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Joel - Kapitel 4

Gottes Strafgericht über die Heiden. Israels Heil

1 Denn siehe, in den Tagen und zur selben Zeit, wann ich das Gefängnis Juda's und Jerusalems wenden werde, (Hosea 6.11) 2 will ich alle Heiden zusammenbringen und will sie in das Tal Josaphat hinabführen und will mit ihnen daselbst rechten wegen meines Volks und meines Erbteils Israel, weil sie es unter die Heiden zerstreut und sich mein Land geteilt (Joel 4.12) (Joel 4.14) 3 und das Los um mein Volk geworfen haben; und haben die Knaben um Speise gegeben und die Mägdlein um Wein verkauft und vertrunken. (Nahum 3.10) 4 Und ihr von Tyrus und Sidon und alle Kreise der Philister, was habt ihr mit mir zu tun? Wollt ihr mir trotzen? Wohlan, trotzet ihr mir, so will ich's euch eilend und bald wiedervergelten auf euren Kopf.
5 Die ihr mein Silber und Gold und meine schönen Kleinode genommen und in eure Tempel gebracht habt, 6 dazu auch die Kinder Juda und die Kinder Jerusalems verkauft habt den Griechen, auf daß ihr sie ja fern von ihren Grenzen brächtet. 7 Siehe, ich will sie erwecken aus dem Ort, dahin ihr sie verkauft habt, und will's euch vergelten auf euren Kopf. 8 Und will eure Söhne und Töchter wiederum verkaufen durch die Kinder Juda; die sollen sie denen in Reicharabien, einem Volk in fernen Landen, verkaufen; denn der HERR hat's geredet. 9 Rufet dies aus unter den Heiden! Heiliget einen Streit! Erwecket die Starken! Lasset herzukommen und hinaufziehen alle Kriegsleute!
10 Macht aus euren Pflugscharen Schwerter und aus euren Sicheln Spieße! der Schwache spreche: Ich bin stark! (Jesaja 2.4) 11 Rottet euch und kommt her, alle Heiden um und um, und versammelt euch! Daselbst führe du hernieder, HERR, deine Starken! 12 Die Heiden werden sich aufmachen und heraufkommen zum Tal Josaphat; denn daselbst will ich sitzen, zu richten alle Heiden um und um. (Joel 4.2) 13 Schlagt die Sichel an, denn die Ernte ist reif; kommt herab, denn die Kelter ist voll, und die Kufen laufen über; denn ihre Bosheit ist groß. (Jesaja 63.3) (Jesaja 63.6) (Offenbarung 14.15) (Offenbarung 14.18) 14 Es werden Haufen über Haufen Volks sein im Tal des Urteils; denn des HERRN Tag ist nahe im Tal des Urteils.
15 Sonne und Mond werden sich verfinstern, und die Sterne werden ihren Schein verhalten. (Joel 2.10) (Joel 3.4) 16 Und der HERR wird aus Zion brüllen und aus Jerusalem seine Stimme lassen hören, daß Himmel und Erde beben wird. Aber der HERR wird seinem Volk eine Zuflucht sein und eine Feste den Kindern Israel. (Amos 1.2) 17 Und ihr sollt es erfahren, daß ich, der HERR, euer Gott, zu Zion auf meinem heiligen Berge wohne. Alsdann wird Jerusalem heilig sein und kein Fremder mehr durch sie wandeln. (Hesekiel 34.30)

Segen für Juda

18 Zur selben Zeit werden die Berge von süßem Wein triefen und die Hügel von Milch fließen, und alle Bäche in Juda werden voll Wasser gehen; und wird eine Quelle vom Hause des HERRN herausgehen, die wird das Tal Sittim wässern. (Hesekiel 47.1) (Amos 9.13) (Sacharja 14.8)
19 Aber Ägypten soll wüst werden und Edom eine wüste Einöde um den Frevel, an den Kindern Juda begangen, daß sie unschuldig Blut in ihrem Lande vergossen haben. (Obadja 1.10) 20 Aber Juda soll ewiglich bewohnt werden und Jerusalem für und für. 21 Und ich will ihr Blut nicht ungerächt lassen. Und der HERR wird wohnen zu Zion. (5. Mose 32.43) (Hesekiel 48.35)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.