zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 20

Weissagung des Sieges der Assyrer über Ägypten und Kusch

1 Im Jahr, da der Tharthan gen Asdod kam, als ihn gesandt hatte Sargon, der König von Assyrien, und stritt gegen Asdod und gewann es, (2. Könige 18.17) 2 zu derselben Zeit redete der HERR durch Jesaja, den Sohn des Amoz, und sprach: Gehe hin und zieh ab den Sack von deinen Lenden und zieh deine Schuhe aus von deinen Füßen. Und er tut also, ging nackt und barfuß. (Hesekiel 24.24) 3 Da sprach der HERR: Gleichwie mein Knecht Jesaja nackt und barfuß geht, zum Zeichen und Wunder dreier Jahre über Ägypten und Mohrenland,
4 also wird der König von Assyrien hintreiben das ganze gefangene Ägypten und vertriebene Mohrenland, beide, jung und alt, nackt und barfuß, in schmählicher Blöße, zu Schanden Ägyptens. 5 Und sie werden erschrecken und mit Schanden bestehen über dem Mohrenland, darauf sie sich verließen, und über den Ägyptern, welcher sie sich rühmten. 6 Und die Einwohner dieser Küste werden sagen zu derselben Zeit: Ist das unsre Zuversicht, dahin wir flohen um Hilfe, daß wir errettet würden von dem König von Assyrien? Wie könnten denn wir entrinnen?

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)