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Jesaja - Kapitel 23

Das Gericht über Tyrus und Sidon

1 Dies ist die Last über Tyrus: Heulet, ihr Tharsisschiffe; denn sie ist zerstört, daß kein Haus da ist noch jemand dahin zieht. Aus dem Lande Chittim werden sie des gewahr werden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Die Einwohner der Insel sind still geworden. Die Kaufleute zu Sidon, die durchs Meer zogen, füllten dich, 3 und was von Früchten am Sihor und Getreide am Nil wuchs, brachte man zu ihr hinein durch große Wasser; und du warst der Heiden Markt geworden. 4 Du magst wohl erschrecken, Sidon; denn das Meer, ja, die Feste am Meer spricht: Ich bin nicht mehr schwanger, ich gebäre nicht mehr; so ziehe ich keine Jünglinge mehr auf und erziehe keine Jungfrauen. 5 Sobald es die Ägypter hören, erschrecken sie über die Kunde von Tyrus. 6 Fahret hin gen Tharsis; heulet, ihr Einwohner der Insel!
7 Ist das eure fröhliche Stadt, die sich ihres Alters rühmte? Ihre Füße werden sie wegführen, zu wallen. 8 Wer hätte das gemeint, daß es Tyrus, der Krone, so gehen sollte, so doch ihre Kaufleute Fürsten sind und ihre Krämer die Herrlichsten im Lande? (Offenbarung 18.23) 9 Der HERR Zebaoth hat's also gedacht, auf daß er schwächte alle Pracht der lustigen Stadt und verächtlich machte alle Herrlichen im Lande. 10 Fahr hin durch dein Land wie ein Strom, du Tochter Tharsis! Da ist kein Gurt mehr. (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er reckt seine Hand über das Meer und erschreckt die Königreiche. Der HERR gebeut über Kanaan, zu vertilgen ihre Mächtigen,
12 und spricht: Du sollst nicht mehr fröhlich sein, du geschändete Jungfrau, du Tochter Sidon! Nach Chittim mache dich auf und zieh fort; doch wirst du daselbst auch nicht Ruhe haben. (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, der Chaldäer Land, das nicht ein Volk war, sondern Assur hat es angerichtet, zu schiffen, die haben ihre Türme aufgerichtet und die Paläste niedergerissen; denn sie ist gesetzt, daß sie geschleift werden soll. 14 Heulet, ihr Tharsisschiffe! denn eure Macht ist zerstört. 15 Zu der Zeit wird Tyrus vergessen werden siebzig Jahre, solange ein König leben mag. Aber nach siebzig Jahren wird es mit Tyrus gehen, wie es im Hurenlied heißt:
16 Nimm die Harfe, gehe in der Stadt um, du vergessene Hure; mache es gut auf dem Saitenspiel und singe getrost, auf daß dein wieder gedacht werde! 17 Denn nach siebzig Jahren wird der HERR Tyrus heimsuchen, daß sie wiederkomme zu ihrem Hurenlohn und Hurerei treibe mit allen Königreichen auf Erden. 18 Aber ihr Kaufhandel und Hurenlohn werden dem HERRN heilig sein. Man wird sie nicht wie Schätze sammeln noch verbergen; sondern die vor dem HERRN wohnen, werden ihr Kaufgut haben, daß sie essen und satt werden und wohl bekleidet seien.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.