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Jesaja - Kapitel 33

Die Rettung Zions vor dem Verwüster

1 Weh aber dir, du Verstörer! Meinst du, du wirst nicht verstört werden? Und du Räuber? meinst du man werde dich nicht berauben? Wenn du das Verstören vollendet hast, so wirst du auch verstört werden; wenn du des Raubens ein Ende gemacht hast, so wird man dich wieder berauben. 2 HERR, sei uns gnädig, denn auf dich harren wir; sei ihr Arm alle Morgen, dazu unser Heil zur Zeit der Trübsal!
3 Laß fliehen die Völker vor dem großen Getümmel und die Heiden zerstreut werden, wenn du dich erhebst. (Psalm 68.2) 4 Da wird man euch aufraffen wie einen Raub, wie man die Heuschrecken aufrafft und wie die Käfer zerscheucht werden, wenn man sie überfällt. 5 Der HERR ist erhaben; denn er wohnt in der Höhe. Er hat Zion voll Gericht und Gerechtigkeit gemacht. 6 Und es wird zu deiner Zeit Glaube sein, Reichtum an Heil, Weisheit und Klugheit; die Furcht des HERRN wird sein Schatz sein. 7 Siehe, ihre Helden schreien draußen, die Boten des Friedens weinen bitterlich.
8 Die Steige ist wüst; es geht niemand mehr auf der Straße. Er hält weder Treue noch Glauben; er verwirft die Städte und achtet der Leute nicht. 9 Das Land liegt kläglich und jämmerlich, der Libanon steht schändlich zerhauen, und Saron ist wie eine Wüste, und Basan und Karmel ist öde. 10 Nun will ich mich aufmachen, spricht der HERR; nun will ich mich emporrichten, nun will ich mich erheben.
11 Mit Stroh gehet ihr schwanger, Stoppeln gebäret ihr; Feuer wird euch mit eurem Mut verzehren. 12 Und die Völker werden zu Kalk verbrannt werden, wie man abgehauene Dornen mit Feuer ansteckt. (Psalm 118.12) 13 So höret nun ihr, die ihr ferne seid, was ich getan habe; und die ihr nahe seid, merket meine Stärke.
14 Die Sünder zu Zion sind erschrocken, Zittern ist die Heuchler angekommen und sie sprechen: Wer ist unter uns, der bei einem verzehrenden Feuer wohnen möge? wer ist unter uns, der bei der ewigen Glut wohne?
15 Wer in Gerechtigkeit wandelt und redet, was recht ist; wer Unrecht haßt samt dem Geiz und seine Hände abzieht, daß er nicht Geschenke nehme; wer seine Ohren zustopft, daß er nicht Blutschulden höre, und seine Augen zuhält, daß er nichts Arges sehe: (Psalm 15.2-5) (Psalm 24.3-4) 16 der wird in der Höhe wohnen, und Felsen werden seine Feste und Schutz sein. Sein Brot wird ihm gegeben, sein Wasser hat er gewiß. 17 Deine Augen werden den König sehen in seiner Schöne; du wirst das Land erweitert sehen, (Jesaja 32.1)
18 daß sich dein Herz sehr verwundern wird und sagen: Wo sind nun die Schreiber? Wo sind die Vögte? wo sind die, so die Türme zählten? 19 Du wirst das starke Volk nicht mehr sehen, das Volk von tiefer Sprache, die man nicht vernehmen kann, und von undeutlicher Zunge, die man nicht verstehen kann. (5. Mose 28.49) 20 Schaue Zion, die Stadt unsrer Feste! Deine Augen werden Jerusalem sehen, eine sichere Wohnung, eine Hütte, die nicht weggeführt wird; ihre Nägel sollen nimmermehr ausgezogen und ihrer Seile sollen nimmermehr zerrissen werden.
21 Denn der HERR wird mächtig daselbst bei uns sein, gleich als wären da weite Wassergräben, darüber kein Schiff mit Rudern fahren noch Galeeren große Kriegsschiffe schiffen können. 22 Denn der HERR ist unser Richter, der HERR ist unser Meister, der HERR ist unser König; der hilft uns! 23 Laßt sie ihre Stricke spannen, sie werden doch nicht halten; also werden sie auch das Fähnlein nicht auf den Mastbaum ausstecken. Dann wird viel köstlicher Raub ausgeteilt werden, also daß auch die Lahmen rauben werden. 24 Und kein Einwohner wird sagen: Ich bin schwach. Denn das Volk, das darin wohnt, wird Vergebung der Sünde haben. (Sacharja 12.8)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.