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Josua - Kapitel 15

Grenzen des Stammes Juda

1 Das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern war an der Grenze Edoms bei der Wüste Zin, mittagwärts, am Ende des Landes gegen Mittag, (4. Mose 34.3-5) 2 daß ihre Mittagsgrenze war von der Ecke an dem Salzmeer - das ist, von der Zunge, die mittagwärts geht - 3 und geht aus mittagwärts von der Steige Akrabbim und geht durch Zin und geht hinauf im Mittag von Kades-Barnea und geht durch Hezron und geht hinauf gen Adar und lenkt sich um gen Karkaa 4 und geht durch Azmon und kommt hinaus an den Bach Ägyptens, daß das Ende der Grenze das Meer wird. Das sei eure Grenze gegen Mittag. 5 Aber die Morgengrenze ist das Salzmeer bis an des Jordans Ende. Die Grenze gegen Mitternacht ist von der Zunge des Meers, die am Ende des Jordans ist,
6 und geht herauf gen Beth-Hogla und zieht sich mitternachtswärts von Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens, (Josua 18.17) 7 und geht herauf gen Debir vom Tal Achor und wendet sich mitternachtwärts gen Gilgal, welches liegt gegenüber der Steige Adummim, die mittagwärts vom Wasser liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel; (2. Samuel 17.17) 8 darnach geht sie herauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Mittagseite des Jebusiters, das ist Jerusalem, und kommt herauf auf die Spitze des Berges, der vor dem Tal Hinnom liegt abendwärts, welcher stößt an die Ecke des Tals Rephaim gegen Mitternacht zu; (2. Chronik 28.3) 9 darnach kommt sie von des Berges Spitze zu dem Wasserbrunnen Nephthoa und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjath-Jearim, (Josua 15.60) 10 und lenkt sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht an der Mitternachtseite des Gebirges Chesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht durch Thimna 11 und bricht heraus an der Seite Ekrons her mitternachtwärts und zieht sich gen Sichron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel, daß ihr Ende ist das Meer. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer. Das ist die Grenze der Kinder Juda umher nach ihren Geschlechtern.

Kaleb erhält Hebron. Otniël erobert Debir

13 Kaleb aber, dem Sohn Jephunnes, ward sein Teil gegeben unter den Kindern Juda, wie der HERR dem Josua befahl, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10)
14 Und Kaleb vertrieb von da die drei Söhne Enaks: Sesai, Ahiman und Thalmai, geboren von Enak, 15 und zog von dort hinauf zu den Einwohnern Debirs. Debir aber hieß vorzeiten Kirjath-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjath-Sepher schlägt und gewinnt, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben. 17 Da gewann es Othniel, der Sohn des Kenas, der Bruder Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Weibe. 18 Und es begab sich, da sie einzog, beredete sie ihn, einen Acker zu fordern von ihrem Vater. Und sie stieg vom Esel; da sprach Kaleb zu ihr: Was ist dir? 19 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein Mittagsland gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr die Quellen von oben und unten.

Die Städte des Stammes Juda

20 Dies ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern.
21 Und die Städte des Stammes der Kinder Juda von einer Ecke zu der andern, an der Grenze der Edomiter gegen Mittag, waren diese: Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Ad-Ada, 23 Kedes, Hazor, Ithnan, 24 Siph, Telem, Bealoth, 25 Hazor-Hadatta, Karioth-Hezron, das ist Hazor, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Sual, Beer-Seba, Bisjothja, 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltholad, Chesil, Horma, 31 Ziklag, Madmanna, Sansanna, 32 Lebaoth, Silhim, Ain, Rimmon. Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Gründen aber war Esthaol, Zora, Asna, (Richter 13.25) (Richter 16.31)
34 Sanoah, En-Gannim, Tappuah, Enam, 35 Jarmuth, Adullam, Socho, Aseka, 36 Saaraim, Adithaim, Gedera, Gederothaim. Das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 37 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad,
38 Dilean, Mizpe, Joktheel, 39 Lachis, Bozkath, Eglon, 40 Chabbon, Lahmas, Kithlis, 41 Gederoth, Beth-Dagon, Naema, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Ether, Asan,
43 Jephthah, Asna, Nezib, 44 Kegila, Achsib, Maresa. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron mit seinen Ortschaften und Dörfern. (1. Samuel 5.10)
46 Von Ekron und ans Meer, alles, was an Asdod und seine Dörfer reicht: 47 Asdod mit seinen Ortschaften und Dörfern, Gaza mit seinen Ortschaften und Dörfern bis an das Wasser Ägyptens; und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber war Samir, Jatthir, Socho,
49 Danna, Kirjath-Sanna, das ist Debir, 50 Anab, Esthemo, Anim, 51 Gosen, Holon, Gilo. Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean,
53 Janum, Beth-Thappuah, Apheka, 54 Humta, Kirjath-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Jutta,
56 Jesreel, Jokdeam, Sanoah, 57 Hakain, Gibea, Thimna. Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor,
59 Maarath, Beth-Anoth, Elthekon. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, Harabba; zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14)
61 In der Wüste aber war Beth-Araba, Middin, Sechacha,
62 Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Jebusiter aber wohnten zu Jerusalem, und die Kinder Juda konnten sie nicht vertreiben; also blieben die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."