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Jesaja - Kapitel 39

Hiskia und die Gesandten aus Babel

1 Zu der Zeit sandte Merodach-Baladan, der Sohn Baladans, König zu Babel, Briefe und Geschenke an Hiskia; denn er hatte gehört, daß er krank gewesen und wieder stark geworden wäre. 2 Des freute sich Hiskia und zeigte ihnen das Schatzhaus, Silber und Gold und Spezerei, köstliche Salben und alle seine Zeughäuser und alle Schätze, die er hatte. Nichts war, das ihnen Hiskia nicht zeigte in seinem Hause und in seiner Herrschaft. 3 Da kam der Prophet Jesaja zum König Hiskia und sprach zu ihm: Was sagen diese Männer, und woher kommen sie zu dir? Hiskia sprach: Sie kommen von fern zu mir, nämlich von Babel.
4 Er aber sprach: Was haben sie in deinem Hause gesehen? Hiskia sprach: Alles, was in meinem Hause ist, haben sie gesehen und ist nichts, das ich ihnen nicht hätte gezeigt in meinen Schätzen. 5 Und Jesaja sprach zu Hiskia: Höre das Wort des HERRN Zebaoth: 6 Siehe es kommt die Zeit, daß alles, was in deinem Hause ist und was deine Väter gesammelt haben bis auf diesen Tag, wird gen Babel gebracht werden, daß nichts bleiben wird, spricht der HERR. 7 Dazu werden sie von deinen Kindern, die von dir kommen werden und du zeugen wirst, nehmen, daß sie müssen Kämmerer sein am Hofe des Königs zu Babel. 8 Und Hiskia sprach zu Jesaja: Das Wort des HERRN ist gut, das du sagst, und sprach: Es sei nur Friede und Treue, solange ich lebe.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)