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Josua - Kapitel 13

Die Verteilung des Landes wird angeordnet

1 Da nun Josua alt war und wohl betagt, sprach der HERR zu ihm: Du bist alt geworden und wohl betagt, und des Landes ist noch sehr viel übrig einzunehmen, 2 nämlich alle Kreise der Philister und ganz Gessur, 3 vom Sihor an, der vor Ägypten fließt bis an die Grenze Ekrons gegen Mitternacht, die den Kanaanitern zugerechnet wird, fünf Herren der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter der Ekroniter, und die Avviter; 4 vom Mittag an aber das ganze Land der Kanaaniter und Meara der Sidonier bis gen Aphek, bis an die Grenze der Amoriter; 5 dazu das Land der Gebaliter und der ganze Libanon gegen der Sonne Aufgang, von Baal-Gad an unter dem Berge Hermon, bis man kommt gen Hamath. 6 Alle, die auf dem Gebirge wohnen, vom Libanon an bis an die warmen Wasser, alle Sidonier: ich will sie vertreiben vor den Kindern Israel; lose nur darum, sie auszuteilen unter Israel, wie ich dir geboten habe. (Josua 11.8) 7 So teile nun dies Land zum Erbe unter die neun Stämme und unter den halben Stamm Manasse.
8 Denn die Rubeniter und Gaditer haben mit dem andern halben Manasse ihr Erbteil empfangen, das ihnen Mose gab jenseit des Jordans, gegen Aufgang, wie ihnen dasselbe Mose, der Knecht des HERRN, gegeben hat, (Josua 13.15) 9 von Aroer an, das am Ufer des Bachs Arnon liegt, und von der Stadt mitten im Tal und die ganze Ebene Medeba bis gen Dibon 10 und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, bis an die Grenze der Kinder Ammon, 11 dazu Gilead und das Gebiet von Gessur und Maacha und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis gen Salcha 12 (das ganze Reich Ogs von Basan, der zu Astharoth und Edrei saß, welcher noch übrig war von den Riesen. Mose aber schlug sie und vertrieb sie. 13 Die Kinder Israel vertrieben aber die zu Gessur und zu Maacha nicht, sondern es wohnten beide, Gessur und Maacha, unter den Kindern Israel bis auf diesen Tag). 14 Aber dem Stamm der Leviten gab er kein Ertbteil; denn das Opfer des HERRN, des Gottes Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat. (Josua 13.33)

Die Verteilung im Ostjordanland

15 Also gab Mose dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, (4. Mose 32.1)
16 daß ihr Gebiet war von Aroer an, das am Ufer des Bachs Arnon liegt, und von der Stadt mitten im Tal mit allem ebenen Felde bis gen Medeba, 17 Hesbon und alle seine Städte, die im ebenen Felde liegen, Dibon, Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 Jahza, Kedemoth, Mephaath, 19 Kirjathaim, Sibma, Zereth-Sahar auf dem Berge im Tal, 20 Beth-Peor, die Abhänge am Pisga und Beth-Jesimoth 21 und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, den Mose schlug samt den Fürsten Midians, Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten. 22 Auch Bileam, der Sohn Beors, den Weissager erwürgten die Kinder Israel mit dem Schwert samt den Erschlagenen. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan. Das ist das Erbteil der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 24 Dem Stamm der Kinder Gad nach ihrem Geschlecht gab Mose,
25 daß ihr Gebiet war Jaser und alle Städte in Gilead und das halbe Land der Kinder Ammon bis gen Aroer, welches liegt vor Rabba, 26 und von Hesbon bis gen Ramath-Mizpe und Betonim, und von Mahanaim bis an die Grenze Debirs, 27 im Tal aber Beth-Haran, Beth-Nimra, Sukkoth und Zaphon, was übrig war von dem Reich Sihons, des Königs zu Hesbon, daß der Jordan die Grenze war bis ans Ende des Meeres Kinnereth, jenseit des Jordans gegen Aufgang. 28 Das ist das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer. 29 Dem halben Stamm der Kinder Manasse nach ihren Geschlechtern gab Mose,
30 daß ihr Gebiet war von Mahanaim an: das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Flecken Jairs, die in Basan liegen, nämlich sechzig Städte. (Richter 10.3-4) 31 Und das halbe Gilead, Astharoth, Edrei, die Städte des Königreichs Ogs von Basan, gab er den Kindern Machirs, des Sohnes Manasses, das ist die Hälfte der Kinder Machirs, nach ihren Geschlechtern. 32 Das ist es, was Mose ausgeteilt hat in dem Gefilde Moabs, jenseits des Jordans vor Jericho gegen Aufgang.
33 Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat. (4. Mose 18.20-21)

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3. Mose - Kapitel 21

Bestimmungen für die Priester

1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, (Hesekiel 44.20) 2 außer an seinem nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder, 3 und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen. 4 Es soll sich der Vorgesetzte an seinem Volk nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweihe. 5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch die Enden ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Leibe Einschnitte machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure zum Weibe nehmen, auch keine Entehrte, noch eine, die von ihrem Mann verstoßen ist; denn der Priester ist heilig seinem Gott. 8 Darum sollst du ihn für heilig halten; denn er opfert das Brot deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Unzucht entweiht, so hat sie ihren Vater entweiht; man soll sie mit Feuer verbrennen! 10 Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen. 12 Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR. 13 Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen. 14 Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, 15 daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn. 16 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17 Rede mit Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern mit irgend einem Gebrechen behaftet sein, so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen. 18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen, er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied; 19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat, 20 oder der bucklig oder schwindsüchtig ist, oder der einen Fleck auf seinem Auge hat, oder die Krätze oder Flechten oder einen Hodenbruch. 21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein solches Gebrechen an sich hat, der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere. 22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Heiligen und vom Allerheiligsten. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, daß er mein Heiligtum nicht entweihe; denn ich, der HERR, heilige sie. 24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel.