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Jesaja - Kapitel 22

Gegen den übermut Jerusalems

1 Dies ist die Last über das Schautal: Was ist denn euch, daß ihr alle so auf die Dächer lauft? (Jesaja 15.3) 2 Du warst voll Getönes, eine Stadt voll Volks, eine fröhliche Stadt. Deine Erschlagenen sind nicht mit dem Schwert erschlagen und nicht im Streit gestorben; 3 alle deine Hauptleute sind vor dem Bogen gewichen und gefangen; alle, die man in dir gefunden hat, sind gefangen und fern geflohen. 4 Darum sage ich: Hebt euch von mir, laßt mich bitterlich weinen; müht euch nicht, mich zu trösten über die Verstörung der Tochter meines Volks! 5 Denn es ist ein Tag des Getümmels und der Zertretung und Verwirrung vom Herrn HERRN Zebaoth im Schautal um des Untergrabens willen der Mauer und des Geschreies am Berge.
6 Denn Elam fährt daher mit Köcher, Wagen, Leuten und Reitern, und Kir glänzt daher mit Schilden. 7 Und es wird geschehen, daß deine auserwählten Täler werden voll Wagen sein, und Reiter werden sich lagern vor die Tore. 8 Da wird der Vorhang Juda's aufgedeckt werden, daß man schauen wird zu der Zeit nach Rüstungen im Hause des Waldes. (1. Könige 7.2) 9 Und ihr werdet die Risse an der Stadt Davids viel sehen und werdet das Wasser des untern Teiches sammeln; (Jesaja 7.3) 10 ihr werdet auch die Häuser zu Jerusalem zählen; ja, ihr werdet die Häuser abbrechen, die Mauer zu befestigen, (Jeremia 33.4) 11 und werdet einen Graben machen zwischen beiden Mauern vom Wasser des alten Teiches. Doch sehet ihr nicht auf den, der solches tut, und schauet nicht auf den, der solches schafft von ferneher. 12 Darum wird der Herr, HERR Zebaoth zu der Zeit rufen lassen, daß man weine und klage und sich das Haar abschere und Säcke anziehe.
13 Wiewohl jetzt, siehe, ist's eitel Freude und Wonne, Ochsen würgen, Schafe schlachten, Fleisch essen, Wein trinken und ihr sprecht: "Laßt uns essen und trinken, wir sterben doch morgen!" (1. Korinther 15.32) 14 Aber meinen Ohren ist es vom HERRN Zebaoth offenbart: Was gilt's, ob euch diese Missetat soll vergeben werden, bis ihr sterbet? spricht der Herr, HERR Zebaoth.

Schebna und Eljakim

15 So spricht der Herr, HERR Zebaoth: Gehe hinein zum Schatzmeister Sebna, dem Hofmeister, und sprich zu ihm: (Jesaja 36.3)
16 Was hast du hier? wem gehörst du an, daß du dir ein Grab hier hauen lässest, als der sein Grab in der Höhe hauen läßt und als der seine Wohnung in den Felsen machen läßt? 17 Siehe, der HERR wird dich wegwerfen, wie ein Starker einen wegwirft, und wird dich greifen 18 und dich umtreiben wie eine Kugel auf weitem Lande. Daselbst wirst du sterben, daselbst werden deine köstlichen Wagen bleiben, du Schmach des Hauses deines Herrn! 19 Und ich will dich von deinem Stande stürzen, und von deinem Amt will ich dich setzen.

Eljakim wird erhöht

20 Und zu der Zeit will ich rufen meinen Knecht Eljakim, den Sohn Hilkias, (Jesaja 36.3)
21 und will ihm deinen Rock anziehen und ihn mit deinem Gürtel gürten und deine Gewalt in seine Hand geben, daß er Vater sei derer, die zu Jerusalem wohnen und des Hauses Juda. 22 Und ich will die Schlüssel zum Hause Davids auf seine Schulter legen, daß er auftue und niemand zuschließe, daß er zuschließe und niemand auftue. (Offenbarung 3.7) 23 Und will ihn zum Nagel stecken an einen festen Ort, und er soll haben den Stuhl der Ehre in seines Vaters Hause, 24 daß man an ihn hänge alle Herrlichkeit seines Vaterhauses, Kind und Kindeskinder, alle kleinen Geräte, beide, Trinkgefäße und allerlei Krüge.
25 Zu der Zeit, spricht der HERR Zebaoth, soll der Nagel weggenommen werden, der am festen Ort steckt, daß er zerbreche und falle und seine Last umkomme. Denn der HERR sagt's.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)