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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, 1 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; 2, 3 
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. 4 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.

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4. Mose - Kapitel 29

1 "Am 1. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein. 5 2 Ihr sollt ein Brandopfer zum angenehmen Geruch für Jahwe bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 3 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 4 und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 5 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. 6 Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondstag und dem dazugehörenden Speisopfer gebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe." 7 "Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen. 6 8 Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer zum angenehmen Geruch bringen: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 9 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 10 und zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 11 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern." 7 12 "Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. 8 13 Ihr sollt ihm ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer zum angenehmen Geruch: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer, 14 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem der dreizehn Stiere, viereinhalb Liter zu jedem der beiden Schafböcke 15 und zwei Liter für jedes der vierzehn Lämmer. 16 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 18 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 21 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 24 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 25 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 26 Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 27 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 28 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 29 Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 30 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 31 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 32 Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen, 33 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 34 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 35 Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. 36 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 37 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 38 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 39 Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern."

Querverweise

1 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

2 Josua 15.13: Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.

3 Josua 19.37: Kedes, Edrei, En-Hazor,

4 5. Mose 4.43: Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.

5 3. Mose 23.24-25: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt;

6 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern

7 3. Mose 16.11: Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten

8 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.