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Jesaja - Kapitel 47

Das Gericht über Babel

1 Herunter, Jungfrau, du Tochter Babel, setze dich in den Staub! Setze dich auf die Erde; denn die Tochter der Chaldäer hat keinen Stuhl mehr. Man wird dich nicht mehr nennen: "Du Zarte und Üppige". (5. Mose 28.56) 2 Nimm die Mühle und mahle Mehl; flicht deine Zöpfe aus, hebe die Schleppe, entblöße den Schenkel, wate durchs Wasser, 3 daß deine Blöße aufgedeckt und deine Schande gesehen werde. Ich will mich rächen, und soll mir kein Mensch abbitten. (Nahum 3.5) 4 Solches tut der Erlöser, welcher heißt der HERR Zebaoth, der Heilige in Israel. 5 Setze dich in das Stille, gehe in die Finsternis, du Tochter der Chaldäer; denn du sollst nicht mehr heißen "Herrin über Königreiche".
6 Denn da ich über mein Volk zornig war und entweihte mein Erbe, übergab ich sie in deine Hand; aber du bewiesest ihnen keine Barmherzigkeit, auch über die Alten machtest du ein Joch allzu schwer, (Jesaja 10.5-7) (Sacharja 1.15) 7 und dachtest: Ich bin eine Königin ewiglich. Du hast solches bisher noch nicht zu Herzen gefaßt noch daran gedacht, wie es damit hernach werden sollte. 8 So höre nun dies, die du in Wollust lebst und so sicher sitzest und sprichst in deinem Herzen: Ich bin's, und keine mehr; ich werde keine Witwe werden noch ohne Kinder sein. (Zephanja 2.15) (Offenbarung 18.7)
9 Aber es wird dir solches beides kommen plötzlich auf einen Tag, daß du Witwe und ohne Kinder seist; ja, vollkommen wird es über dich kommen um der Menge willen deiner Zauberer und um deiner Beschwörer willen, deren ein großer Haufe bei dir ist. 10 Denn du hast dich auf deine Bosheit verlassen, da du dachtest: Man sieht mich nicht! Deine Weisheit und Kunst hat dich verleitet, daß du sprachst in deinem Herzen: Ich bin's, und sonst keine! 11 Darum wird über dich ein Unglück kommen, daß du nicht weißt, wann es daherbricht; und wird ein Unfall auf dich fallen, den du nicht sühnen kannst; und es wird plötzlich ein Getümmel über dich kommen, dessen du dich nicht versiehst. 12 So tritt nun auf mit deinen Beschwörern und der Menge deiner Zauberer, unter welchen du dich von deiner Jugend auf bemüht hast, ob du dir könntest raten, ob du dich könntest stärken. (Daniel 2.2)
13 Denn du bist müde von der Menge deiner Anschläge. Laß hertreten und dir helfen die Meister des Himmelslaufs und die Sterngucker, die nach den Monaten rechnen, was über dich kommen werde. 14 Siehe, sie sind wie Stoppeln, die das Feuer verbrennt; sie können ihr Leben nicht erretten vor der Flamme; denn es wird nicht eine Glut sein, dabei man sich wärme, oder ein Feuer, darum man sitzen möge. 15 Also sind sie, unter welchen du dich bemüht hast, die mit dir Handel trieben von deiner Jugend auf; ein jeglicher wird seines Ganges hierher und daher gehen, und hast keinen Helfer.

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5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)