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Josua - Kapitel 17

Das Gebiet von West-Manasse

1 Und das Los fiel dem Stamm Manasse, denn er ist Josephs erster Sohn, und fiel auf Machir, den ersten Sohn Manasses, den Vater Gileads, denn er war ein streitbarer Mann; darum ward ihm Gilead und Basan. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Den andern Kindern aber Manasses nach ihren Geschlechtern fiel es auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männer, nach ihren Geschlechtern. 3 Aber Zelophehad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gilead, des Sohnes Machir, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern Töchter, und ihre Namen sind diese: Mahela, Noa, Hogla, Milka, Thirza; (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1)
4 und sie traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns solle Erbteil geben unter unsern Brüdern. Und man gab ihnen Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters nach dem Befehl des HERRN. 5 Es fielen aber auf Manasse zehn Meßschnüre, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordans liegt; 6 denn die Töchter Manasse nahmen Erbteil unter seinen Söhnen, und das Land Gilead war den andern Kindern Manasses. 7 Und die Grenze Manasses war von Asser gen Michmethath, das vor Sichem liegt, und reicht zur Rechten an die von En-Thappuah;
8 denn das Land Thappuah ward dem Manasse; aber Thappuah an der Grenze Manasses ward den Kindern Ephraim; 9 darnach kommt sie herab zum Bach Kana zur Mittagsseite des Bachs, die Städte daselbst sind Ephraims unter den Städten Manasses; die Grenze Manasses aber geht weiter an der Mitternachtseite des Baches und endet am Meer. (Josua 16.9) 10 Dem Ephraim ward's gegen Mittag und dem Manasse gegen Mitternacht, und das Meer ist seine Grenze; und sie sollen stoßen an Asser von Mitternacht und an Isaschar von Morgen. 11 So hatte nun Manasse unter Isaschar und Asser: Beth-Sean und seine Ortschaften, Jibleam und seine Ortschaften und die zu Dor und seine Ortschaften und die zu Endor und seine Ortschaften und die zu Thaanach und seine Ortschaften und die zu Megiddo und seine Ortschaften und den dritten Teil Nepheths. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7)
12 Und die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen; sondern die Kanaaniter blieben wohnen in dem Lande. (Josua 15.63) 13 Da aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter zinsbar und vertrieben sie nicht. (Josua 16.10) 14 Da redeten die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Schnur des Erbteils gegeben? Und ich bin doch ein großes Volk, wie mich der HERR so gesegnet hat.
15 Da sprach Josua zu ihnen: Weil du ein großes Volk bist, so gehe hinauf in den Wald und haue um daselbst im Lande die Pheresiter und Riesen, weil dir das Gebirge Ephraim zu enge ist. 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht Raum genug für uns sein, und es sind eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die im Tal des Landes wohnen: bei denen zu Beth-Sean und seinen zugehörigen Orten und bei denen im Tal Jesreel. 17 Josua sprach zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk; und weil du so groß bist, sollst du nicht nur ein Los haben, 18 sondern das Gebirge soll dein sein, da der Wald ist, den haue um; und er wird dein sein bis an seine Enden, wenn du die Kanaaniter vertreibst, die eiserne Wagen haben und mächtig sind.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."