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Jesaja - Kapitel 47

Das Gericht über Babel

1 Herunter, Jungfrau, du Tochter Babel, setze dich in den Staub! Setze dich auf die Erde; denn die Tochter der Chaldäer hat keinen Stuhl mehr. Man wird dich nicht mehr nennen: "Du Zarte und Üppige". (5. Mose 28.56) 2 Nimm die Mühle und mahle Mehl; flicht deine Zöpfe aus, hebe die Schleppe, entblöße den Schenkel, wate durchs Wasser, 3 daß deine Blöße aufgedeckt und deine Schande gesehen werde. Ich will mich rächen, und soll mir kein Mensch abbitten. (Nahum 3.5) 4 Solches tut der Erlöser, welcher heißt der HERR Zebaoth, der Heilige in Israel. 5 Setze dich in das Stille, gehe in die Finsternis, du Tochter der Chaldäer; denn du sollst nicht mehr heißen "Herrin über Königreiche".
6 Denn da ich über mein Volk zornig war und entweihte mein Erbe, übergab ich sie in deine Hand; aber du bewiesest ihnen keine Barmherzigkeit, auch über die Alten machtest du ein Joch allzu schwer, (Jesaja 10.5-7) (Sacharja 1.15) 7 und dachtest: Ich bin eine Königin ewiglich. Du hast solches bisher noch nicht zu Herzen gefaßt noch daran gedacht, wie es damit hernach werden sollte. 8 So höre nun dies, die du in Wollust lebst und so sicher sitzest und sprichst in deinem Herzen: Ich bin's, und keine mehr; ich werde keine Witwe werden noch ohne Kinder sein. (Zephanja 2.15) (Offenbarung 18.7)
9 Aber es wird dir solches beides kommen plötzlich auf einen Tag, daß du Witwe und ohne Kinder seist; ja, vollkommen wird es über dich kommen um der Menge willen deiner Zauberer und um deiner Beschwörer willen, deren ein großer Haufe bei dir ist. 10 Denn du hast dich auf deine Bosheit verlassen, da du dachtest: Man sieht mich nicht! Deine Weisheit und Kunst hat dich verleitet, daß du sprachst in deinem Herzen: Ich bin's, und sonst keine! 11 Darum wird über dich ein Unglück kommen, daß du nicht weißt, wann es daherbricht; und wird ein Unfall auf dich fallen, den du nicht sühnen kannst; und es wird plötzlich ein Getümmel über dich kommen, dessen du dich nicht versiehst. 12 So tritt nun auf mit deinen Beschwörern und der Menge deiner Zauberer, unter welchen du dich von deiner Jugend auf bemüht hast, ob du dir könntest raten, ob du dich könntest stärken. (Daniel 2.2)
13 Denn du bist müde von der Menge deiner Anschläge. Laß hertreten und dir helfen die Meister des Himmelslaufs und die Sterngucker, die nach den Monaten rechnen, was über dich kommen werde. 14 Siehe, sie sind wie Stoppeln, die das Feuer verbrennt; sie können ihr Leben nicht erretten vor der Flamme; denn es wird nicht eine Glut sein, dabei man sich wärme, oder ein Feuer, darum man sitzen möge. 15 Also sind sie, unter welchen du dich bemüht hast, die mit dir Handel trieben von deiner Jugend auf; ein jeglicher wird seines Ganges hierher und daher gehen, und hast keinen Helfer.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)