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Johannes - Kapitel 18

Jesu Gefangennahme

1 Da Jesus solches geredet hatte, ging er hinaus mit seinen Jüngern über den Bach Kidron; da war ein Garten, darein ging Jesus und seine Jünger. 2 Judas aber, der ihn verriet, wußte den Ort auch; denn Jesus versammelte sich oft daselbst mit seinen Jüngern. (Lukas 21.37) 3 Da nun Judas zu sich hatte genommen die Schar und der Hohenpriester und Pharisäer Diener, kommt er dahin mit Fackeln, Lampen und mit Waffen. 4 Wie nun Jesus wußte alles, was ihm begegnen sollte, ging er hinaus und sprach zu ihnen: Wen suchet ihr?
5 Sie antworteten ihm: Jesum von Nazareth. Jesus spricht zu ihnen: Ich bin's! Judas aber, der ihn verriet, stand auch bei ihnen. 6 Als nun Jesus zu ihnen sprach: Ich bin's! wichen sie zurück und fielen zu Boden. 7 Da fragte er sie abermals: Wen suchet ihr? Sie sprachen: Jesum von Nazareth.
8 Jesus antwortete: Ich habe euch gesagt, daß ich es sei. Suchet ihr denn mich, so lasset diese gehen! 9 (Auf daß das Wort erfüllet würde, welches er sagte: Ich habe der keinen verloren, die du mir gegeben hast.) (Johannes 17.12) 10 Da hatte Simon Petrus ein Schwert und zog es aus und schlug nach des Hohenpriesters Knecht und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. Und der Knecht hieß Malchus.
11 Da sprach Jesus zu Petrus: Stecke dein Schwert in die Scheide! Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir mein Vater gegeben hat?

Jesu Verhör vor Hannas und Kaiphas und die Verleugnung des Petrus

12 Die Schar aber und der Oberhauptmann und die Diener der Juden nahmen Jesum und banden ihn
13 und führten ihn zuerst zu Hannas; der war des Kaiphas Schwiegervater, welcher des Jahres Hoherpriester war. 14 Es war aber Kaiphas, der den Juden riet, es wäre gut, daß EIN Mensch würde umgebracht für das Volk. (Lukas 3.1-2) (Johannes 11.49-50) 15 Simon Petrus aber folgte Jesu nach und ein anderer Jünger. Dieser Jünger war den Hohenpriestern bekannt und ging mit Jesu hinein in des Hohenpriesters Palast.
16 Petrus aber stand draußen vor der Tür. Da ging der andere Jünger, der dem Hohenpriester bekannt war, hinaus und redete mit der Türhüterin und führte Petrus hinein. 17 Da sprach die Magd, die Türhüterin, zu Petrus: Bist du nicht auch dieses Menschen Jünger einer? Er sprach: Ich bin's nicht. 18 Es standen aber die Knechte und Diener und hatten ein Kohlenfeuer gemacht, denn es war kalt, und wärmten sich. Petrus aber stand bei ihnen und wärmte sich. 19 Aber der Hohepriester fragte Jesum um seine Jünger und um seine Lehre.
20 Jesus antwortete ihm: Ich habe frei öffentlich geredet vor der Welt; ich habe allezeit gelehrt in der Schule und in dem Tempel, da alle Juden zusammenkommen, und habe nichts im Verborgenen geredet. (Johannes 7.14) (Johannes 7.26) 21 Was fragst du mich darum? Frage die darum, die gehört haben, was ich zu ihnen geredet habe; siehe, diese wissen, was ich gesagt habe. 22 Als er aber solches redete, gab der Diener einer, die dabeistanden, Jesu einen Backenstreich und sprach: Sollst du dem Hohenpriester also antworten? 23 Jesus antwortete: Habe ich übel geredet, so beweise es, daß es böse sei; habe ich aber recht geredet, was schlägst du mich? 24 Und Hannas sandte ihn gebunden zu dem Hohenpriester Kaiphas. 25 Simon Petrus aber stand und wärmte sich. Da sprachen sie zu ihm: Bist du nicht seiner Jünger einer? Er leugnete aber und sprach: Ich bin's nicht!
26 Spricht einer von des Hohenpriesters Knechten, ein Gefreunder des, dem Petrus ein Ohr abgehauen hatte: Sah ich dich nicht im Garten bei Ihm? 27 Da leugnete Petrus abermals, und alsbald krähte der Hahn.

Jesu Verhör vor Pilatus

28 Da führten sie Jesum von Kaiphas vor das Richthaus. Und es war früh; und sie gingen nicht in das Richthaus, auf das sie nicht unrein würden, sondern Ostern essen möchten.
29 Da ging Pilatus zu ihnen heraus und sprach: Was bringet ihr für Klage wider diesen Menschen? 30 Sie antworteten und sprachen zu ihm: Wäre dieser nicht ein Übeltäter, wir hätten dir ihn nicht überantwortet. 31 Da sprach Pilatus zu ihnen: So nehmet ihr ihn hin und richtet ihn nach eurem Gesetz. Da sprachen die Juden zu ihm: Wir dürfen niemand töten. (Johannes 19.6-7) 32 (Auf das erfüllet würde das Wort Jesu, welches er sagte, da er deutete, welches Todes er sterben würde.) (Matthäus 20.19) (Johannes 12.32-33) 33 Da ging Pilatus wieder hinein ins Richthaus und rief Jesus und sprach zu ihm: Bist du der Juden König?
34 Jesus antwortete: Redest du das von dir selbst, oder haben's dir andere von mir gesagt? 35 Pilatus antwortete: Bin ich ein Jude? Dein Volk und die Hohenpriester haben dich mir überantwortet. Was hast du getan? 36 Jesus antwortete: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Wäre mein Reich von dieser Welt, meine Diener würden kämpfen, daß ich den Juden nicht überantwortet würde; aber nun ist mein Reich nicht von dannen. 37 Da sprach Pilatus zu ihm: So bist du dennoch ein König? Jesus antwortete: Du sagst es, ich bin ein König. Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, daß ich für die Wahrheit zeugen soll. Wer aus der Wahrheit ist, der höret meine Stimme. (1. Timotheus 6.13) 38 Spricht Pilatus zu ihm: Was ist Wahrheit? Und da er das gesagt, ging er wieder hinaus zu den Juden und spricht zu ihnen: Ich finde keine Schuld an ihm. 39 Ihr habt aber eine Gewohnheit, daß ich euch einen auf Ostern losgebe; wollt ihr nun, daß ich euch der Juden König losgebe? 40 Da schrieen sie wieder allesamt und sprachen: Nicht diesen, sondern Barabbas! Barabbas aber war ein Mörder.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"