zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 62

Die zukünftige Herrlichkeit Zions

1 Um Zions willen will ich nicht schweigen, und um Jerusalems willen will ich nicht innehalten, bis daß ihre Gerechtigkeit aufgehe wie ein Glanz und ihr Heil entbrenne wie eine Fackel, 2 daß die Heiden sehen deine Gerechtigkeit und alle Könige deine Herrlichkeit; und du sollst mit einem neuen Namen genannt werden, welchen des HERRN Mund nennen wird. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Und du wirst sein eine schöne Krone in der Hand des HERRN und ein königlicher Hut in der Hand deines Gottes. 4 Man soll dich nicht mehr die Verlassene noch dein Land eine Verwüstung heißen; sondern du sollst "Meine Lust an ihr" und dein Land "Liebes Weib" heißen: denn der HERR hat Lust an dir und dein Land hat einen lieben Mann. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie ein Mann ein Weib liebhat, so werden dich deine Kinder liebhaben; und wie sich ein Bräutigam freut über die Braut, so wird sich dein Gott über dich freuen. (Zephanja 3.17) 6 O Jerusalem, ich will Wächter auf deine Mauern bestellen, die den ganzen Tag und die ganze Nacht nimmer stillschweigen sollen und die des HERRN gedenken sollen, auf daß bei euch kein Schweigen sei (Jesaja 52.8)
7 und ihr von ihm nicht schweiget, bis daß Jerusalem zugerichtet und gesetzt werde zum Lobe auf Erden. 8 Der HERR hat geschworen bei seiner Rechten und bei dem Arm seiner Macht: Ich will dein Getreide nicht mehr deinen Feinden zu essen geben, noch deinen Most, daran du gearbeitet hast, die Fremden trinken lassen; (Jesaja 65.21-22)
9 sondern die, so es einsammeln, sollen's auch essen und den HERRN rühmen, und die ihn einbringen, sollen ihn trinken in den Vorhöfen meines Heiligtums. 10 Gehet hin, gehet hin durch die Tore! bereitet dem Volk den Weg! machet Bahn, machet Bahn! räumet die Steine hinweg! werft ein Panier auf über die Völker! (Jesaja 57.14)
11 Siehe, der HERR läßt sich hören bis an der Welt Ende: Saget der Tochter Zion: Siehe, dein Heil kommt! siehe, sein Lohn ist bei ihm, und seine Vergeltung ist vor ihm! (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird sie nennen das heilige Volk, die Erlösten des HERRN, und dich wird man heißen die besuchte und unverlassene Stadt. (Jesaja 35.10)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.