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Josua - Kapitel 10

Josuas Sieg bei Gibeon und Eroberung des südlichen Kanaan

1 Da aber Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, hörte daß Josua Ai gewonnen und es verbannt hatte und Ai samt seinem König getan hatte, gleich wie er Jericho und seinem König getan hatte, und daß die zu Gibeon Frieden mit Israel gemacht hatten und unter sie gekommen waren, (Josua 8.1) (Josua 9.1) 2 fürchteten sie sich sehr; denn Gibeon war eine große Stadt wie eine königliche Stadt und größer als Ai, und alle seine Bürger streitbar. 3 Und er sandte zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König zu Jarmuth, und zu Japhia, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen: 4 Kommt herauf zu mir und helft mir, daß wir Gibeon schlagen; denn es hat mit Josua und den Kindern Israel Frieden gemacht. 5 Da kamen zuhauf und zogen hinauf die fünf Könige der Amoriter, der König zu Jerusalem, der König zu Hebron, der König zu Jarmuth, der König zu Lachis, der König zu Eglon, mit allem ihrem Heerlager und belagerten Gibeon und stritten dawider. 6 Aber die zu Gibeon sandten zu Josua ins Lager gen Gilgal und ließen ihm sagen: Zieh deine Hand nicht ab von deinen Knechten; komm zu uns herauf eilend, rette uns und hilf uns! denn es haben sich wider uns versammelt alle Könige der Amoriter, die auf dem Gebirge wohnen.
7 Josua zog hinauf von Gilgal und alles Kriegsvolk mit ihm und alle streitbaren Männer. 8 Und der HERR sprach zu Josua: Fürchte dich nicht vor ihnen, denn ich habe sie in deine Hände gegeben; niemand unter ihnen wird vor dir stehen können. 9 Also kam Josua plötzlich über sie; denn die ganze Nacht zog er herauf von Gilgal. 10 Aber der HERR schreckte sie vor Israel, daß sie eine große Schlacht schlugen zu Gibeon und jagten ihnen nach den Weg hinan zu Beth-Horon und schlugen sie bis gen Aseka und Makkeda. 11 Und da sie vor Israel flohen den Weg zu Beth-Horon, ließ der HERR einen großen Hagel vom Himmel auf sie fallen bis gen Aseka, daß sie starben. Und viel mehr starben ihrer von dem Hagel, als die Kinder Israel mit dem Schwert erwürgten. (2. Mose 9.22-25) 12 Da redete Josua mit dem HERRN des Tages, da der HERR die Amoriter dahingab vor den Kindern Israel, und sprach vor dem gegenwärtigen Israel: Sonne, stehe still zu Gibeon, und Mond, im Tal Ajalon!
13 da stand die Sonne und der Mond still, bis daß sich das Volk an ihren Feinden rächte. Ist dies nicht geschrieben im Buch des Frommen? Also stand die Sonne mitten am Himmel und verzog unterzugehen beinahe einen ganzen Tag. (2. Samuel 1.18) (Habakuk 3.11) 14 Und war kein Tag diesem gleich, weder zuvor noch darnach, da der HERR der Stimme eines Mannes gehorchte; denn der HERR stritt für Israel. (2. Mose 14.25) (Josua 10.42) 15 Josua aber zog wieder ins Lager gen Gilgal und das ganze Israel mit ihm. 16 Aber diese fünf Könige waren geflohen und hatten sich versteckt in die Höhle zu Makkeda.
17 Da ward Josua angesagt: Wir haben die fünf Könige gefunden, verborgen in der Höhle zu Makkeda. 18 Josua sprach: So wälzt große Steine vor das Loch der Höhle und bestellt Männer davor, die sie hüten. 19 Ihr aber steht nicht still, sondern jagt euren Feinde nach und schlagt ihre Nachzügler und laßt sie nicht in ihre Städte kommen; denn der HERR, euer Gott, hat sie in eure Hände gegeben. 20 Und da Josua und die Kinder Israel vollendet hatten diese sehr große Schlacht an ihnen und sie ganz geschlagen, und was übrigblieb von ihnen, in die festen Städte gekommen war,
21 da kam alles Volk wieder ins Lager zu Josua gen Makkeda mit Frieden, und wagte niemand vor den Kindern Israel seine Zunge zu regen. 22 Josua aber sprach: Macht auf das Loch der Höhle und bringt hervor die fünf Könige zu mir! 23 Sie taten also und brachten die fünf Könige zu ihm aus der Höhle: den König zu Jerusalem, den König zu Hebron, den König zu Jarmuth, den König zu Lachis, den König zu Eglon. 24 Da aber die fünf Könige zu ihm herausgebracht waren, rief Josua das ganze Israel und sprach zu den Obersten des Kriegsvolks, die mit ihm zogen: Kommt herzu und setzt eure Füße auf die Hälse dieser Könige. Und sie kamen herzu und setzten ihre Füße auf ihre Hälse. 25 Und Josua sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht und erschreckt nicht, seid getrost und unverzagt; denn also wird der HERR allen euren Feinden tun, wider die ihr streitet. 26 Und Josua schlug sie darnach und tötete sie und hing sie an fünf Bäume; und sie hingen an den Bäumen bis zum Abend. 27 Da aber die Sonne war untergegangen, gebot er, daß man sie von den Bäumen nähme und würfe sie in die Höhle darin sie sich verkrochen hatten. Und sie legten große Steine vor der Höhle Loch; die sind noch da bis auf diesen Tag. (5. Mose 21.23) (Josua 8.29) 28 Desselben Tages aber gewann Josua auch Makkeda und schlug es mit der Schärfe des Schwerts, dazu seinen König, und verbannte es und alle Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben und tat dem König zu Makkeda, wie er dem König zu Jericho getan hatte. (Josua 6.21)
29 Da zog Josua und das ganze Israel mit ihm von Makkeda gen Libna und stritt dawider.
30 Und der HERR gab dieses auch in die Hand Israels mit seinem König; und er schlug es mit der Schärfe des Schwerts und alle Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben und tat seinem König, wie er dem König zu Jericho getan hatte. 31 Darnach zog Josua und das ganze Israel mit ihm von Libna nach Lachis und belagerten und bestritten es.
32 Und der HERR gab Lachis auch in die Hände Israels, daß sie des andern Tages gewannen und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und alle Seelen, die darin waren, allerdinge wie sie Libna getan hatten. 33 Zu derselben Zeit zog Horam, der König der Geser, hinauf, Lachis zu helfen; aber Josua schlug ihn mit allem seinem Volk, bis daß niemand übrigblieb.
34 Und Josua zog von Lachis samt dem ganzen Israel gen Eglon und belagerte und bestritt es 35 und gewann es desselben Tages und schlug es mit der Schärfe des Schwerts und verbannte alle Seelen, die darin waren, desselben Tages, allerdinge wie er Lachis getan hatte. 36 Darnach zog Josua hinauf samt dem ganzen Israel von Eglon gen Hebron und bestritt es
37 und gewann es und schlug es mit der Schärfe des Schwerts und seinen König mit allen seinen Städten und allen Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben, allerdinge wie er Eglon getan hatte, und verbannte es und alle Seelen, die darin waren. 38 Da kehrte Josua wieder um samt dem ganzen Israel gen Debir und bestritt es
39 und gewann es samt seinem König und alle seine Städte; und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und verbannten alle Seelen, die darin waren, und ließ niemand übrigbleiben. Wie er Hebron getan hatte, so tat er auch Debir und seinem König, und wie er Libna und seinem König getan hatte. 40 Also schlug Josua alles Land auf dem Gebirge und gegen Mittag und in den Gründen und an den Abhängen mit allen ihren Königen und ließ niemand übrigbleiben und verbannte alles, was Odem hatte, wie der HERR, der Gott Israels, geboten hatte. (4. Mose 21.2) (5. Mose 20.16-18)
41 Und schlug sie von Kades-Barnea an bis gen Gaza und das ganze Land Gosen bis gen Gibeon (Josua 11.16) 42 und gewann alle diese Könige mit ihrem Lande auf einmal; denn der HERR, der Gott Israels, stritt für Israel. (Josua 10.14) 43 Und Josua zog wieder ins Lager gen Gilgal mit dem ganzen Israel. (Josua 10.15)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.