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Josua - Kapitel 23

Josuas letzte Vermahnung

1 Und nach langer Zeit, da der HERR hatte Israel zur Ruhe gebracht vor allen ihren Feinden umher und Josua nun alt und wohl betagt war, (Josua 21.44) 2 berief er das ganze Israel, ihre Ältesten, Häupter, Richter und Amtleute, und sprach zu ihnen: Ich bin alt und wohl betagt, 3 und ihr habt gesehen alles, was der HERR, euer Gott, getan hat an allen diesen Völkern vor euch her; denn der HERR, euer Gott, hat selber für euch gestritten. 4 Seht, ich habe euch diese noch übrigen Völker durchs Los zugeteilt, einem jeglichen Stamm sein Erbteil, vom Jordan an, und alle Völker, die ich ausgerottet habe, und am großen Meer gegen der Sonne Untergang. 5 Und der HERR, euer Gott, wird sie ausstoßen vor euch und von euch vertreiben, daß ihr ihr Land einnehmt, wie euch der HERR, euer Gott, geredet hat. 6 So seid nun sehr getrost, daß ihr haltet und tut alles, was geschrieben steht im Gesetzbuch Mose's, daß ihr nicht davon weicht, weder zur Rechten noch zur Linken, (5. Mose 5.29) 7 auf daß ihr nicht unter diese übrigen Völker kommt, die bei euch sind, und nicht gedenkt noch schwört bei dem Namen ihrer Götter noch ihnen dient noch sie anbetet, (2. Mose 23.13) (2. Mose 23.24) 8 sondern dem HERRN, eurem Gott, anhangt, wie ihr bis auf diesen Tag getan habt. 9 Der HERR hat vor euch vertrieben große und mächtige Völker, und niemand hat euch widerstanden bis auf diesen Tag. (3. Mose 26.7-8) (5. Mose 28.7) 10 Euer einer jagt tausend; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch, wie er euch geredet hat. 11 Darum so behütet aufs fleißigste eure Seelen, daß ihr dem HERRN, euren Gott, liebhabt. 12 Denn wo ihr euch umwendet und diesen Völkern anhangt und euch mit ihnen verheiratet, daß ihr unter sie und sie unter euch kommen: 13 so wisset, daß der HERR, euer Gott, wird nicht mehr alle diese Völker vor euch vertreiben; sondern sie werden euch zum Strick und Netz und zur Geißel in euren Seiten werden und zum Stachel in eure Augen, bis daß er euch umbringe hinweg von dem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat. (4. Mose 33.55) (5. Mose 7.16) (Richter 2.3) 14 Siehe, ich gehe heute dahin wie alle Welt; und ihr sollt wissen von ganzem Herzen und von ganzer Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat an all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch verheißen hat. Es ist alles gekommen und keins ausgeblieben. (Josua 21.45) (1. Könige 2.2)
15 Gleichwie nun alles Gute gekommen ist, das der HERR, euer Gott, euch verheißen hat, also wird der HERR auch über euch kommen lassen alles Böse, bis er euch vertilge von diesem guten Land, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat, 16 wenn ihr übertretet den Bund des HERRN, eures Gottes, den er euch geboten hat, und hingeht und andern Göttern dient und sie anbetet, daß der Zorn des HERRN über euch ergrimmt und euch bald umbringt hinweg von dem guten Land, das er euch gegeben hat.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)