josua richtete zwölf Steine auf mitten im Jordan, da die Füße der Priester gestanden waren, die die Lade des Bundes trugen; die sind noch daselbst bis auf diesen Tag.
10 Denn die Priester, die die Lade trugen, standen mitten im Jordan, bis daß alles ausgerichtet ward, was der HERR dem Josua geboten hatte. Und das Volk eilte und ging hinüber.
11 Da nun das Volk ganz hinübergegangen war, da ging die Lade des HERRN auch hinüber und die Priester vor dem Volk her. 12 Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen gerüstet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Bei vierzigtausend Gerüstete zum Heer gingen vor dem HERRN zum Streit auf das Gefilde Jerichos. 14 An dem Tage machte der HERR den Josua groß vor dem ganzen Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose fürchteten, sein Leben lang. (Josua 3.7) 15 Und der HERR sprach zu Josua:
16 Gebiete den Priestern, die die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen. 17 Also gebot Josua den Priestern und sprach: Steigt herauf aus dem Jordan! 18 Und da die Priester, die die Lade des HERRN trugen, aus dem Jordan heraufstiegen und mit ihren Fußsohlen aufs Trockene traten, kam das Wasser des Jordans wieder an seine Stätte und floß wie zuvor an allen seinen Ufern. 19 Es war aber der zehnte Tag des ersten Monats, da das Volk aus dem Jordan heraufstieg; und lagerten sich in Gilgal, gegen Morgen vor der Stadt Jericho. (Josua 5.9) 20 Und die zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, richtete Josua auf zu Gilgal
21 und sprach zu den Kinder Israel: Wenn eure Kinder hernach ihre Väter fragen werden und sagen: Was sollen diese Steine? (Josua 4.6) 22 So sollt ihr's ihnen kundtun und sagen: Israel ging trocken durch den Jordan, 23 da der HERR, euer Gott, das Wasser des Jordans austrocknete vor euch, bis ihr hinüberginget, gleichwie der HERR, euer Gott, tat in dem Schilfmeer, das er vor uns austrocknete, bis wir hindurchgingen, (2. Mose 14.21-22) 24 auf daß alle Völker auf Erden die Hand des HERRN erkennen, wie mächtig sie ist, daß ihr den HERRN, euren Gott, fürchtet allezeit.

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.