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Josua - Kapitel 2

Die Kundschafter in Jericho

1 Josua aber, der Sohn Nuns, hatte zwei Kundschafter heimlich ausgesandt von Sittim und ihnen gesagt: Geht hin, beseht das Land und Jericho. Die gingen hin und kamen in das Haus einer Hure, die hieß Rahab, und kehrten zu ihr ein. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Da ward dem König von Jericho gesagt: Siehe, es sind in dieser Nacht Männer hereingekommen von den Kindern Israel, das Land zu erkunden. 3 Da sandte der König zu Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Gib die Männer heraus, die zu dir in dein Haus gekommen sind; denn sie sind gekommen, das ganze Land zu erkunden. 4 Aber das Weib verbarg die zwei Männer und sprach also: Es sind ja Männer zu mir hereingekommen; aber ich wußte nicht, woher sie waren. 5 Und da man die Tore wollte zuschließen, da es finster war, gingen sie hinaus, daß ich nicht weiß, wo sie hingegangen sind. Jagt ihnen eilend nach, denn ihr werdet sie ergreifen. 6 Sie aber ließ sie auf das Dach steigen und verdeckte sie unter die Flachsstengel, die sie auf dem Dache ausgebreitet hatte. 7 Aber die Männer jagten ihnen nach auf dem Wege zum Jordan bis an die Furt; und man schloß das Tor zu, da die hinaus waren, die ihnen nachjagten. 8 Und ehe denn die Männer sich schlafen legten, stieg sie zu ihnen hinauf auf das Dach
9 und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß der HERR euch das Land gegeben hat; denn ein Schrecken ist über uns gefallen vor euch, und alle Einwohner des Landes sind feig geworden. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, wie der HERR hat das Wasser im Schilfmeer ausgetrocknet vor euch her, da ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den zwei Königen der Amoriter, Sihon und Og, jenseit des Jordans getan habt, wie ihr sie verbannt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und seit wir solches gehört haben, ist unser Herz verzagt und ist kein Mut mehr in jemand vor euch; denn der HERR, euer Gott, ist Gott oben im Himmel und unten auf Erden. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 So schwört mir nun bei dem HERRN, daß, weil ich an euch Barmherzigkeit getan habe, ihr auch an meines Vaters Hause Barmherzigkeit tut; und gebt mir ein gewisses Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 daß ihr leben lasset meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und meine Schwestern und alles, was sie haben, und errettet unsere Seelen vom Tode. 14 Die Männer sprachen zu ihr: Tun wir nicht Barmherzigkeit und Treue an dir, wenn uns der HERR das Land gibt, so soll unsere Seele für euch des Todes sein, sofern du unser Geschäft nicht verrätst. 15 Da ließ sie dieselben am Seil durchs Fenster hernieder; denn ihr Haus war an der Stadtmauer, und sie wohnte auch auf der Mauer.
16 Und sie sprach zu ihnen: Geht auf das Gebirge, daß euch nicht begegnen, die euch nachjagen, und verbergt euch daselbst drei Tage, bis daß sie wiederkommen, die euch nachjagen; darnach geht eure Straße. 17 Die Männer aber sprachen zu ihr: Wir wollen aber des Eides los sein, den du von uns genommen hast, 18 wenn wir kommen ins Land und du nicht dies rote Seil in das Fenster knüpfst, womit du uns herniedergelassen hast, und zu dir ins Haus versammelst deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und deines Vaters ganzes Haus. 19 Und wer zu Tür deines Hauses herausgeht, des Blut sei auf seinem Haupt, und wir unschuldig; aber aller, die in deinem Hause sind, so eine Hand an sie gelegt wird, so soll ihr Blut auf unserm Haupt sein. 20 Und so du etwas von diesem unserm Geschäft wirst aussagen, so wollen wir des Eides los sein, den du von uns genommen hast. 21 Sie sprach: Es sei, wie ihr sagt, und ließ sie gehen. Und sie gingen hin. Und sie knüpfte das rote Seil ins Fenster. 22 Sie aber gingen hin und kamen aufs Gebirge und blieben drei Tage daselbst, bis daß die wiederkamen, die ihnen nachjagten. Denn sie hatten sie gesucht auf allen Straßen, und doch nicht gefunden.
23 Also kehrten die zwei Männer wieder und gingen vom Gebirge und fuhren über und kamen zu Josua, dem Sohn Nuns, und erzählten ihm alles, wie sie es gefunden hatten, 24 und sprachen zu Josua: Der HERR hat uns alles Land in unsre Hände gegeben; so sind auch alle Einwohner des Landes feig vor uns. (Josua 2.9)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.