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Jesaja - Kapitel 55

Einladung zum Gnadenbunde Gottes

1 Wohlan, alle, die ihr durstig seid, kommet her zum Wasser! und die ihr nicht Geld habt, kommet her, kaufet und esset; kommt her und kauft ohne Geld und umsonst beides, Wein und Milch! (Johannes 7.37) (Offenbarung 22.17) 2 Warum zählet ihr Geld dar, da kein Brot ist und tut Arbeit, davon ihr nicht satt werden könnt? Höret mir doch zu und esset das Gute, so wird eure Seele am Fetten ihre Lust haben. 3 Neiget eure Ohren her und kommet her zu mir, höret, so wird eure Seele leben; denn ich will mit euch einen ewigen Bund machen, daß ich euch gebe die gewissen Gnaden Davids. (Psalm 89.3-5) (Jeremia 31.31-34) (Apostelgeschichte 13.34) 4 Siehe, ich habe ihn den Leuten zum Zeugen gestellt, zum Fürsten und Gebieter den Völkern. 5 Siehe, du wirst Heiden rufen, die du nicht kennst; und Heiden, die dich nicht kennen, werden zu dir laufen um des HERRN willen, deines Gottes, und des Heiligen in Israel, der dich herrlich gemacht hat.

Gottes wunderbarer Weg

6 Suchet den HERRN, solange er zu finden ist; rufet ihn an, solange er nahe ist. (Jeremia 29.13)
7 Der Gottlose lasse von seinem Wege und der Übeltäter seine Gedanken und bekehre sich zum HERRN, so wird er sich sein erbarmen, und zu unserm Gott, denn bei ihm ist viel Vergebung. (Psalm 130.4) (Hesekiel 33.11) 8 Denn meine Gedanken sind nicht eure Gedanken, und eure Wege sind nicht meine Wege, spricht der HERR;
9 sondern soviel der Himmel höher ist denn die Erde, so sind auch meine Wege höher denn eure Wege und meine Gedanken denn eure Gedanken. (Psalm 92.6) 10 Denn gleichwie der Regen und Schnee vom Himmel fällt und nicht wieder dahinkommt, sondern feuchtet die Erde und macht sie fruchtbar und wachsend, daß sie gibt Samen, zu säen, und Brot, zu essen,
11 also soll das Wort, so aus meinem Munde geht, auch sein. Es soll nicht wieder zu mir leer kommen, sondern tun, was mir gefällt, und soll ihm gelingen, dazu ich's sende. (Matthäus 13.8) 12 Denn ihr sollt in Freuden ausziehen und im Frieden geleitet werden. Berge und Hügel sollen vor euch her frohlocken mit Ruhm und alle Bäume auf dem Felde mit den Händen klatschen. (Jesaja 44.23)
13 Es sollen Tannen für Hecken wachsen und Myrten für Dornen; und dem HERRN soll ein Name und ewiges Zeichen sein, das nicht ausgerottet werde.

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen und kein Schaf opfern, das einen Mangel oder sonst etwas Böses an sich hat; denn das wäre dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 22.20) 2 Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten, (5. Mose 13.7) 3 und hingehen und andern Göttern dienen und sie anbeten, es sei die Sonne oder den Mond oder das gesamte Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe; (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir gesagt und du hörst es, so sollst du fleißig nachforschen. Und wenn du findest, daß es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, 5 so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die solches Übel getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder das Weib, und sollst sie zu Tode steinigen. 6 Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Hand der Zeugen soll zuerst auf ihm sein, um ihn zu töten, darnach die Hand des ganzen Volkes; so sollst du das Böse von dir ausrotten.

Schwierige Rechtsfälle

8 Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Prügelei, die innerhalb deiner Tore vorkommt, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. 9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu derselben Zeit im Amte sein wird, und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen, an dem Orte, den der HERR erwählt hat, und sollst darauf achten, daß du tuest nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetze, das sie dich lehren, und nach dem Urteil, das sie dir fällen, sollst du handeln; du sollst von der Erkenntnis, die sie eröffnen, weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Und wenn jemand so vermessen wäre, daß er dem Priester, der daselbst dem HERRN, deinem Gott, dient, oder dem Richter nicht gehorchte, der soll sterben; also sollst du das Böse aus Israel ausrotten, 13 daß alles Volk es höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, und es einnimmst und darin wohnst und alsdann sagst: «Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker, die um mich her sind!» (1. Samuel 8.5-6) 15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du kannst keinen Fremden, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Nur soll er nicht viele Pferde halten und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um die Zahl seiner Pferde zu vermehren, da doch der HERR euch gesagt hat: Ihr sollt nicht mehr dorthin zurückkehren! (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, damit sein Herz nicht auf Abwege gerate; auch soll er sich nicht zu viel Silber und Gold sammeln. (1. Könige 11.4) 18 Wenn er dann auf seinem königlichen Thron sitzt, so soll er eine Abschrift dieses Gesetzes, das vor den levitischen Priestern liegt, in ein Buch schreiben, 19 und dieses soll bei ihm sein, und er soll darin lesen alle Tage seines Lebens, auf daß er lerne den HERRN, seinen Gott, fürchten, damit er alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen beobachte und sie tue; 20 damit sich sein Herz nicht über seine Brüder erhebe und er nicht abweiche von dem Gebot, weder zur Rechten, noch zur Linken, auf daß er lange lebe in seinem Königreich, er und seine Kinder, unter Israel. (5. Mose 5.29)