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Jesaja - Kapitel 62

Die zukünftige Herrlichkeit Zions

1 Um Zions willen will ich nicht schweigen, und um Jerusalems willen will ich nicht innehalten, bis daß ihre Gerechtigkeit aufgehe wie ein Glanz und ihr Heil entbrenne wie eine Fackel, 2 daß die Heiden sehen deine Gerechtigkeit und alle Könige deine Herrlichkeit; und du sollst mit einem neuen Namen genannt werden, welchen des HERRN Mund nennen wird. (Jesaja 65.15) (Offenbarung 2.17) 3 Und du wirst sein eine schöne Krone in der Hand des HERRN und ein königlicher Hut in der Hand deines Gottes. 4 Man soll dich nicht mehr die Verlassene noch dein Land eine Verwüstung heißen; sondern du sollst "Meine Lust an ihr" und dein Land "Liebes Weib" heißen: denn der HERR hat Lust an dir und dein Land hat einen lieben Mann. (Jesaja 60.15) (Hosea 2.21) 5 Denn wie ein Mann ein Weib liebhat, so werden dich deine Kinder liebhaben; und wie sich ein Bräutigam freut über die Braut, so wird sich dein Gott über dich freuen. (Zephanja 3.17) 6 O Jerusalem, ich will Wächter auf deine Mauern bestellen, die den ganzen Tag und die ganze Nacht nimmer stillschweigen sollen und die des HERRN gedenken sollen, auf daß bei euch kein Schweigen sei (Jesaja 52.8)
7 und ihr von ihm nicht schweiget, bis daß Jerusalem zugerichtet und gesetzt werde zum Lobe auf Erden. 8 Der HERR hat geschworen bei seiner Rechten und bei dem Arm seiner Macht: Ich will dein Getreide nicht mehr deinen Feinden zu essen geben, noch deinen Most, daran du gearbeitet hast, die Fremden trinken lassen; (Jesaja 65.21-22)
9 sondern die, so es einsammeln, sollen's auch essen und den HERRN rühmen, und die ihn einbringen, sollen ihn trinken in den Vorhöfen meines Heiligtums. 10 Gehet hin, gehet hin durch die Tore! bereitet dem Volk den Weg! machet Bahn, machet Bahn! räumet die Steine hinweg! werft ein Panier auf über die Völker! (Jesaja 57.14)
11 Siehe, der HERR läßt sich hören bis an der Welt Ende: Saget der Tochter Zion: Siehe, dein Heil kommt! siehe, sein Lohn ist bei ihm, und seine Vergeltung ist vor ihm! (Jesaja 40.10) (Sacharja 9.9) (Offenbarung 22.12) 12 Man wird sie nennen das heilige Volk, die Erlösten des HERRN, und dich wird man heißen die besuchte und unverlassene Stadt. (Jesaja 35.10)

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.