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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, 1 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; 2, 3 
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. 4 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.

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3. Mose - Kapitel 24

Verordnungen über die Leuchter und Schaubrote

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig. 5 3 Außerhalb des Vorhangs des Zeugnisses, im Zelte der Zusammenkunft, soll Aaron sie zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova beständig: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen beständig vor Jehova zurichten. 5 Und du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei Zehnteln soll ein Kuchen sein. 6 Und du sollst sie in zwei Schichten legen, sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor Jehova. 6 7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brote zum Gedächtnis sein, ein Feueropfer dem Jehova. 8 Sabbathtag für Sabbathtag soll es beständig vor Jehova zurichten: ein ewiger Bund von seiten der Kinder Israel. 9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es essen an heiligem Orte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas soll es ihm gehören: eine ewige Satzung.

Gesetz über Gotteslästerung, Totschlag und Körperverletzung

10 Und der Sohn eines israelitischen Weibes - er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes - ging aus unter die Kinder Israel; und der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager. 11 Und der Sohn des israelitischen Weibes lästerte den Namen Jehovas und fluchte ihm; und sie brachten ihn zu Mose. Der Name seiner Mutter aber war Schelomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. 7 12 Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem Munde Jehovas beschieden werde. 8 13 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher außerhalb des Lagers; und alle, die es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen. 16 Und wer den Namen Jehovas lästert, soll gewißlich getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremdling, so der Eingeborene: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden. 9, 10 17 Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden. 11 18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben. 19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden: 12 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden. 22 Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jehova, euer Gott. - 13, 14 23 Und Mose redete zu den Kindern Israel, und sie führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Kinder Israel taten, wie Jehova dem Mose geboten hatte. 15 

Querverweise

1 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

2 Josua 15.13: Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron.

3 Josua 19.37: Kedes, Edrei, En-Hazor,

4 5. Mose 4.43: Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.

5 2. Mose 27.20: Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze

6 2. Mose 25.30: Und sollst auf den Tisch allezeit Schaubrote legen vor mir.

7 3. Mose 24.16: Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.

8 4. Mose 15.34: Und sie legten ihn gefangen; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte.

9 2. Mose 20.7: Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.

10 Matthäus 26.65: Da zerriß der Hohepriester seine Kleider und sprach: Er hat Gott gelästert! Was bedürfen wir weiteres Zeugnis? Siehe, jetzt habt ihr seine Gotteslästerung gehört.

11 2. Mose 21.12: Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

12 2. Mose 21.23-25: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

13 2. Mose 12.49: Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.

14 3. Mose 19.34: Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

15 4. Mose 15.36: Da führte die ganze Gemeinde ihn hinaus vor das Lager und steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR dem Mose geboten hatte.