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Josua - Kapitel 12

Liste der besiegten Könige

1 Dies sind die Könige des Landes, die die Kinder Israel schlugen und nahmen ihr Land ein jenseit des Jordans gegen der Sonne Aufgang von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon und das ganze Gefilde gegen Morgen: 2 Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte und herrschte von Aroer an, das am Ufer liegt des Bachs Arnon, und von der Mitte des Tals an und über das halbe Gilead bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon, 1 
3 und über das Gefilde bis an das Meer Kinneroth gegen Morgen und bis an das Meer im Gefilde, nämlich das Salzmeer, gegen Morgen, des Weges gen Beth-Jesimoth, und gegen Mittag unten an den Abhängen des Gebirges Pisga. 4 Dazu das Gebiet des Königs Og von Basan, der noch von den Riesen übrig war und wohnte zu Astharoth und Edrei 2, 3 5 und herrschte über den Berg Hermon, über Salcha und über ganz Basan bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und über das halbe Gilead, da die Grenze war Sihons, des Königs zu Hesbon. 6 Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie. Und Mose, der Knecht des HERRN, gab ihr Land einzunehmen den Rubenitern, Gaditer und dem halben Stamm Manasse. 4 7 Dies sind die Könige des Landes, die Josua schlug und die Kinder Israel, diesseit des Jordans gegen Abend, von Baal-Gad an auf der Ebene beim Berge Libanon bis an das kahle Gebirge, das aufsteigt gen Seir (und Josua gab das Land den Stämmen Israels einzunehmen, einem jeglichen sein Teil,
8 was auf den Gebirgen, in den Gründen, Gefilden, an den Abhängen, in der Wüste und gegen Mittag war: die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter): 5 9 der König zu Jericho, der König zu Ai, das zur Seite an Beth-el liegt, 6, 7 10 der König zu Jerusalem, der König zu Hebron, 8, 9 11 der König zu Jarmuth, der König zu Lachis, 10 12 der König zu Eglon, der König zu Geser, 11, 12, 13 13 der König zu Debir, der König zu Geder, 14, 15 14 der König zu Horma, der König zu Arad, 16, 17 15 der König zu Libna, der König zu Adullam, 18 16 der König zu Makkeda, der König zu Beth-El, 19 17 der König zu Thappuah, der König zu Hepher, 18 der König zu Aphek, der König zu Lasaron, 20, 21 19 der König zu Madon, der König zu Hazor, 22, 23 20 der König zu Simron-Meron, der König zu Achsaph, 24 21 der König zu Thaanach, der König zu Megiddo, 22 der König zu Kedes, der König zu Jokneam am Karmel, 23 der König zu Naphoth-Dor, der König der Heiden zu Gilgal, 25 24 der König zu Thirza. Das sind einunddreißig Könige.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 26, 27, 28 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 29, 30, 31 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 32 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 33, 34, 35 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 36, 37 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 38, 39 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 40, 41 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 42, 43, 44 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 45, 46, 47 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 48 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

Querverweise

1 4. Mose 21.24: Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwerts und nahm sein Land ein vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Grenzen der Kinder Ammon waren fest.

2 4. Mose 21.33: und wandten sich und zogen hinauf den Weg nach Basan. Da zog aus, ihnen entgegen, Og, der König von Basan, mit allem seinem Volk, zu streiten in Edrei.

3 5. Mose 3.11: (Denn allein der König Og von Basan war noch übrig von den Riesen. Siehe, sein eisernes Bett ist zu Rabba der Kinder Ammon, neun Ellen lang und vier Ellen breit nach eines Mannes Ellenbogen.)

4 4. Mose 32.33: Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamme Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten in dem ganzen Gebiete umher.

5 Josua 11.3: zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, Hethitern, Pheresitern und Jebusitern, auf dem Gebirge, dazu den Hevitern unten am Berge Hermon im Lande Mizpa.

6 Josua 6.2: Aber der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem König und seinen Kriegsleuten in deine Hände gegeben.

7 Josua 8.29: und ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Da aber die Sonne war untergegangen, gebot er, daß man seinen Leichnam vom Baum täte, und sie warfen ihn unter der Stadt Tor und machten einen großen Steinhaufen auf ihn, der bis auf diesen Tag da ist.

8 Josua 10.1: Da aber Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, hörte daß Josua Ai gewonnen und es verbannt hatte und Ai samt seinem König getan hatte, gleich wie er Jericho und seinem König getan hatte, und daß die zu Gibeon Frieden mit Israel gemacht hatten und unter sie gekommen waren,

9 Josua 10.3: Und er sandte zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König zu Jarmuth, und zu Japhia, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:

10 Josua 10.3: Und er sandte zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König zu Jarmuth, und zu Japhia, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:

11 Josua 10.3: Und er sandte zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König zu Jarmuth, und zu Japhia, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:

12 Josua 10.26: Und Josua schlug sie darnach und tötete sie und hing sie an fünf Bäume; und sie hingen an den Bäumen bis zum Abend.

13 Josua 10.33: Zu derselben Zeit zog Horam, der König der Geser, hinauf, Lachis zu helfen; aber Josua schlug ihn mit allem seinem Volk, bis daß niemand übrigblieb.

14 Josua 10.39: und gewann es samt seinem König und alle seine Städte; und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und verbannten alle Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben. Wie er Hebron getan hatte, so tat er auch Debir und seinem König, und wie er Libna und seinem König getan hatte.

15 Richter 1.11: Und zogen von da wider die Einwohner zu Debir (Debir aber hieß vorzeiten Kirjath-Sepher).

16 4. Mose 21.1: Und da die Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel hereinkommt durch den Weg der Kundschafter, stritt er wider Israel und führte etliche gefangen.

17 Richter 1.17: Und Juda zog hin mit seinem Bruder Simeon, und schlugen die Kanaaniter zu Zephath und verbannten sie und nannten die Stadt Horma.

18 Josua 10.29-30: Da zog Josua und das ganze Israel mit ihm von Makkeda gen Libna und stritt dawider.

19 Josua 10.28: Desselben Tages aber gewann Josua auch Makkeda und schlug es mit der Schärfe des Schwerts, dazu seinen König, und verbannte es und alle Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben und tat dem König zu Makkeda, wie er dem König zu Jericho getan hatte.

20 Josua 15.53: Janum, Beth-Thappuah, Apheka,

21 1. Samuel 4.1: Israel aber zog aus, den Philistern entgegen, in den Streit, und lagerten sich bei Eben-Ezer. Die Philister aber hatten sich gelagert zu Aphek

22 Josua 11.1: Da aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König zu Simron und zum König zu Achsaph

23 Josua 11.10: und kehrte um zu derselben Zeit und gewann Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war vormals die Hauptstadt aller dieser Königreiche.

24 Josua 11.1: Da aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König zu Simron und zum König zu Achsaph

25 Josua 11.2: und zu den Königen, die gegen Mitternacht auf dem Gebirge und auf dem Gefilde gegen Mittag von Kinneroth und in den Gründen und in Naphoth-Dor am Meer wohnten,

26 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

27 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

28 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

29 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

30 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

31 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

32 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

33 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

34 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

35 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

36 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

37 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

38 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

39 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

40 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

41 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

42 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

43 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

44 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

45 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

46 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

47 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

48 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.