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Josua - Kapitel 18

Verteilung des noch übrigen Landes. Benjamins Erbteil

1 Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es waren noch sieben Stämme der Kinder Israel, denen sie ihr Erbteil nicht ausgeteilt hatten.
3 Und Josua sprach zu den Kinder Israel: Wie lange seid ihr so laß, daß ihr nicht hingeht, das Land einzunehmen, das euch der HERR, euer Väter Gott, gegeben hat? 4 Schafft euch aus jeglichem Stamm drei Männer, daß ich sie sende und sie sich aufmachen und durchs Land gehen und es aufschreiben nach ihren Erbteilen und zu mir kommen. 5 Teilt das Land in sieben Teile. Juda soll bleiben auf seiner Grenze von Mittag her, und das Haus Josephs soll bleiben auf seiner Grenze von Mitternacht her. 6 Ihr aber schreibt die sieben Teile der Lande auf und bringt sie zu mir hierher, so will ich euch das Los werfen hier vor dem HERRN, unserm Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil unter euch, sondern das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Gad aber und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen jenseit des Jordans, gegen Morgen, das ihnen Mose, der Knecht Gottes, gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Da machten sich die Männer auf, daß sie hingingen; und Josua gebot ihnen, da sie hin wollten gehen, das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandelt das Land und schreibt es auf und kommt wieder zu mir, daß ich euch hier das Los werfe vor dem HERRN zu Silo.
9 Also gingen die Männer hin und durchzogen das Land und schrieben es auf in einen Brief nach den Städten in sieben Teile und kamen zu Josua ins Lager gen Silo. 10 Da warf Josua das Los über sie zu Silo vor dem HERRN und teilte daselbst das Land aus unter die Kinder Israel, einem jeglichen sein Teil. 11 Und das Los des Stammes der Kinder Benjamin fiel nach ihren Geschlechtern, und die Grenze ihres Loses ging aus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph.
12 Und ihre Grenze war an der Seite gegen Mitternacht vom Jordan an und geht herauf an der Mitternachtseite Jerichos und kommt aufs Gebirge abendwärts und geht aus nach der Wüste Beth-Aven (Josua 7.2) 13 und geht von da gen Lus, an der Seite her an Lus mittagwärts, das ist Beth-El, und kommt hinab gen Ataroth-Adar an den Berg, der gegen Mittag liegt von dem niederen Beth-Horon. (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Darnach neigt sie sich und lenkt sich um zur Seite des Abends gegen Mittag von dem Berge an, der vor Beth-Horon mittagswärts liegt, und endet an Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die Seite gegen Abend. (Josua 15.6-9) 15 Aber die Seite gegen Mittag ist von Kirjath-Jearim an und geht aus gegen Abend und kommt hinaus zum Wasserbrunnen Nephthoa 16 und geht herab an des Berges Ende, der vor dem Tal des Sohnes Hinnoms liegt, am Grunde Rephaim gegen Mitternacht, und geht durchs Tal Hinnom an der Mittagseite des Jebusiters und kommt hinab zum Brunnen Rogel 17 und zieht sich mitternachtwärts und kommt hinaus gen En-Semes und kommt hinaus gen Geliloth, das gegenüber der Steige Adummim liegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und geht zur Seite hin neben dem Gefilde, das gegen Mitternacht liegt, und kommt hinab aufs Gefilde 19 und geht an der Seite Beth-Hoglas, das gegen Mitternacht liegt, und ihr Ende ist an der Zunge des Salzmeers gegen Mitternacht, an dem Ende des Jordans gegen Mittag. Das ist die Mittagsgrenze. 20 Aber die Seite gegen Morgen soll der Jordan enden. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin in ihren Grenzen umher nach ihren Geschlechtern. 21 Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz,
22 Beth-Araba, Zemaraim, Beth-El, 23 Avvim, Happara, Ophra, 24 Kaphar-Ammonai, Ophni, Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer. 25 Gibeon Rama, Beeroth,
26 Mizpe, Kaphira, Moza, 27 Rekem, Jerpeel, Thareala, 28 Zela, Eleph und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath. Vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.