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Jesaja - Kapitel 60

Zions zukünftige Herrlichkeit

1 Mache dich auf, werde licht! denn dein Licht kommt, und die Herrlichkeit des HERRN geht auf über dir. 2 Denn siehe, Finsternis bedeckt das Erdreich und Dunkel die Völker; aber über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. 3 Und die Heiden werden in deinem Lichte wandeln und die Könige im Glanz, der über dir aufgeht. (Offenbarung 21.24) 4 Hebe deine Augen auf und siehe umher: diese alle versammelt kommen zu dir. Deine Söhne werden von ferne kommen und deine Töchter auf dem Arme hergetragen werden. (Jesaja 49.18) (Jesaja 66.12)
5 Dann wirst du deine Lust sehen und ausbrechen, und dein Herz wird sich wundern und ausbreiten, wenn sich die Menge am Meer zu dir bekehrt und die Macht der Heiden zu dir kommt. 6 Denn die Menge der Kamele wird dich bedecken, die jungen Kamele aus Midian und Epha. Sie werden aus Saba alle kommen, Gold und Weihrauch bringen und des HERRN Lob verkündigen. (Psalm 72.10) (Matthäus 2.1) 7 Alle Herden in Kedar sollen zu dir versammelt werden, und die Böcke Nebajoths sollen dir dienen. Sie sollen als ein angenehmes Opfer auf meinen Altar kommen; denn ich will das Haus meiner Herrlichkeit zieren. 8 Wer sind die, welche fliegen wie die Wolken und wie die Tauben zu ihren Fenstern?
9 Die Inseln harren auf mich und die Schiffe im Meer von längsther, daß sie deine Kinder von ferne herzubringen samt ihrem Silber und Gold, dem Namen des HERRN, deines Gottes, und dem Heiligen in Israel, der dich herrlich gemacht hat. 10 Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige werden dir dienen. Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade erbarme ich mich über dich. (Jesaja 54.7-8) 11 Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und ihre Könige herzugeführt werden. (Offenbarung 21.25-26) 12 Denn welche Heiden oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die sollen umkommen und die Heiden verwüstet werden. 13 Die Herrlichkeit des Libanon soll an dich kommen, Tannen, Buchen und Buchsbaum miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich will die Stätte meiner Füße herrlich machen. 14 Es werden auch gebückt zu dir kommen, die dich unterdrückt haben; und alle; die dich gelästert haben, werden niederfallen zu deinen Füßen und werden dich nennen eine Stadt des HERRN, ein Zion des Heiligen in Israel. (Jesaja 14.2) (Jesaja 49.23) 15 Denn darum, daß du bist die Verlassene und Gehaßte gewesen, da niemand hindurchging, will ich dich zur Pracht ewiglich machen und zur Freude für und für,
16 daß du sollst Milch von den Heiden saugen, und der Könige Brust soll dich säugen, auf daß du erfährst, daß ich, der HERR, bin dein Heiland, und ich, der Mächtige in Jakob, bin dein Erlöser. (Jesaja 49.23) 17 Ich will Gold anstatt des Erzes und Silber anstatt des Eisens bringen und Erz anstatt des Holzes und Eisen anstatt der Steine; und will zu deiner Obrigkeit den Frieden machen und zu deinen Vögten die Gerechtigkeit. (Jesaja 52.7) 18 Man soll keinen Frevel mehr hören in deinem Lande noch Schaden oder Verderben in deinen Grenzen; sondern deine Mauern sollen Heil und deine Tore Lob heißen. (Jesaja 26.1)

Der HERR das ewige Licht seines Volkes

19 Die Sonne soll nicht mehr des Tages dir scheinen, und der Glanz des Mondes soll dir nicht leuchten; sondern der HERR wird dein ewiges Licht und dein Gott wird dein Preis sein. (Jesaja 24.23) (Jesaja 30.26) (Offenbarung 21.23)
20 Deine Sonne wird nicht mehr untergehen noch dein Mond den Schein verlieren; denn der HERR wird dein ewiges Licht sein, und die Tage deines Leides sollen ein Ende haben. 21 Und dein Volk sollen eitel Gerechte sein; sie werden das Erdreich ewiglich besitzen, als die der Zweig meiner Pflanzung und ein Werk meiner Hände sind zum Preise. 22 Aus dem Kleinsten sollen tausend werden und aus dem Geringsten eine Mächtiges Volk. Ich der HERR, will solches zu seiner Zeit eilend ausrichten.

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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)