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Josua - Kapitel 21

Wohnstätten der Leviten

1 Da traten herzu die obersten Väter unter den Leviten zu dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und zu den obersten Vätern unter den Stämmen der Kinder Israel (Josua 14.1) 2 und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh. (4. Mose 35.2) 3 Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihren Erbteilen nach dem Befehl des HERRN diese Städte und ihre Vorstädte. 4 Und das Los fiel auf die Geschlechter der Kahathiter, und wurden den Kindern Aarons, des Priesters, aus den Leviten durchs Los dreizehn Städte von dem Stamm Juda, von dem Stamm Simeon und von dem Stamm Benjamin. (1. Chronik 6.39)
5 Den andern Kindern Kahaths aber wurden durchs Los zehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, von dem Stamme Dan und von dem halben Stamm Manasse. 6 Aber den Kindern Gersons wurden durchs Los dreizehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Isaschar, von dem Stamm Asser und von dem Stamm Naphthali und von dem halben Stamm Manasse in Basan. 7 Den Kindern Meraris nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte von dem Stamm Ruben, von dem Stamm Gad und von dem Stamm Sebulon. 8 Also gaben die Kinder Israel den Leviten durchs Los diese Städte und Vorstädte, wie der HERR durch Mose geboten hatte. 9 Von dem Stamm der Kinder Juda und von dem Stamm der Kinder Simeon gaben sie diese Städte, die sie mit ihren Namen nannten,
10 den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahathiter, aus den Kindern Levi; denn das erste Los ward ihnen. 11 So geben sie ihnen die Stadt des Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron auf dem Gebirge Juda und ihre Vorstädte um sie her. (Josua 20.7) 12 Aber den Acker der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Erbe. (Josua 14.14) (Josua 15.13) 13 Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt der Totschläger, Hebron, und seine Vorstädte, Libna und sein Vorstädte, 14 Jatthir und seine Vorstädte, Esthemoa und sein Vorstädte, 15 Holon und seine Vorstädte, Debir und seine Vorstädte, 16 Ain und seine Vorstädte, Jutta und seine Vorstädte, Beth-Semes und seine Vorstädte, neun Städte von diesen zwei Stämmen; (1. Samuel 6.12) (1. Samuel 6.15) 17 von dem Stamm Benjamin aber gaben sie vier Städte: Gibeon und seine Vorstädte, Geba und seine Vorstädte,
18 Anathoth und seine Vorstädte, Almon und seine Vorstädte, (Jeremia 1.1) 19 daß alle Städte der Kinder Aarons, der Priester, waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 20 Den Geschlechtern aber der andern Kinder Kahath, den Leviten, wurden durch ihr Los vier Städte von dem Stamm Ephraim;
21 sie gaben ihnen die Freistadt der Totschläger, Sichem und seine Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und seine Vorstädte, (Josua 20.7) 22 Kibzaim und seine Vorstädte, Beth-Horon und seine Vorstädte. 23 Von dem Stamme Dan vier Städte: Eltheke und seine Vorstädte, Gibbethon und seine Vorstädte, 24 Ajalon und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte. 25 Von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: Thaanach und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte, 26 daß alle Städte der Geschlechter der andern Kinder Kahath waren zehn mit ihren Vorstädten. 27 Den Kindern aber Gerson aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Golan in Basan, und sein Vorstädte, Beesthra und seine Vorstädte. (Josua 20.8)
28 Von dem Stamme Isaschar vier Städte: Kisjon und seine Vorstädte, Dabrath und seine Vorstädte, 29 Jarmuth und seine Vorstädte, En-Gannim und seine Vorstädte. 30 Von dem Stamm Asser vier Städte: Miseal und seine Vorstädte, Abdon und seine Vorstädte, 31 Helkath und seine Vorstädte, Rehob und seine Vorstädte. 32 Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Kedes in Galiläa, und seine Vorstädte, Hammoth-Dor und seine Vorstädte, Karthan und seine Vorstädte, (Josua 20.7) 33 daß alle Städte des Geschlechts der Gersoniter waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 34 Den Geschlechtern aber der Kinder Merari, den andern Leviten, wurden gegeben von dem Stamm Sebulon vier Städte: Jokneam und seine Vorstädte, Kartha und seine Vorstädte,
35 Dimna und seine Vorstädte, Nahalal und seine Vorstädte. 36 Von dem Stamm Ruben vier Städte: Bezer und seine Vorstädte, Jahza und seine Vorstädte, (Josua 20.8) 37 Kedemoth und seine Vorstädte, Mephaath und seine Vorstädte. 38 Von dem Stamme Gad vier Städte: die Freistadt für die Totschläger, Ramoth in Gilead, und seine Vorstädte, (Josua 20.8) 39 Mahanaim und seine Vorstädte, Hesbon und seine Vorstädte, Jaser und seine Vorstädte, 40 daß alle Städte der Kinder Merari nach ihren Geschlechtern, der andern Leviten, nach ihrem Los waren zwölf. 41 Alle Städte der Leviten unter dem Erbe der Kinder Israel waren achtundvierzig mit ihren Vorstädten.
42 Und eine jegliche dieser Städte hatte ihre Vorstadt um sich her, eine wie die andere.

Ruhe für das ganze Land

43 Also gab der HERR Israel alles Land, das er geschworen hatte ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin. (1. Mose 12.7)
44 Und der HERR gab ihnen Ruhe von allen umher, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und stand ihrer Feinde keiner wider sie, sondern alle ihre Feinde gab er in ihre Hände. 45 Und es fehlte nichts an allem Guten, das der HERR dem Hause Israel verheißen hatte. Es kam alles. (Josua 23.14)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."