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Josua - Kapitel 13

Die Verteilung des Landes wird angeordnet

1 Da nun Josua alt war und wohl betagt, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt geworden und wohl betagt, und des Landes ist noch sehr viel übrig einzunehmen, 2 nämlich alle Kreise der Philister und ganz Gessur, 3 vom Sihor an, der vor Ägypten fließt bis an die Grenze Ekrons gegen Mitternacht, die den Kanaanitern zugerechnet wird, fünf Herren der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter der Ekroniter, und die Avviter; 4 vom Mittag an aber das ganze Land der Kanaaniter und Meara der Sidonier bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 dazu das Land der Gebaliter und der ganze Libanon gegen der Sonne Aufgang, von Baal-Gad an unter dem Berge Hermon, bis man kommt gen Hamath. 6 Alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Wasser, alle Sidonier: ich will sie vertreiben vor den Kindern Israel; lose nur darum, sie auszuteilen unter Israel, wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 So teile nun dies Land zum Erbe unter die neun Stämme und unter den halben Stamm Manasse.
8 Denn die Rubeniter und Gaditer haben mit dem andern halben Manasse ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose gab jenseit des Jordans, gegen Aufgang, wie ihnen dasselbe Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat, (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Bachs Arnon liegt, und von der Stadt mitten im Tal und die ganze Ebene Medeba bis gen Dibon 10 und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, bis an die Grenze der Kinder Ammon, 11 dazu Gilead und das Gebiet von Gessur und Maacha und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis gen Salcha 12 (das ganze Reich Ogs von Basan, der zu Astharoth und Edrei saß, welcher noch übrig war von den Riesen. Mose aber schlug sie und vertrieb sie. 13 Die Kinder Israel vertrieben aber die zu Gessur und zu Maacha nicht, sondern es wohnten beide, Gessur und Maacha, unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag). 14 Aber dem Stamm der Leviten gab er kein Ertbteil; denn das Opfer des HERRN, des Gottes Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat. (Josua 13.33)

Die Verteilung im Ostjordanland

15 Also gab Mose dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, (4. Mose 32.1)
16 daß ihr Gebiet war von Aroer an, das am Ufer des Bachs Arnon liegt, und von der Stadt mitten im Tal mit allem ebenen Felde bis gen Medeba, 17 Hesbon und alle seine Städte, die im ebenen Felde liegen, Dibon, Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 Jahza, Kedemoth, Mephaath, 19 Kirjathaim, Sibma, Zereth-Sahar auf dem Berge im Tal, 20 Beth-Peor, die Abhänge am Pisga und Beth-Jesimoth 21 und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, den Mose schlug samt den Fürsten Midians, Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten. 22 Auch Bileam, der Sohn Beors, den Weissager erwürgten die Kinder Israel mit dem Schwert samt den Erschlagenen. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Dem Stamm der Kinder Gad nach ihrem Geschlecht gab Mose,
25 daß ihr Gebiet war Jaser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches liegt vor Rabba, 26 und von Hesbon bis gen Ramath-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an die Grenze Debirs, 27 im Tal aber Beth-Haran, Beth-Nimra, Sukkoth und Zaphon, was übrig war von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon, daß der Jordan die Grenze war bis ans Ende des Meeres Kinnereth, jenseit des Jordans gegen Aufgang. 28 Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 29 Dem halben Stamm der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern gab Mose,
30 daß ihr Gebiet war von Mahanaim an: das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte. (Richter 10.3-4) 31 Und das halbe Gilead, Astharoth, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs von Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, das ist die Hälfte der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern. 32 Das ist es, was Mose ausgeteilt hat in dem Gefilde Moabs, jenseits des Jordans vor Jericho gegen Aufgang.
33 Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat. (4. Mose 18.20-21)

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.