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Jesaja - Kapitel 32

Das künftige Reich der Gerechtigkeit

1 Siehe, es wird ein König regieren, Gerechtigkeit anzurichten, und Fürsten werden herrschen, das Recht zu handhaben, (Jeremia 23.5) 2 daß ein jeglicher unter ihnen sein wird wie eine Zuflucht vor dem Wind und wie ein Schirm vor dem Platzregen, wie die Wasserbäche am dürren Ort, wie der Schatten eines großen Felsen im trockenen Lande. 3 Und der Sehenden Augen werden sich nicht blenden lassen, und die Ohren der Zuhörer werden aufmerken, 4 und die Unvorsichtigen werden Klugheit lernen, und der Stammelnden Zunge wird fertig und reinlich reden. (Jesaja 35.6) 5 Es wird nicht mehr ein Narr Fürst heißen noch ein Geiziger Herr genannt werden. 6 Denn ein Narr redet von Narrheit, und sein Herz geht mit Unglück um, daß er Heuchelei anrichte und predige vom HERRN Irrsal, damit er die hungrigen Seelen aushungere und den Durstigen das Trinken wehre. 7 Und des Geizigen Regieren ist eitel Schaden; denn er erfindet Tücke, zu verderben die Elenden mit falschen Worten, wenn er des Armen Recht reden soll. (Sprüche 29.4) 8 Aber die Fürsten werden fürstliche Gedanken haben und darüber halten.

Die wahre Sicherheit durch den Geist aus der Höhe

9 Stehet auf, ihr stolzen Frauen, höret meine Stimme! ihr Töchter, die ihr so sicher seid, nehmt zu Ohren meine Rede! (Jesaja 3.16)
10 Es ist um Jahr und Tag zu tun, so werdet ihr Sicheren zittern; denn es wird keine Weinernte, so wird auch kein Lesen werden. 11 Erschreckt, ihr stolzen Frauen, zittert, ihr Sicheren! es ist vorhanden Ausziehen, Blößen und Gürten um die Lenden. 12 Man wird klagen um die Äcker, ja um die lieblichen Äcker, um die fruchtbaren Weinstöcke. 13 Denn es werden auf dem Acker meines Volkes Dornen und Hecken wachsen, dazu über allen Häusern der Freude in der fröhlichen Stadt. 14 Denn die Paläste werden verlassen sein und die Stadt, die voll Getümmel war, einsam sein, daß die Türme und Festen ewige Höhlen werden und dem Wild zur Freude, den Herden zur Weide, 15 bis so lange, daß über uns ausgegossen wird der Geist aus der Höhe. So wird dann die Wüste zum Acker werden und der Acker wie ein Wald geachtet werden. (Jesaja 29.17) (Jesaja 44.3) (Joel 3.1) 16 Und das Recht wird in der Wüste wohnen und Gerechtigkeit auf dem Acker hausen, 17 und der Gerechtigkeit Frucht wird Friede sein, und der Gerechtigkeit Nutzen wird ewige Stille und Sicherheit sein, 18 daß mein Volk in Häusern des Friedens wohnen wird, in sicheren Wohnungen und in stolzer Ruhe. 19 Aber Hagel wird sein den Wald hinab, und die Stadt danieden wird niedrig sein. 20 Wohl euch, die ihr säet allenthalben an den Wassern und die Füße der Ochsen und Esel frei gehen lasset!

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.