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Jesaja - Kapitel 3

Gottes Gericht über die Herren Jerusalems und seine eitlen Frauen

1 Denn siehe, der Herr, HERR Zebaoth wird Jerusalem und Juda nehmen allerlei Vorrat, allen Vorrat des Brots und allen Vorrat des Wassers, (3. Mose 26.26) (Hesekiel 4.16) 2 Starke und Kriegsleute, Richter, Propheten, Wahrsager und Älteste, 3 Hauptleute über fünfzig und vornehme Leute, Räte und weise Werkleute und kluge Redner. 4 Und ich will ihnen Jünglinge zu Fürsten geben, und Kindische sollen über sie herrschen. (Prediger 10.16)
5 Und das Volk wird Schinderei treiben, einer an dem andern und ein jeglicher an seinem Nächsten; und der Jüngere wird stolz sein gegen den Alten und der geringe Mann wider den geehrten. 6 Dann wird einer seinen Bruder aus seines Vaters Haus ergreifen: Du hast Kleider; sei unser Fürst, hilf du diesem Einsturz! 7 Er aber wird zu der Zeit schwören und sagen: Ich bin kein Arzt; es ist weder Brot noch Kleid in meinem Hause; setzt mich nicht zum Fürsten im Volk! 8 Denn Jerusalem fällt dahin, und Juda liegt da, weil ihre Zunge und ihr Tun gegen den HERRN ist, daß sie den Augen seiner Majestät widerstreben.
9 Ihres Wesens haben sie kein Hehl und rühmen ihre Sünde wie die zu Sodom und verbergen sie nicht. Weh ihrer Seele! denn damit bringen sie sich selbst in alles Unglück. (Hosea 13.9) 10 Predigt von den Gerechten, daß sie es gut haben; denn sie werden die Frucht ihrer Werke essen. (Jesaja 32.17) 11 Weh aber den Gottlosen! denn sie haben es übel, und es wird ihnen vergolten werden, wie sie es verdienen. 12 Kinder sind Gebieter meines Volkes, und Weiber herrschen über sie. Mein Volk, deine Leiter verführen dich und zerstören den Weg, da du gehen sollst. 13 Aber der HERR steht da, zu rechten, und ist aufgetreten, die Völker zu richten.
14 Und der HERR geht ins Gericht mit den Ältesten seines Volkes und mit seinen Fürsten: Denn ihr habt den Weinberg verderbt, und der Raub von den Armen ist in eurem Hause. 15 Warum zertretet ihr mein Volk und zerschlaget die Person der Elenden? spricht der Herr, HERR Zebaoth.

Das Gericht über die eitlen Frauen

16 Und der HERR spricht: Darum daß die Töchter Zions stolz sind und gehen mit aufgerichtetem Halse, mit geschminkten Angesichtern, treten einher und schwänzen und haben köstliche Schuhe an ihren Füßen, (Sprüche 31.30) (1. Timotheus 2.9)
17 so wird der HERR den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und der HERR wird ihr Geschmeide wegnehmen. 18 Zu der Zeit wird der HERR den Schmuck an den köstlichen Schuhen wegnehmen und die Heftel, die Spangen, 19 die Kettlein, die Armspangen, die Hauben, 20 die Flitter, die Gebräme Randbesatz eines Kleides (Hier sind wohl Schrittkettchen gemeint.), die Schnürlein, die Bisamäpfel (apfelförmige Riechfläschchen), die Ohrenspangen, 21 die Ringe, die Haarbänder, 22 die Feierkleider, die Mäntel, die Schleier, die Beutel, 23 die Spiegel, die Koller, die Borten, die Überwürfe; 24 und es wird Gestank für guten Geruch sein, und ein Strick für einen Gürtel, und eine Glatze für krauses Haar, und für einen weiten Mantel ein enger Sack; solches alles anstatt deiner Schöne. 25 Die Mannschaft wird durchs Schwert fallen und deine Krieger im Streit.
26 Und ihre Tore werden trauern und klagen, und sie wird jämmerlich sitzen auf der Erde;

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.