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Jesaja - Kapitel 24

Das zukünftige Gottesgericht über die Erde

1 Siehe, der HERR macht das Land leer und wüst und wirft um, was darin ist, und zerstreut seine Einwohner. 2 Und es geht dem Priester wie dem Volk, dem Herrn wie dem Knecht, der Frau wie der Magd, dem Verkäufer wie dem Käufer, dem Leiher wie dem Borger, dem Mahnenden wie dem Schuldner. 3 Denn das Land wird leer und beraubt sein; denn der HERR hat solches geredet. 4 Das Land steht jämmerlich und verderbt; der Erdboden nimmt ab und verdirbt; die Höchsten des Volks im Lande nehmen ab.
5 Das Land ist entheiligt von seinen Einwohnern; denn sie übertreten das Gesetz und ändern die Gebote und lassen fahren den ewigen Bund. 6 Darum frißt der Fluch das Land; denn sie verschulden's, die darin wohnen. Darum verdorren die Einwohner des Landes, also daß wenig Leute übrigbleiben. 7 Der Most verschwindet, der Weinstock verschmachtet; und alle, die von Herzen fröhlich waren, seufzen. (Joel 1.12)
8 Die Freude der Pauken feiert, das Jauchzen der Fröhlichen ist aus, und die Freude der Harfe hat ein Ende. (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 Man singt nicht mehr beim Weintrinken, und gutes Getränk ist bitter denen, die es trinken. 10 Die leere Stadt ist zerbrochen; alle Häuser sind zugeschlossen, daß niemand hineingeht.
11 Man klagt um den Wein auf den Gassen, daß alle Freude weg ist, alle Wonne des Landes dahin ist. 12 Eitel Wüstung ist in der Stadt geblieben, und die Tore stehen öde. 13 Denn es geht im Lande und im Volk eben, wie wenn ein Ölbaum abgepflückt ist, wie wenn man nachliest, so die Weinernte aus ist. (Jesaja 17.6) 14 Dieselben heben ihre Stimme auf und rühmen und jauchzen vom Meer her über der Herrlichkeit des HERRN.
15 So preiset nun den HERRN in den Gründen, in den Inseln des Meeres den Namen des HERRN, des Gottes Israels. 16 Wir hören Lobgesänge vom Ende der Erde zu Ehren dem Gerechten. Und ich muß sagen: Wie bin ich aber so elend! wie bin ich aber so elend! Weh mir! denn es rauben die Räuber, ja immerfort rauben die Räuber. 17 Darum kommt über euch, Bewohner der Erde, Schrecken, Grube und Strick. 18 Und ob einer entflöhe vor dem Geschrei des Schreckens, so wird er doch in die Grube fallen; kommt er aus der Grube, so wird er doch im Strick gefangen werden. Denn die Fenster der Höhe sind aufgetan, und die Grundfesten der Erde beben. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Es wird die Erde mit Krachen zerbrechen, zerbersten und zerfallen. (2. Petrus 3.10) 20 Die Erde wird taumelm wie ein Trunkener und wird hin und her geworfen wie ein Hängebett; denn ihre Missetat drückt sie, daß sie fallen muß und kann nicht stehenbleiben. (Jesaja 19.14)

Die Offenbarung der Herrlichkeit des HERRN

21 Zu der Zeit wird der HERR heimsuchen das hohe Heer, das in der Höhe ist, und die Könige der Erde, die auf Erden sind, (Offenbarung 19.18-21)
22 daß sie versammelt werden als Gefangene in die Grube und verschlossen werden im Kerker und nach langer Zeit wieder heimgesucht werden. 23 Und der Mond wird sich schämen, und die Sonne mit Schanden bestehen, wenn der HERR Zebaoth König sein wird auf dem Berge Zion und zu Jerusalem und vor seinen Ältesten in der Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.