zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 24

Josuas Landtag zu Sichem

1 Josua versammelte alle Stämme Israels gen Sichem und berief die Ältesten von Israel, die Häupter, Richter und Amtleute. Und da sie vor Gott getreten waren, 2 sprach er zum ganzen Volk: So sagt der HERR, der Gott Israels: Eure Väter wohnten vorzeiten jenseit des Stroms, Tharah, Abrahams und Nahors Vater, und dienten andern Göttern. (1. Mose 11.26) (1. Mose 31.19) (1. Mose 35.2) 3 Da nahm ich euren Vater Abraham jenseit des Stroms und ließ ihn wandern im ganzen Land Kanaan und mehrte ihm seinen Samen und gab ihm Isaak. 4 Und Isaak gab ich Jakob und Esau und gab Esau das Gebirge Seir zu besitzen. Jakob aber und seine Kinder zogen hinab nach Ägypten. (1. Mose 32.4) (1. Mose 46.6) 5 Da sandte ich Mose und Aaron und plagte Ägypten, wie ich unter ihnen getan habe. (2. Mose 3.10) 6 Darnach führte ich euch und eure Väter aus Ägypten. Und da ihr an das Meer kamt und die Ägypter euren Vätern nachjagten mit Wagen und Reitern ans Schilfmeer, (2. Mose 12.33) 7 da schrieen sie zum HERRN; der setzte eine Finsternis zwischen euch und die Ägypter und führte das Meer über sie, und es bedeckte sie. Und eure Augen haben gesehen, was ich an den Ägyptern getan habe. Und ihr habt gewohnt in der Wüste eine lange Zeit. (2. Mose 14.10) 8 Und ich habe euch gebracht in das Land der Amoriter, die jenseit des Jordans wohnten; und da sie wider euch stritten, gab ich sie in eure Hände, daß ihr ihr Land besaßet, und vertilgte sie vor euch her. (4. Mose 21.25) (4. Mose 21.31) 9 Da machte sich auf Balak, der Sohn Zippors, der Moabiter König, und stritt wider Israel und sandte hin und ließ rufen Bileam, den Sohn Beors, daß er euch verfluchte. (4. Mose 22.1) 10 Aber ich wollte ihn nicht hören. Und er segnete euch und ich errettete euch aus seinen Händen. (4. Mose 23.11) (4. Mose 23.20) 11 Und da ihr über den Jordan gingt und gen Jericho kamt, stritten wider euch die Bürger von Jericho, die Amoriter, Pheresiter, Kanaaniter, Hethiter, Girgasiter, Heviter und Jebusiter; aber ich gab sie in eure Hände. (Josua 3.14) (Josua 6.1) 12 Und sandte Hornissen vor euch her; die trieben sie aus vor euch her, die zwei Könige der Amoriter, nicht durch dein Schwert noch durch deinen Bogen. (2. Mose 23.28) 13 Und ich habe euch ein Land gegeben, daran ihr nicht gearbeitet habt, und Städte, die ihr nicht gebaut habt, daß ihr darin wohnt und eßt von Weinbergen und Ölbäumen, die ihr nicht gepflanzt habt. (5. Mose 6.10-11) 14 So fürchtet nun den HERRN und dient ihm treulich und rechtschaffen und laßt fahren die Götter, denen eure Väter gedient haben jenseit des Stroms und in Ägypten, und dient dem HERRN. (2. Mose 32.1) (Josua 24.2)
15 Gefällt es euch aber nicht, daß ihr dem HERRN dient, so erwählt euch heute, wem ihr dienen wollt: den Göttern, denen eure Väter gedient haben jenseit des Stroms, oder den Göttern der Amoriter, in deren Land ihr wohnt. Ich aber und mein Haus wollen dem HERRN dienen. (Matthäus 6.24) 16 Da antwortete das Volk und sprach: Das sei ferne von uns, daß wir den HERRN verlassen und andern Göttern dienen!
17 Denn der HERR, unser Gott, hat uns und unsre Väter aus Ägyptenland geführt, aus dem Diensthause, und hat vor unsern Augen solche große Zeichen getan und uns behütet auf dem ganzen Weg, den wir gezogen sind, und unter allen Völkern, durch welche wir gezogen sind, 18 und hat ausgestoßen vor uns her alle Völker der Amoriter, die im Land wohnten. Darum wollen wir auch dem HERRN dienen; denn er ist unser Gott. 19 Josua sprach zu dem Volk: Ihr könnt dem HERRN nicht dienen; denn er ist ein heiliger Gott, ein eifriger Gott, der eurer Übertretungen und Sünden nicht schonen wird. (2. Mose 20.5) (5. Mose 5.26)
20 Wenn ihr aber den HERRN verlaßt und fremden Göttern dient, so wird er sich wenden und euch plagen und euch umbringen, nachdem er euch Gutes getan hat. 21 Das Volk aber sprach zu Josua: Nicht also, sondern wir wollen dem HERRN dienen. 22 Da sprach Josua zum Volk: Ihr seid Zeugen über euch, daß ihr den HERRN euch erwählt habt, daß ihr ihm dient. Und sie sprachen: Ja.
23 So tut nun von euch die fremden Götter, die unter euch sind, und neigt euer Herz zu dem HERRN, dem Gott Israels. (1. Mose 35.2) 24 Und das Volk sprach zu Josua: Wir wollen dem HERRN, unserm Gott, dienen und seiner Stimme gehorchen. 25 Also machte Josua desselben Tages einen Bund mit dem Volk und legte ihnen Gesetze und Rechte vor zu Sichem. (2. Könige 23.3)
26 Und Josua schrieb dies alles ins Gesetzbuch Gottes und nahm einen großen Stein und richtete ihn auf daselbst unter einer Eiche, die bei dem Heiligtum des HERRN war, (1. Mose 35.4) (Richter 9.6) 27 und sprach zum ganzen Volk: Siehe, dieser Stein soll Zeuge sein über uns, denn er hat gehört alle Rede des HERRN, die er uns geredet hat; und soll ein Zeuge über euch sein, daß ihr euren Gott nicht verleugnet. (1. Mose 31.48) (Josua 22.27) 28 Also ließ Josua das Volk gehen, einen jeglichen in sein Erbteil.

Josuas und Eleasars Tod. Bestattung der Gebeine Josefs

29 Und es begab sich nach dieser Geschichte, daß Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, starb, da er hundertundzehn Jahre alt war.
30 Und man begrub ihn in der Grenze seines Erbteils zu Thimnath-Serah, das auf dem Gebirge Ephraim liegt mitternachtwärts vom Berge Gaas. (Josua 19.50) 31 Und Israel diente dem HERRN, solange Josua lebte und die Ältesten, welche noch lange Zeit lebten nach Josua, die alle die Werke des HERRN wußten, die er an Israel getan hatte. (Richter 2.7) 32 Die Gebeine Josephs, welche die Kinder Israel hatten aus Ägypten gebracht, begruben sie zu Sichem in dem Stück Feld, das Jakob kaufte von den Kindern Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Groschen und das der Kinder Josephs Erbteil ward. (1. Mose 33.19) (1. Mose 50.25)
33 Eleasar, der Sohn Aarons, starb auch, und sie begruben ihn zu Gibea, der Stadt seines Sohnes Pinehas, die ihm gegeben war auf dem Gebirge Ephraim.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.