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Jesaja - Kapitel 28

Gericht über Samaria, die Hauptstadt des Nordreichs

1 Weh der prächtigen Krone der Trunkenen von Ephraim, der welken Blume ihrer lieblichen Herrlichkeit, welche steht oben über einem fetten Tal derer, die vom Wein taumeln! 2 Siehe, ein Starker und Mächtiger vom HERRN wie ein Hagelsturm, wie ein schädliches Wetter, wie ein Wassersturm, der mächtig einreißt, wirft sie zu Boden mit Gewalt, 3 daß die prächtige Krone der Trunkenen von Ephraim mit Füßen zertreten wird. 4 Und die welke Blume ihrer lieblichen Herrlichkeit, welche steht oben über einem fetten Tal, wird sein gleichwie die Frühfeige vor dem Sommer, welche einer ersieht und flugs aus der Hand verschlingt. 5 Zu der Zeit wird der HERR Zebaoth sein eine liebliche Krone und ein herrlicher Kranz den Übriggebliebenen seines Volks
6 und ein Geist des Rechts dem, der zu Gericht sitzt, und eine Stärke denen, die den Streit zurücktreiben zum Tor.

Gericht über die Priester und Propheten in Jerusalem

7 Aber auch diese sind vom Wein toll geworden und taumeln von starkem Getränk. Beide, Priester und Propheten, sind toll von starkem Getränk, sind in Wein ersoffen und taumeln von starkem Getränk; sie sind toll beim Weissagen und wanken beim Rechtsprechen.
8 Denn alle Tische sind voll Speiens und Unflats an allen Orten. 9 "Wen, sagen sie, will er denn lehren Erkenntnis? wem will er zu verstehen geben die Predigt? Den Entwöhnten von der Milch, denen, die von Brüsten abgesetzt sind? 10 Gebeut hin, gebeut her; tue dies, tue das; harre hier, harre da; warte hier, warte da; hier ein wenig, da ein wenig!" 11 Wohlan, er wird einmal mit unverständlichen Lippen und mit einer andern Zunge reden zu diesem Volk, welchem jetzt dies gepredigt wird: (1. Korinther 14.21)
12 "So hat man Ruhe, so erquickt man die Müden, so wird man still"; und sie wollen doch solche Predigt nicht. (Matthäus 11.28-29) 13 Darum soll ihnen auch des HERRN Wort eben also werden: Gebeut hin, gebeut her; tut dies, tut das; harre hier, harre da; warte hier, warte da; hier ein wenig, da ein wenig, daß sie hingehen und zurückfallen, zerbrechen, verstrickt und gefangen werden. (Jesaja 28.10) 14 So höret nun des HERRN Wort, ihr Spötter, die ihr herrschet über dies Volk, das zu Jerusalem ist.
15 Denn ihr sprecht: Wir haben mit dem Tod einen Bund und mit der Hölle einen Vertag gemacht; wenn eine Flut dahergeht, wird sie uns nicht treffen; denn wir haben die Lüge zu unsrer Zuflucht und Heuchelei zu unserm Schirm gemacht. 16 Darum spricht der Herr, HERR: Siehe, ich lege in Zion einen Grundstein, einen bewährten Stein, einen köstlichen Eckstein, der wohl gegründet ist. Wer glaubt, der flieht nicht. (Psalm 118.22) (Römer 9.33) (Römer 10.11) (1. Petrus 2.6) 17 Und ich will das Recht zur Richtschnur und die Gerechtigkeit zum Gericht machen; so wird der Hagel die falsche Zuflucht wegtreiben, und Wasser sollen den Schirm wegschwemmen, 18 daß euer Bund mit dem Tode los werde und euer Vertrag mit der Hölle nicht bestehe. Und wenn eine Flut dahergeht, wird sie euch zertreten; sobald sie dahergeht, wird sie euch wegnehmen. 19 Kommt sie des Morgens, so geschieht's des Morgens; also auch, sie komme des Tags oder des Nachts. Denn allein die Anfechtung lehrt aufs Wort merken. (Psalm 119.67) (Jesaja 26.16) 20 Denn das Bett ist so eng, daß nichts übrig ist, und die Decke so kurz, daß man sich drein schmiegen muß. 21 Denn der HERR wird sich aufmachen wie auf dem Berge Perazim und zürnen wie im Tal Gibeon, daß er sein Werk vollbringe auf eine fremde Weise und daß er seine Arbeit tue auf seltsame Weise. (2. Samuel 5.20) (1. Chronik 14.16)

Der wunderbare Rat des HERRN

22 So lasset nun euer Spotten, auf daß eure Bande nicht härter werden; denn ich habe ein Verderben gehört, das vom Herrn HERRN Zebaoth beschlossen ist über alle Welt. (Jesaja 10.22-23)

Ein Gleichnis für Gottes weisen Rat

23 Nehmet zu Ohren und höret meine Stimme; merket auf und höret meine Rede:
24 Pflügt zur Saat oder bracht oder eggt auch ein Ackermann seinen Acker immerdar? 25 Ist's nicht also: wenn er's gleich gemacht hat, so streut er Wicken und wirft Kümmel und sät Weizen und Gerste, jegliches, wohin er's haben will, und Spelt an seinen Ort? 26 Also unterwies ihn sein Gott zum Rechten und lehrte ihn. 27 Denn man drischt die Wicken nicht mit Dreschwagen, so läßt man auch nicht das Wagenrad über den Kümmel gehen; sondern die Wicken schlägt man aus mit einem Stabe und den Kümmel mit einem Stecken. 28 Man mahlt es, daß es Brot werde, und drischt es nicht gar zunichte, wenn man's mit Wagenrädern und Pferden ausdrischt. 29 Solches geschieht auch vom HERRN Zebaoth; denn sein Rat ist wunderbar, und er führt es herrlich hinaus.

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.