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Josua - Kapitel 21

Wohnstätten der Leviten

1 Da traten herzu die obersten Väter unter den Leviten zu dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und zu den obersten Vätern unter den Stämmen der Kinder Israel 1 2 und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh. 2 3 Da gaben die Kinder Israel den Leviten von ihren Erbteilen nach dem Befehl des HERRN diese Städte und ihre Vorstädte. 4 Und das Los fiel auf die Geschlechter der Kahathiter, und wurden den Kindern Aarons, des Priesters, aus den Leviten durchs Los dreizehn Städte von dem Stamm Juda, von dem Stamm Simeon und von dem Stamm Benjamin. 3 
5 Den andern Kindern Kahaths aber wurden durchs Los zehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Ephraim, von dem Stamme Dan und von dem halben Stamm Manasse. 6 Aber den Kindern Gersons wurden durchs Los dreizehn Städte von den Geschlechtern des Stammes Isaschar, von dem Stamm Asser und von dem Stamm Naphthali und von dem halben Stamm Manasse in Basan. 7 Den Kindern Meraris nach ihren Geschlechtern wurden zwölf Städte von dem Stamm Ruben, von dem Stamm Gad und von dem Stamm Sebulon. 8 Also gaben die Kinder Israel den Leviten durchs Los diese Städte und Vorstädte, wie der HERR durch Mose geboten hatte. 9 Von dem Stamm der Kinder Juda und von dem Stamm der Kinder Simeon gaben sie diese Städte, die sie mit ihren Namen nannten,
10 den Kindern Aarons, vom Geschlecht der Kahathiter, aus den Kindern Levi; denn das erste Los ward ihnen. 11 So geben sie ihnen die Stadt des Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron auf dem Gebirge Juda und ihre Vorstädte um sie her. 4 12 Aber den Acker der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Erbe. 5, 6 13 Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt der Totschläger, Hebron, und seine Vorstädte, Libna und sein Vorstädte, 14 Jatthir und seine Vorstädte, Esthemoa und sein Vorstädte, 15 Holon und seine Vorstädte, Debir und seine Vorstädte, 16 Ain und seine Vorstädte, Jutta und seine Vorstädte, Beth-Semes und seine Vorstädte, neun Städte von diesen zwei Stämmen; 7, 8 17 von dem Stamm Benjamin aber gaben sie vier Städte: Gibeon und seine Vorstädte, Geba und seine Vorstädte,
18 Anathoth und seine Vorstädte, Almon und seine Vorstädte, 9 19 daß alle Städte der Kinder Aarons, der Priester, waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 20 Den Geschlechtern aber der andern Kinder Kahath, den Leviten, wurden durch ihr Los vier Städte von dem Stamm Ephraim;
21 sie gaben ihnen die Freistadt der Totschläger, Sichem und seine Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und seine Vorstädte, 10 22 Kibzaim und seine Vorstädte, Beth-Horon und seine Vorstädte. 23 Von dem Stamme Dan vier Städte: Eltheke und seine Vorstädte, Gibbethon und seine Vorstädte, 24 Ajalon und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte. 25 Von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: Thaanach und seine Vorstädte, Gath-Rimmon und seine Vorstädte, 26 daß alle Städte der Geschlechter der andern Kinder Kahath waren zehn mit ihren Vorstädten. 27 Den Kindern aber Gerson aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Golan in Basan, und sein Vorstädte, Beesthra und seine Vorstädte. 11 
28 Von dem Stamme Isaschar vier Städte: Kisjon und seine Vorstädte, Dabrath und seine Vorstädte, 29 Jarmuth und seine Vorstädte, En-Gannim und seine Vorstädte. 30 Von dem Stamm Asser vier Städte: Miseal und seine Vorstädte, Abdon und seine Vorstädte, 31 Helkath und seine Vorstädte, Rehob und seine Vorstädte. 32 Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt für die Totschläger, Kedes in Galiläa, und seine Vorstädte, Hammoth-Dor und seine Vorstädte, Karthan und seine Vorstädte, 12 33 daß alle Städte des Geschlechts der Gersoniter waren dreizehn mit ihren Vorstädten. 34 Den Geschlechtern aber der Kinder Merari, den andern Leviten, wurden gegeben von dem Stamm Sebulon vier Städte: Jokneam und seine Vorstädte, Kartha und seine Vorstädte,
35 Dimna und seine Vorstädte, Nahalal und seine Vorstädte. 36 Von dem Stamm Ruben vier Städte: Bezer und seine Vorstädte, Jahza und seine Vorstädte, 13 37 Kedemoth und seine Vorstädte, Mephaath und seine Vorstädte. 38 Von dem Stamme Gad vier Städte: die Freistadt für die Totschläger, Ramoth in Gilead, und seine Vorstädte, 14 39 Mahanaim und seine Vorstädte, Hesbon und seine Vorstädte, Jaser und seine Vorstädte, 40 daß alle Städte der Kinder Merari nach ihren Geschlechtern, der andern Leviten, nach ihrem Los waren zwölf. 41 Alle Städte der Leviten unter dem Erbe der Kinder Israel waren achtundvierzig mit ihren Vorstädten.
42 Und eine jegliche dieser Städte hatte ihre Vorstadt um sich her, eine wie die andere.

Ruhe für das ganze Land

43 Also gab der HERR Israel alles Land, das er geschworen hatte ihren Vätern zu geben, und sie nahmen es ein und wohnten darin. 15 
44 Und der HERR gab ihnen Ruhe von allen umher, wie er ihren Vätern geschworen hatte, und stand ihrer Feinde keiner wider sie, sondern alle ihre Feinde gab er in ihre Hände. 45 Und es fehlte nichts an allem Guten, das der HERR dem Hause Israel verheißen hatte. Es kam alles. 16 

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 17 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. 18 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. 19 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. 20 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. 21 

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

Querverweise

1 Josua 14.1: Dies ist es aber, was die Kinder Israel eingenommen haben im Lande Kanaan, das unter sie ausgeteilt haben der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter unter den Stämmen der Kinder Israel.

2 4. Mose 35.2: Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;

3 1. Chronik 6.39: Und dies ist ihre Wohnung und Sitz in ihren Grenzen, nämlich der Kinder Aaron, des Geschlechts der Kahathiter; denn das Los fiel ihnen zu,

4 Josua 20.7: Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;

5 Josua 14.14: Daher ward Hebron Kalebs, des Sohnes Jephunnes, des Kenisiters, Erbteil bis auf diesen Tag, darum daß er dem HERRN, dem Gott Israels, treulich gefolgt war.

6 Josua 15.13: Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.

7 1. Samuel 6.12: Und die Kühe gingen geradewegs auf Beth-Semes zu auf einer Straße und gingen und blökten und wichen nicht weder zur Rechten noch zur Linken; und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes.

8 1. Samuel 6.15: Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das obendran war, darin die goldenen Kleinode waren, und setzten sie auf den großen Stein. Aber die Leute zu Beth-Semes opferten dem HERRN desselben Tages Brandopfer und andere Opfer.

9 Jeremia 1.1: Dies sind die Reden Jeremia's, des Sohnes Hilkias, aus den Priestern zu Anathoth im Lande Benjamin,

10 Josua 20.7: Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;

11 Josua 20.8: und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.

12 Josua 20.7: Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;

13 Josua 20.8: und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.

14 Josua 20.8: und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.

15 1. Mose 12.7: Da erschien der HERR dem Abram und sprach: Deinem Samen will ich dies Land geben. Und er baute daselbst einen Altar dem HERRN, der ihm erschienen war.

16 Josua 23.14: Siehe, ich gehe heute dahin wie alle Welt; und ihr sollt wissen von ganzem Herzen und von ganzer Seele, daß nicht ein Wort gefehlt hat an all dem Guten, das der HERR, euer Gott, euch verheißen hat. Es ist alles gekommen und keins ausgeblieben.

17 5. Mose 24.8: Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun.

18 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,

19 3. Mose 13.28: Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.

20 3. Mose 13.23: Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

21 4. Mose 5.3: Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.